Ausgabe Nummer 25 (2004)

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Ackerkratzdisteln nicht verblühen lassen

Feldbau: Auch Disteln neben den Kulturen bekämpfen
 
Ackerkratzdisteln nicht verblühen lassen
 
Vermehrung der Ackerkratzdistel. (Quelle: J. Montégut)
 
Gegenwärtig überragen die ersten Distelnester die Getreidebestände. Die Ackerkratzdistel ist ein ausdauerndes Wurzelunkraut. Sie bildet einen verzweigten Blütenstand mit mehreren Blütenköpfen, die 1,5 bis 3 cm lang sind. Andere Distelarten wie die Gemeine Kratzdistel mit einem grossen Blütenkopf sind weniger schädlich. Die Ackerkratzdistel bildet ein sehr tiefes (bis 6 m), verzweigtes Wurzelwerk mit Wurzelausläufern. Distelnester in einem Acker können sich mehrere Meter pro Jahr ausdehnen. Sogar aus kleinen Wurzelstücken von nur 3 cm können neue Pflanzen wachsen. Einmal etablierte Disteln sind sehr schwierig nachhaltig zu bekämpfen. Die Hauptverbreitung der Disteln geschieht über Wurzelausläufer und Wurzelschösslinge (siehe Abbildung).
Über Samen können sich neue Disteln vor allem in Brachen, lückigen Beständen und an wenig bearbeiteten Stellen neu etablieren. Werden die Distelsämlinge nicht sofort bekämpft, entwickeln sie sich in den nächsten Jahren zu neuen Distelnestern. Der Samen der Ackerkratzdistel ist nicht so flugfähig wie derjenige des Löwenzahns. Dennoch ist das Versamen der Ackerkratzdisteln gerade in der Nähe von Kulturen zu verhindern.
Neben den Kulturen und ökologischen Ausgleichsflächen wie Bunt- und Rotationsbrachen oder extensive Wiesen und Weiden sind auch an die Ackerfläche angrenzende Waldränder, Strassenböschungen, Bahndämme, Bauparzellen, (ehemalige) Kiesgruben oder andere Brachflächen zu kontrollieren. Vorhandene Distelnester sind kurz vor Blühbeginn tief zu köpfen oder wo erlaubt, chemisch mit Glyphosate oder Clopyralid (Lontrel, Clio) zu bekämpfen (Rückenspritze), um die Samenbildung zu verhindern.
Bei nachbarlichen Problemen besteht die Möglichkeit, eine Eingabe bei der Flurkommission der Gemeinde zu machen. Gemäss § 17 der Verordnung des Regierungsrates zum Landwirtschaftsgesetz (RB 910.11) kann die Flurkommission gegenüber Grundeigentümern und Bewirtschaftern Anordnungen zur Bekämpfung von Ackerkratzdisteln treffen.
Nur eine konsequente Bekämpfung der ersten Pflanzen, wo immer sie auch anzutreffen sind, kann zu einer Reduktion der langfristigen Verseuchung mit Ackerkratzdisteln beitragen.

LBBZ Arenenberg, Fachstelle Pflanzenschutz und Ökologie, Hermann Brenner, Telefon 071 663 31 40
 

Erste Krautfäule im Thurgau
Aus Schlattingen wurde am vergangenen Dienstag der erste Krautfäulebefall (Sorte Stella) im Thurgau gemeldet. Es ist mit weiteren Krautfäuleherden auch in anderen Regionen zu rechnen. Befall und Befallsverdacht bitte der Pflanzenschutzstelle melden. Die Bestände sollten jetzt überall einen Fungizidschutz aufweisen. Bei Befall zwei Behandlungen innerhalb von 3 bis 5 Tagen mit einem teilsystemischen Mittel, ergänzt durch ein sporenabtötendes Kontaktfungizid (Mapro oder Ranman, mindestens halbe Dosierung) durchführen. (hb)

 
 
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