Ausgabe Nummer 50 (2008)
1. Anti-Littering-Forum in Weinfelden
Eine Unsitte nicht zur Sitte werden lassen
Gegen das Problem «Littering», also das achtlose Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum und in der freien Natur, soll im Kanton Thurgau mit einer wegweisenden Kampagne vorgegangen werden. In der vergangenen Woche informierte das kantonale Amt für Umwelt am ersten Anti-Littering-Forum die Gemeinden und weitere Betroffene und Interessierte über den Stand der Kampagne.Im Sommer 2008 wurde die Littering- Situation im Kanton Thurgau von Fachleuten untersucht. Neun repräsentative Standorte wurden im Detail analysiert und jeweils ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, das den standortspezifischen Problemen gerecht wird. Anhand dieser Fallbeispiele und verschiedener Fachreferate konnte sich das Forumspublikum ein umfassendes Bild über die Gründe des Litterings machen und praxisnahe Strategien zu dessen Bekämpfung kennenlernen. Besondere Bedeutung für die Landwirtschaft hat das Fallbeispiel aus der Gemeinde Bottighofen, das die Entsorgung von Unterwegsabfällen aus dem fahrenden Auto thematisiert.
Zusammenarbeit zentral
Grundtenor am Forum war immer wieder, dass Littering ein gesellschaftliches Problem ist, das wir nur alle zusammen lösen können. Nicht nur die Gemeinden, sondern auch das Gewerbe wie etwa Tankstellenshop, Kioske und Imbissrestaurants, und nicht zuletzt auch die Anwohner und weitere Parteien, werden einen Beitrag leisten müssen, um erfolgreich das Litteringproblem zu entschärfen. Betroffene sollen bei der Erarbeitung eines Massnahmenpakets zu Beteiligten gemacht werden.
Bekämpfung und Sensibilisierung
Die Anti-Littering-Kampagne im Thurgau verfolgt gemäss dem Amt für Umwelt zwei Hauptziele: Einerseits soll das Littering verringert werden und andererseits soll die Öffentlichkeit für einen bewussten Umgang mit dem «fliegenden Abfall» sensibilisiert werden. Nachdem nun mehr über die Ausgangssituation betreffend Littering im Kanton Thurgau bekannt ist, sollen ab 2009 in der zweiten Phase der Kampagne konkretisierte Ziele mit entsprechenden Massnahmen auf Gemeindeebene verfolgt werden.
Laufend aktualisierte Informationen zur Kampagne und zu den betrachteten Beispielstandorten sind unter www.littering.tg.ch zu finden.
Andreas Rohner, Thurgauer Bauernverband
Es wird gebüsst!
Seit dem 1. Januar 2008 kostet das Littering im Kanton Thurgau. Bis jetzt wurden schon über 50 Bussen ausgesprochen. Der entsprechende Artikel § 24 aus der Abfallverordnung heisst:
Als geringfügige Übertretungen im Sinne von § 30 Absatz 3 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung wird das Zurücklassen, Wegwerfen oder Ablagern der nachstehenden Abfälle ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen mit folgenden Ordnungsbussen geahndet:
- Inhalt eines Aschenbechers: Fr. 80.?;
- einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste: Fr. 50.?;
- Kehrichtsäcke oder Kleinabfälle in grösseren Mengen: Fr. 250.?.

Vom achtlosen Wegwerfen von Abfällen, dem sogenannten «Littering», ist auch die Landwirtschaft betroffen. (ro)
