Ausgabe Nummer 45 (2006)

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Agrarfreihandel Schweiz-EU – was, wie, wann?

Durchblick in komplexen Fragen beim Agrar- und Lebensmittelfreihandelsabkommen mit der EU


Die Handelsbeziehungen zur EU sind für die schweizerische Wirtschaft enorm wichtig. Deshalb lösen die Vorschläge des Bundes für ein Freihandelsabkommen im Agrar und Lebensmittelbereich zwischen der Schweiz und der EU viele Fragen aus. An der Informationsveranstaltung vom 15. November in Weinfelden möchte der Thurgauer Bauernverband möglichst umfassend informieren.

Schon heute bestehen vielfältige Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Diese beruhen auf Handelsabkommen. So zum Beispiel das Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrarabkommen aus den bilateralen Verträgen) vom 21. Juni 1999, welches am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist. Unter anderem sieht es gegenseitige Zollkonzessionen für Produkte vor, die für die Schweiz und für die EU von besonderem Interesse sind. Dies betrifft hauptsächlich die Sektoren Käse, Früchte und Gemüse, Gartenbau und Fleischspezialitäten. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren (ab 2007) sieht das Abkommen eine vollständige Liberalisierung des Käsehandels vor. Das Abkommen vereinfacht den Handel im Landwirtschaftsbereich durch den Abbau oder gar die Aufhebung von nichttarifären Handelshemmnissen. In diesem Zusammenhang werden technische Vorschriften in den Bereichen Veterinärmedizin, Pflanzenschutz, biologische Landwirtschaft sowie die Qualitätsnormen für Früchte und Gemüse als gleichwertig anerkannt. Die Ursprungsbezeichnungen von Weinen und Spirituosen werden gegenseitig geschützt; später können auch weitere Sektoren, insbesondere die Ursprungsbezeichnungen von Käse, integriert werden.

Alle Stufen einbeziehen
Im nun geplanten Freihandelsabkommen könnten die bisherigen Massnahmen ausgedehnt werden, um alle Stufen der ernährungswirtschaftlichen Produktionskette einzubeziehen. Sowohl tarifäre (Zölle, Kontingente) wie nicht-tarifäre Handelshemmnisse würden abgebaut. Betroffen sind drei Stufen der Produktionskette von Lebensmitteln. Die Landwirtschaft, welche die Rohstoffe wie beispielsweise Getreide, Schlachtvieh, Milch, Obst, Gemüse, Zuckerrüben, Ölsaaten oder Kartoffeln produziert. Die vorgelagerte Stufe liefert die zur Agrarproduktion notwendigen Güter (Dünger, Saatgut, Futtermittel, Maschinen und Einrichtungen, Pflanzenschutzmittel). Die nachgelagerte Stufe unterteilt sich in eine erste Verarbeitungsstufe (direkt nachgelagerte industrielle Verarbeitung wie Molkereien oder Müllereien und verarbeitendes Gewerbe wie Käsereien und Metzgereien) und eine zweite Verarbeitungsstufe (industrielle Produktion von Schokolade, Teigwaren, Biskuit), sowie in die verschiedenen Handelsstufen bis zum Detailhandel.

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Der grenzüberschreitende Handel wird durch unterschiedliche technische Vorschriften in Bezug auf Produkte (Beschaffenheit, Verpackung, Beschriftung), Verfahren (Herstellung, Transport, Lagerung, Aufbereitung), Konformitätsbewertung (Prüfung, Inspektionen, Zertifizierung) und Zulassung im Herkunfts- und Zielland behindert. Der Abbau dieses Unterschiedes ist ein wichtiger Bestandteil des Agrar-, und Lebensmittelabkommens mit der EU. Aufgrund des Agrarabkommens von 1999 gilt die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften unter anderem bereits für einzelne Produktionsmittel, Biostandards, Milch und Milchprodukte, Tiere und tierische Nebenprodukte. Für die übrigen Nahrungsmittel tierischer Herkunft ist sie auf Anfang 2007 vereinbart.
Die gegenseitige Anerkennung kann entweder mit der Feststellung der Gleichwertigkeit der schweizerischen und der EU-Gesetzgebungen oder durch eine möglichst weitgehende Übernahme der EU-Richtlinien durch die Schweiz erreicht werden. Handlungsbedarf besteht insbesondere beim Lebensmittelrecht und bei den Produktionsmitteln. Durch eine freie Inverkehrsetzung von Produkten gemäss den nationalen Vorschriften des Ursprungslandes entfallen teuere Zulassungsverfahren. Dies gilt auch für Parallelimporte für bestimmte patentgeschützte Produkte wie zum Beispiel Tierarzneimittel oder Pflanzenschutzmittel.

Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement/avg

Informationsveranstaltung vom 15. November


Der Thurgauer Bauernverband lädt alle Bäuerinnen und Bauern ein, sich umfassend über die Fragen rund um das Agrar- und Lebensmittelfreihandelsabkommen zu informieren.
Mittwoch, 15. November, um 20.00 Uhr (Türöffnung 19.30 Uhr), im Kongresszentrum Thurgauerhof, Weinfelden.
In einer Reihe von Kurzvorträgen informieren Vertreter verschiedener Institutionen, Organisationen und Unternehmen über Ihre Ansichten zum Thema „Agrar- und Lebensmittelfreihandelsabkommen EU“.
Bundesamt für Landwirtschaft BLW: Jacques Chavaz, Stv. Direktor.
Schweizerischer Bauernverband SBV: Christophe Eggenschwiler, Leiter Wirtschaft und Politik.
Schweizer Milchproduzenten SMP: Stefan Hagenbuch, Bereich Internat. und Marktfragen.
Gemüseproduzentenverband: Nicolas Fellay, Direktor.
Obstverband: Beat Lehner, Präsident Arbeitsgemeinschaft Thurgauer Obstbauern THURO.
Detailhandel: Stefan Flückiger, Leiter Wirtschaftspolitik, Migros Genossenschaftsbund.
Agrarhandel: Eugen Brühlmeier, Agrarbereich, Geschäftsleitung Fenaco.

Im Anschluss an die Referate ist Zeit für Fragen und Diskussion eingeplant.

Thurgauer Bauernverband





Das Agrar-Freihandelsabkommen hat Auswirkungen auf die Landwirtschaft, den Agrarhandel, die Lebensmittelbetriebe, Detailhandel und Konsumenten
Das Agrar-Freihandelsabkommen hat Auswirkungen auf die Landwirtschaft, den Agrarhandel, die Lebensmittelbetriebe, Detailhandel und Konsumenten