Ausgabe Nummer 51 (2007)

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2008: Ausrottung der BVD

Die BVD ist eine Viruserkrankung beim Rindvieh, die jährlich mehrere Millionen Franken Schaden verursacht. Ab nächstem Jahr wird BVD als auszurottende Tierseuche deklariert, die dafür nötige Änderung der Tierseuchenverordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Im Herbst 2008 startet das Ausrottungsprogramm.
In diesem Beitrag stellen wir Ihnen eine Übersicht über den geplanten Ablauf vor.


Die Planung der Ausrottung und die wesentlichen Vorbereitungsarbeiten sind abgeschlossen. Es gilt nun, in den nächsten Monaten alle Beteiligten umfassend zu informieren und auf ihre Aufgabe vorzubereiten. Mit der vorliegenden Festtagsausgabe des «Thurgauer Bauers» erhalten Sie eine Übersicht über die Krankheit und deren Ausrottung, den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der einzelnen Phasen und Details, soweit sie bis heute bekannt sind. Weitere Informationen werden im kommenden Jahr in regelmässigen Abständen und von verschiedenen Seiten folgen. Umfassende Auskunft ist auch im Internet unter www.stopbvd.ch und www.bvd-info.ch erhältlich.

Was ist BVD?
Die BVD (Bovine Virus Diarrhoe) ist eine Virusinfektion, die bei erwachsenen Tieren der Rindergattung meist unauffällig verläuft oder gelegentlich eine grippeähnliche Erkrankung während etwa einer Woche hervorruft.
Infiziert sich ein trächtiges Tier, können die Folgen aber schwerwiegend sein. Je nach Trächtigkeitsstadium kann das Tier umrindern, abortieren oder ein lebensschwaches, missgebildetes oder krankheitsanfälliges Kalb gebären. Wenn sich ein trächtiges Tier mit dem BVD-Virus ansteckt, geht das Virus auf den Fötus über. Bei einer Infektion innerhalb des 2. bis 4. Trächtigkeitsmonats ist das Immunsystem des ungeborenen Kalbes noch zu wenig entwickelt und kann das Virus nicht abwehren. Das Kalb, das geboren wird, trägt dann das Virus in sich und scheidet es zeitlebens und in grosser Zahl aus. Ein solches Kalb wird PI-Tier (= persistent infiziertes Tier) genannt und trägt entscheidend zur Weiterverbreitung der BVD bei.

Das Prinzip der Ausrottung:
PI-Tiere eliminieren

Für eine erfolgreiche Ausrottung des BVD-Virus müssen innert kürzester Zeit alle lebenden Tiere der Rindergattung auf das Vorhandensein des Virus untersucht und alle Virusträger (PI-Tiere) sofort ausgemerzt werden (Initialphase).
Anschliessend müssen während den folgenden neun Monaten alle neugeborenen Kälber auf das Virus untersucht werden, weil sie sich im Mutterleib mit dem Virus angesteckt haben könnten (Sekundärphase). Dabei entdeckte Virusträger müssen auch ausgemerzt werden.
Nach Abschluss dieser Untersuchungen sollten in der Schweiz keine Virusträger mehr vorhanden sein. Dies wird in den folgenden Jahren aber noch überwacht und die Ergebnisse werden aufgezeigt (Überwachungsphase).

Initialphase: Alle Rinder testen
Zentral im Ausrottungsprogramm ist die Initialphase (= Startphase) in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2008. In diesem Zeitraum werden in jedem Bestand alle noch nicht anerkannt negativen Tiere am gleichen Tag beprobt. Bis zum Bekanntwerden des Laborresultats, das heisst ungefähr eine Woche lang, bleibt der ganze Tierbestand gesperrt. In bereits untersuchte Bestände dürfen keine Tiere aus noch nicht untersuchten Tierhaltungen eingestallt werden. Wenn auf einem Betrieb ein PI-Tier entdeckt wird, dürfen alle trächtigen Tiere den Betrieb nicht mehr verlassen, bis sie gekalbt haben. Sie unterstehen einer Verbringungssperre.

Sekundärphase: Kälber unter der Lupe
Wenn ein Bestand die Startphase durchlaufen hat, tritt er in die Sekundärphase (= Folgephase). Sie dauert bis Ende September 2009. Während dieser Phase werden alle neugeborenen Kälber getestet. Dabei werden die PI-Tiere entdeckt, die zum Zeitpunkt der Beprobung ihrer Mütter während der Startphase noch im Mutterleib waren.

