Ausgabe Nummer 25 (2008)
Aktuelle Situation Feuerbrand (Mitte Juni 2008)
Soweit bisher beurteilt werden kann, tritt Feuerbrand wiederum im ganzen Kanton auf.
Die regionalen Unterschiede sind jedoch beträchtlich. Im unteren Thurgau und im
Obstgebiet am See ist es relativ ruhig. In den späteren Lagen des Mittel- und Hinterthurgaus
sowie im Oberthurgau tritt der Feuerbrand an Apfelbäumen sehr massiv
auf. Birnen sind bis jetzt nur wenig befallen, oft handelt es sich dabei um nicht erkannten
Altbefall. In Obstanlagen wurden bisher zirka 1,5 Hektaren Obst gerodet. Bei den
Hochstämmen laufen die Kontrollen erst an.
Streptomycin hat gut gewirkt
In den Obstanlagen hat Streptomycin gut gewirkt. Der Wirkungsgrad dürfte in den meisten Anlagen den Durchschnittswert von 85 Prozent eher überschritten haben. Leichter Befall findet sich hauptsächlich an spätblühenden Apfelsorten wie Gala oder Elstar oder in Junganlagen, welche spät geblüht haben und nicht mehr geschützt werden konnten. Es zeigt sich deutlich, dass in vielen Anlagen drei Behandlungen nötig waren, nicht behandelte Randparzellen oder nur zweimal behandelte Flächen weisen mehr Befall auf.
Biobetriebe
Biobetriebe haben wie viele IP-Betriebe auch Blossom Protect und/oder Mycosin in unterschiedlicher Intensität eingesetzt. Die Ergebnisse sind sehr variabel und reichen von gut bis sehr schlecht. Leider hat es erstmals in Biobetrieben recht viel Feuerbrand, dies obwohl teilweise eine sehr intensive Bekämpfung (jeden zweiten Tag) mit alternativen Produkten gefahren wurde.
Baumschulen
Eine schwierige Situation präsentiert sich in den Obstbaumschulen. Die Baumschulisten sehen sich vor grosse Probleme gestellt. Verschiedene Betriebe dürfen vorderhand keine Bäume verkaufen. Die Kontrolle erfolgt durch die Concerplant in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst des Bundes. Das Entfernen der Blüten war in den Baumschulen kaum möglich und die stetig wachsenden Jungbäume stellen ein andauerndes Infektionspotenzial dar. Möglichkeiten, die jungen Bäume zu schützen, sind kaum vorhanden.
Kontrolle der Hochstämme hat begonnen
Bereits haben einige Bauern Bäume mit starkem Befall gerodet. Das allgemeine Bild präsentiert sich wie folgt: Ein grosser Teil der Bäume hat aufgrund des hohen Ertrages im Jahr 2007 heuer nicht geblüht. Diese Bäume stehen meistens schön da, auch wenn im letzten Jahr Befall vorhanden war und zurückgeschnitten wurde. Teilweise hat der Rückschnitt aber nicht funktioniert, was sich in abgestorbenen Baumpartien oder erneut starkem Blütenbefall zeigt.
Besonders spätblühende Sorten sind erneut stark vom Feuerbrand betroffen. In späteren und höheren Lagen (Hinterthurgau ab Affeltrangen, erweitert Richtung Osten bis nach Roggwil) ist die Intensität der Infektionen teilweise enorm. Die Kontrolleure wurden am Dienstag über das Vorgehen der Kontrolle 2008 durch kantonale Fachleute instruiert.
Bekämpfung aufgeben?
