Ausgabe Nummer 26 (2003)

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Achtung: Trockenheit!

Wie umgehen mit dem Wassermangel?
 
 
Das warme und trockene Wetter veranlasst begreiflicherweise viele Landwirte, ihre Kulturen zu bewässern. Die extreme Hitze, die hohen Verdunstungsraten und das Fehlen von Niederschlägen hat das Wasserdefizit im Laufe des Junis verschärft: die Wasserführung in Bächen und Flüssen und die Quellerträge sind zurückgegangen.

Wasser ist kostbar
Wegen der herrschenden Trockenheit wird die Bevölkerung gebeten, Wasser zu sparen und vor allem die Bewässerungen in Hausgärten auf das absolut Notwendige zu beschränken. Bewässern Sie Ihre Kulturen nicht während der heissen Tageszeit, zwischen 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr ? dabei verdunstet zu viel Wasser und gelangt gar nicht erst auf den Boden!

Wassermengen für landwirtschaftliche Kulturen
Das Bewässerungswasser soll den Hauptwurzelraum der Pflanze zwischen 5 und
30 cm Tiefe durchfeuchten. Wassergaben, die weniger als 5 cm tief eindringen (zirka 50 m3/ha) sind zwecklos, da sie die Wurzeln nicht erreichen. Als Wassergabe ist unter den momentanen Umständen 200 bis 300 m3/ha zu empfehlen, was 20 bis
30 mm Niederschlag entspricht. Die optimale Wirksamkeit der Wassergaben wird erreicht, wenn die Beregnung auf 5 mm pro Stunde begrenzt wird und nur nachts läuft.
Kulturen, die bis anhin mangels Konzession nicht bewässert worden sind beziehungsweise werden konnten, sollten kein Wasser zugeführt werden.

Verbot von Wasserentnahmen
Gemäss Paragraf 12 des kantonalen Wassernutzungsgesetzes kann der Kanton bei Wasserknappheit die Wassernutzung entschädigungslos einschränken. Dabei geht es um die Sicherstellung der Restwassermenge und die Qualität des Wassers sowie den Erhalt der Fischgewässer gemäss Gewässerschutzgesetz. Das Departement wird mit Verfügung die bestehenden Wassernutzungskonzessionen bis auf weiteres wie folgt einschränken: keine Wasserentnahmen aus den Bächen und Flüssen, mit Ausnahme des Rheins und des Bodensees. Entnahmen aus dem Grundwasser sind aus heutiger Sicht noch möglich.

Ausnahmen nur bei genügendem Wasserstand
Landwirte ohne gültige Konzession für die Grundwassernutzung oder mit ausgewiesenem dringenden Wasserbedarf, können eine kurzfristige Entnahmebewilligung beim Amt für Umwelt beantragen. Sie kann nur bei genügendem Wasservorrat respektive Wasserabfluss erteilt werden!
Diese Angaben gehören zwingend zum Gesuch: Entnahmeort (Gewässer), Umfang (Förderleistung, Bezugsmenge), Dauer und Verwendungszweck. Gesuche sind unter folgenden Nummern: 052 724 24 81 (M. Baumann) oder 052 724 28 45 (E. Kuratli) anzumelden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Amt für Umwelt
   

«Produktion unter erschwerten Bedingungen» zeichnet viele Höfe im Hinterthurgau aus. Köbi Hug aus Matt-Oberwangen präsidiert die Vereinigung Hinterthurgauer Bergbauern mit 72 Aktivmitgliedern. (hil)aDie optimale Wirksamkeit der Wassergaben wird erreicht, wenn die Beregnung auf 5 mm pro Stunde begrenzt wird und nur nachts läuft. (hil)

 
  
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