Überwachungsphase: In zwei Teilen
Im Oktober 2009 wird der grösste Teil der Betriebe frei von BVD sein. In einer beschränkten Zahl von Betrieben wird es aber noch immer tragende Tiere geben, die gesperrt sind. Auch eine Neuinfektion von Betrieben, die bereits frei von BVD waren, kann nicht ausgeschlossen werden, etwa durch Nichtbeachtung der Sperrvorschriften oder durch versehentliche Verschleppung des Erregers. Es gilt also, immer noch ein Auge auf sämtliche Betriebe zu haben. Zu diesem Zweck folgt auf die eigentliche Ausrottung eine zweiteilige Überwachungsphase.
Im ersten Teil, vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2010, müssen weiterhin alle neugeborenen Kälber getestet werden. Ab 2011 muss die Gesamtheit der schweizerischen Rindviehbetriebe frei von BVD sein.Ab dann ist im zweiten Teil der Überwachung der Nachweis zu erbringen, dass BVD in der Schweiz wirklich nicht mehr vorkommt. Zu diesem Zweck werden Milchproben der Rinder untersucht, die das erste Mal laktieren. Diese jungen Tiere dürften in ihrem Leben nie mit dem Virus in Kontakt gekommen sein und sollten deshalb keine Antikörper gegen BVD haben. Mit der Untersuchung der Milch dieser Tiere wird die Abwesenheit von Antikörpern gegen BVD nachgewiesen. Dies wiederum bedeutet, dass der Betrieb BVD-frei ist.

Wie erfolgt die Beprobung?
Während des BVD-Ausrottungsprogramms muss eine enorme Zahl von Proben genommen werden und es muss eindeutig sein, welche Tiere beprobt worden sind. Deshalb wurde eine schnelle Methode der Probenentnahme entwickelt: Ohrstanzproben können nämlich direkt mit dem Anbringen von Ohrmarken entnommen werden. Die schon mit den zwei gelben Ohrmarken der Tierverkehrsdatenbank (TVD) markierten Rinder erhalten zusätzlich eine spezielle kleine grüne BVD-Ohrmarke. Neugeborene Kälber erhalten dagegen Spezialohrmarken der TVD. Alle Marken sind mit Röhrchen versehen. Beim Einsetzen der Marken in die Ohren fällt ein Stück Ohrgewebe in das Röhrchen. Das ausgestanzte Gewebestück wird zur Untersuchung ins Labor eingeschickt. Dieses System, mit dem gleich zwei Zwecke auf einmal erreicht werden, ist schnell und effizient. In der Initialphase werden speziell ausgebildete Landwirte als Probenehmer eingesetzt.
Nach Abschluss der Initialphase muss der Tierhalter die neugeborenen Kälber wie gewohnt selbst, aber mit den bereits erwähnten speziellen TVD-Ohrmarken kennzeichnen. Hierfür erhält er die vorgesehenen Stanzproben, welche er an das Labor senden muss. Das benötigte Material und eine Gebrauchsanweisung werden zur Verfügung gestellt.
Für die Sömmerung vorgesehene Tiere werden durch die Bestandestierärztinnen und Bestandestierärzte beprobt. Damit den Tierärzten und dem Labor genügend Zeit für ihre Arbeit bleibt, sollen für die Sömmerung vorgesehene Tiere möglichst bald dem Bestandestierarzt gemeldet werden. Die tierärztliche Probenahme kann schon im Februar beginnen.
Weil kurzfristige Untersuchungen unmittelbar vor dem Alpauftrieb nicht möglich sind, ist es ratsam, ein bis zwei Reservetiere untersuchen zu lassen.

Spezialfall Aufzuchtbetriebe
Für Aufzuchtbetriebe, das heisst Tierhaltungen ohne Milchkühe, die Jungtiere für andere Betriebe aufziehen, entstehen Schwierigkeiten, wenn bei ihnen in der Startphase PI-Tiere entdeckt und Sperren ausgesprochen werden müssen. Hochträchtige Rinder können dann zum Abkalben und Melken nicht in ihren Herkunftsbetrieb zurück. Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, sollen Aufzuchtbetriebe, die Rinder aus verschiedenen Herkunftsbetrieben halten, möglichst schon vor Beginn der Initialphase, das heisst vor Oktober 2008, beprobt werden. Damit kann verhindert werden, dass solche Betriebe einer Sperre unterstellt werden müssen.
Die dem Veterinäramt bekannten Aufzuchtbetriebe sind bereits angeschrieben und auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht worden. Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, die Rindvieh aus verschiedenen Herkunftsbetrieben zur gemeinsamen Aufzucht halten und noch keinen Brief auf grünem Papier mit den entsprechenden Informationen erhalten haben, sollen sich bitte sofort beim Veterinäramt melden (Telefon: 052 724 24 22, E-mail: veterinaeramt@tg.ch).