Nicht jeder ist überzeugt, dass eine Bekämpfung des Feuerbrandes überhaupt einen Sinn macht. Es ist jedoch zu bedenken, dass nicht sicher ist, ob in den Obstanlagen in absehbarer Zeit eine echte Alternative zum Streptomycin eingesetzt werden kann. Der Feuerbrand verursacht auf vielen Betrieben zusätzliche Arbeit in einer Grössenordnung, welche kaum bewältigt werden kann. Mittelfristig schwächt dies die ganze Obstproduktion inklusive der nachgelagerten Betriebe. Es werden sich immer weniger Betriebsleiter finden, welche mit Freude in den Obstbau einsteigen oder diesen weiterführen. Und die Hochstämme? Noch stehen zirka 210000 Hochstämme im Thurgau. Davon sind bisher immer noch (ohne Gewähr) zirka 190000 vom Feuerbrand verschont geblieben. Das Landschaftsbild und die Mostobstproduktion wird sich aber drastisch ändern, wenn Feuerbrand nicht bekämpft wird. Einerseits würde sich der Gesundheitszustand allgemein rapide verschlechtern, was für das Landschaftsbild kaum von Interesse sein kann, andererseits würden viele Bäume noch schneller gerodet, weil die Erträge zusammenfallen. Die Mostereien wollen aber kein chinesisches Obstsaftkonzentrat kaufen, denn unser säurereiches Konzentrat garantiert eine hohe Qualität der Obstgetränke. Ein weiterer Aspekt ist nicht zu vernachlässigen: Junge Hochstämme werden kaum mehr gepflanzt, da junge, wüchsige Bäume oft vor Erreichen eines gewissen Alters bereits wieder verseucht sind. Wenn zu guter Letzt die Baumschulen die Produktion regional verlagern, weil eine Produktion in der Ostschweiz nicht mehr möglich ist, wandert viel Fachwissen ab, das der Branche später fehlt. Da muss man dann halt irgendwohin fahren, um einen Baum zu kaufen, und wenn man dann eine Ostschweizer Hochstammsorte will, fehlt diese im Sortiment.
Vorgehen im Kanton Thurgau
Der Kanton führt alle bisher bereits erfolgten, vorbeugenden Massnahmen weiter. Das Pflanzverbot für Feuerbrandwirtspflanzen sowie die generelle Rodung befallener Pflanzen im Siedlungsgebiet haben bereits zu einer spürbaren Ausdünnung dieser Arten geführt. Die Kontrollen im Siedlungsgebiet werden auch dieses Jahr wieder flächendeckend erfolgen.Ansprechpartner in den Gemeinden ist die örtliche Feuerbrandkontaktstelle.
In den Obstanlagen sind die Bekämpfungsmassnahmen Rodung oder Rückriss bereits im Gang. Ansprechpartner bei Problemen ist der Pflanzenschutzdienst des BBZ Arenenberg. Der Hochstammobstbau wird wiederum durch die nebenamtlichen Kontrolleure des Kantons überwacht. Die Kontrolle der Hochstämme wird flächendeckend angestrebt. Die Kontrolleure kontrollieren die Feldobstbäume wenn möglich im Beisein des Bewirtschafters. Sie sind aber nicht verpflichtet, jeden Bewirtschafter vorher über die Kontrolle zu informieren. Dies ist erst dann nötig, wenn Feuerbrandbefall vorliegt. Der Kontrolleur bespricht bei Befall die Massnahmen mit dem Bewirtschafter und setzt eine Frist von zwei bis vier Wochen für die Umsetzung. Es erfolgt eine Nachkontrolle und die Protokollierung der Massnahmen für die Entschädigung. Entschädigungen werden sowohl für gerodete Bäume als auch für die Arbeit des Rückschnittes bei möglicher Sanierung gewährt. Der Kontrolleur muss jedoch mit der Qualität des Rückschnitts einverstanden sein. Dies ist ein wichtiger Punkt. Der Rückschnitt bei Apfelbäumen funktioniert recht gut, wenn er genau ausgeführt wird. Bei Birnen ist dies meistens nicht der Fall. Entschädigungen können aber nur ausgezahlt werden, wenn wirklich sauber ausgeschnitten wird (Liste mit Adressen von Hebebühnen beim Schreibenden erhältlich).
Wie geht der Kontrolleur vor? Bäume mit zu starkem Befall (das heisst Sanierung aussichtslos) werden zur Rodung angekreuzt. Ist der Bewirtschafter bereit und in der Lage, auch stärkeren Befall sauber auszuschneiden, werden drei Punkte gemacht und der Verlauf überwacht.Bäume, welche im letzten Jahr starken Befall hatten (drei Punkte) und dieses Jahr erneut stark befallen sind, werden mit Kreuz zur Rodung gezeichnet. Leichter und mittlerer Befall wird wiederum mit einem respektive zwei Punkten markiert. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zu drei Beschwerdefällen im Kanton St. Gallen hat die Schutzobjektstrategie des Bundes nicht in Frage gestellt. Entsprechend setzt der Kanton Thurgau die Feuerbrandbekämpfung gemäss Richtlinie 3 des Bundesamtes für Landwirtschaft um.
BBZ Arenenberg, Urs Müller
Streptomycin hat gut gewirkt
In den Obstanlagen hat Streptomycin gut gewirkt. Der Wirkungsgrad dürfte in den meisten Anlagen den Durchschnittswert von 85 Prozent eher überschritten haben. Leichter Befall findet sich hauptsächlich an spätblühenden Apfelsorten wie Gala oder Elstar oder in Junganlagen, welche spät geblüht haben und nicht mehr geschützt werden konnten. Es zeigt sich deutlich, dass in vielen Anlagen drei Behandlungen nötig waren, nicht behandelte Randparzellen oder nur zweimal behandelte Flächen weisen mehr Befall auf.
Biobetriebe
Biobetriebe haben wie viele IP-Betriebe auch Blossom Protect und/oder Mycosin in unterschiedlicher Intensität eingesetzt. Die Ergebnisse sind sehr variabel und reichen von gut bis sehr schlecht. Leider hat es erstmals in Biobetrieben recht viel Feuerbrand, dies obwohl teilweise eine sehr intensive Bekämpfung (jeden zweiten Tag) mit alternativen Produkten gefahren wurde.
Baumschulen
Eine schwierige Situation präsentiert sich in den Obstbaumschulen. Die Baumschulisten sehen sich vor grosse Probleme gestellt. Verschiedene Betriebe dürfen vorderhand keine Bäume verkaufen. Die Kontrolle erfolgt durch die Concerplant in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst des Bundes. Das Entfernen der Blüten war in den Baumschulen kaum möglich und die stetig wachsenden Jungbäume stellen ein andauerndes Infektionspotenzial dar. Möglichkeiten, die jungen Bäume zu schützen, sind kaum vorhanden.
Kontrolle der Hochstämme hat begonnen
Bereits haben einige Bauern Bäume mit starkem Befall gerodet. Das allgemeine Bild präsentiert sich wie folgt: Ein grosser Teil der Bäume hat aufgrund des hohen Ertrages im Jahr 2007 heuer nicht geblüht. Diese Bäume stehen meistens schön da, auch wenn im letzten Jahr Befall vorhanden war und zurückgeschnitten wurde. Teilweise hat der Rückschnitt aber nicht funktioniert, was sich in abgestorbenen Baumpartien oder erneut starkem Blütenbefall zeigt.
Besonders spätblühende Sorten sind erneut stark vom Feuerbrand betroffen. In späteren und höheren Lagen (Hinterthurgau ab Affeltrangen, erweitert Richtung Osten bis nach Roggwil) ist die Intensität der Infektionen teilweise enorm. Die Kontrolleure wurden am Dienstag über das Vorgehen der Kontrolle 2008 durch kantonale Fachleute instruiert.
Bekämpfung aufgeben?
Nicht jeder ist überzeugt, dass eine Bekämpfung des Feuerbrandes überhaupt einen Sinn macht. Es ist jedoch zu bedenken, dass nicht sicher ist, ob in den Obstanlagen in absehbarer Zeit eine echte Alternative zum Streptomycin eingesetzt werden kann. Der Feuerbrand verursacht auf vielen Betrieben zusätzliche Arbeit in einer Grössenordnung, welche kaum bewältigt werden kann. Mittelfristig schwächt dies die ganze Obstproduktion inklusive der nachgelagerten Betriebe. Es werden sich immer weniger Betriebsleiter finden, welche mit Freude in den Obstbau einsteigen oder diesen weiterführen. Und die Hochstämme? Noch stehen zirka 210000 Hochstämme im Thurgau. Davon sind bisher immer noch (ohne Gewähr) zirka 190000 vom Feuerbrand verschont geblieben. Das Landschaftsbild und die Mostobstproduktion wird sich aber drastisch ändern, wenn Feuerbrand nicht bekämpft wird. Einerseits würde sich der Gesundheitszustand allgemein rapide verschlechtern, was für das Landschaftsbild kaum von Interesse sein kann, andererseits würden viele Bäume noch schneller gerodet, weil die Erträge zusammenfallen. Die Mostereien wollen aber kein chinesisches Obstsaftkonzentrat kaufen, denn unser säurereiches Konzentrat garantiert eine hohe Qualität der Obstgetränke. Ein weiterer Aspekt ist nicht zu vernachlässigen: Junge Hochstämme werden kaum mehr gepflanzt, da junge, wüchsige Bäume oft vor Erreichen eines gewissen Alters bereits wieder verseucht sind. Wenn zu guter Letzt die Baumschulen die Produktion regional verlagern, weil eine Produktion in der Ostschweiz nicht mehr möglich ist, wandert viel Fachwissen ab, das der Branche später fehlt. Da muss man dann halt irgendwohin fahren, um einen Baum zu kaufen, und wenn man dann eine Ostschweizer Hochstammsorte will, fehlt diese im Sortiment.