Finanzielle Aspekte
Aus dem kantonalen Tierseuchenfonds werden die folgenden Kosten bezahlt:
? Entschädigung der Probennehmer
? Laboruntersuchungen
? CHF 300.? als Entschädigung für jedes ausgemerzte PI-Tier

Die Rindviehhalter beteiligen sich an den Kosten der BVD-Ausrottung mit einem jährlichen Beitrag von CHF 4.? pro Tier während der Jahre 2008 bis 2010. Dieser Betrag wird von der Tierverkehrsdatenbank eingezogen und in den Tierseuchenfonds eingelegt. Damit sind die Grundkosten für das Ausrottungsprogramm abgedeckt.
Von den Tierhaltern verursachte Kosten wie zum Beispiel Mehraufwand wegen Datenbereinigungen in der TVD, Abklärungen im Zusammenhang mit unklaren Trächtigkeiten oder Probenentnahme bei nicht oder ungenügend fixierten Tieren werden weiterverrechnet.

Ihre Mitarbeit ist wichtig
Wichtig für die zielgerichtete und kostengünstige Durchführung des Ausrottungsprogramms ist die vollständige Übereinstimmung des tatsächlich auf dem Betrieb stehenden Tierbestandes mit demjenigen in der Tierverkehrsdatenbank. Für nicht oder falsch registrierte Tiere kann in der Datenbank ein Untersuchungsresultat nicht oder nur mit einem grossen zusätzlichen Aufwand erfasst werden. Bei Tieren, die sich zwar auf der Liste, aber nicht (mehr) auf dem Betrieb befinden, muss abgeklärt werden, ob diese bereits tot sind oder an einem anderen Ort gehalten werden. Grundsätzlich müssen Betriebe mit Unstimmigkeiten gesperrt bleiben bis zur Bereinigung der Daten.
Wichtig ist auch der eindeutige Trächtigkeitsnachweis von allen Tieren. Tiere, die nicht eindeutig unträchtig sind, unterstehen im Falle eines festgestellten PI-Tieres einer Verbringungssperre bis nach dem Abkalben oder bis zum Ausschluss der Trächtigkeit.
Jeder Tierhalter soll deshalb rechtzeitig überprüfen,
  • dass alle seine Tiere mit einer Doppelohrmarke korrekt gekennzeichnet sind
  • ob der tatsächlich auf dem Betrieb stehende Tierbestand mit demjenigen in der Tierverkehrsdatenbank übereinstimmt
  • ob aktuelle und vollständige Deckoder Besamungsdaten verfügbar sind.
Wesentlich für den speditiven und sicheren Ablauf der Probennahmen ist auch die Fixationsmöglichkeit für alle Tiere. Dies gilt insbesondere für Mutterkuhherden.
Die Ausrottung der BVD ist eine grosse Herausforderung. Sie setzt die gute Zusammenarbeit von Tierhalterinnen und Tierhaltern, Viehhändlern, Tierärztinnen und Tierärzten und Behörden voraus.

Paul Witzig, Kantonstierarzt


Sömmerung 2008:
Neuinfektionen vermeiden Jedes Jahr werden viele Tiere während der Sömmerung mit dem BVD-Virus angesteckt. Geschieht dies während der ersten Hälfte der Trächtigkeit, kann ein PI-Tier entstehen.
Um die Zahl der neu entstehenden PI-Tiere zu senken, sind BVD-Untersuchungen bereits vor der Sömmerung 2008 vorgesehen. Es dürfen nur Tiere auf gemeinsam benutzte Weiden verbracht werden, die vorgängig getestet wurden und virusfrei sind.
Wenn ein PI-Tier gefunden wird, muss es ausgemerzt werden. Vor dem 1. Oktober 2008 wird über den Bestand aber keine Sperre verfügt und werden trächtige Tiere keiner Verbringungssperre unterstellt.
Durch die Tests vor der Sömmerung wird erreicht, dass sich die Zahl der Neuinfektionen auf der Alp drastisch reduziert. Somit wird es später während der Initialphase weniger PI-Tiere geben, und entsprechend entstehen weniger Kosten und weniger Einschränkungen im Tierverkehr.


In der Initialphase und für die Sömmerung
2008 beprobte Tiere erhalten zusätzlich
zu den zwei vorhandenen gelben
TVD-Ohrmarken eine runde grüne Ohrmarke.
(zVg)
In der Initialphase und für die Sömmerung 2008 beprobte Tiere erhalten zusätzlich zu den zwei vorhandenen gelben TVD-Ohrmarken eine runde grüne Ohrmarke. (zVg)