Vorgehen im Kanton Thurgau
Der Kanton führt alle bisher bereits erfolgten, vorbeugenden Massnahmen weiter. Das Pflanzverbot für Feuerbrandwirtspflanzen sowie die generelle Rodung befallener Pflanzen im Siedlungsgebiet haben bereits zu einer spürbaren Ausdünnung dieser Arten geführt. Die Kontrollen im Siedlungsgebiet werden auch dieses Jahr wieder flächendeckend erfolgen.Ansprechpartner in den Gemeinden ist die örtliche Feuerbrandkontaktstelle.
In den Obstanlagen sind die Bekämpfungsmassnahmen Rodung oder Rückriss bereits im Gang. Ansprechpartner bei Problemen ist der Pflanzenschutzdienst des BBZ Arenenberg. Der Hochstammobstbau wird wiederum durch die nebenamtlichen Kontrolleure des Kantons überwacht. Die Kontrolle der Hochstämme wird flächendeckend angestrebt. Die Kontrolleure kontrollieren die Feldobstbäume wenn möglich im Beisein des Bewirtschafters. Sie sind aber nicht verpflichtet, jeden Bewirtschafter vorher über die Kontrolle zu informieren. Dies ist erst dann nötig, wenn Feuerbrandbefall vorliegt. Der Kontrolleur bespricht bei Befall die Massnahmen mit dem Bewirtschafter und setzt eine Frist von zwei bis vier Wochen für die Umsetzung. Es erfolgt eine Nachkontrolle und die Protokollierung der Massnahmen für die Entschädigung. Entschädigungen werden sowohl für gerodete Bäume als auch für die Arbeit des Rückschnittes bei möglicher Sanierung gewährt. Der Kontrolleur muss jedoch mit der Qualität des Rückschnitts einverstanden sein. Dies ist ein wichtiger Punkt. Der Rückschnitt bei Apfelbäumen funktioniert recht gut, wenn er genau ausgeführt wird. Bei Birnen ist dies meistens nicht der Fall. Entschädigungen können aber nur ausgezahlt werden, wenn wirklich sauber ausgeschnitten wird (Liste mit Adressen von Hebebühnen beim Schreibenden erhältlich).
Wie geht der Kontrolleur vor? Bäume mit zu starkem Befall (das heisst Sanierung aussichtslos) werden zur Rodung angekreuzt. Ist der Bewirtschafter bereit und in der Lage, auch stärkeren Befall sauber auszuschneiden, werden drei Punkte gemacht und der Verlauf überwacht.Bäume, welche im letzten Jahr starken Befall hatten (drei Punkte) und dieses Jahr erneut stark befallen sind, werden mit Kreuz zur Rodung gezeichnet. Leichter und mittlerer Befall wird wiederum mit einem respektive zwei Punkten markiert. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zu drei Beschwerdefällen im Kanton St. Gallen hat die Schutzobjektstrategie des Bundes nicht in Frage gestellt. Entsprechend setzt der Kanton Thurgau die Feuerbrandbekämpfung gemäss Richtlinie 3 des Bundesamtes für Landwirtschaft um.
BBZ Arenenberg, Urs Müller
