Ausgabe Nummer 52 (2004)
Am Waldrand trifft man sich reden miteinander
| In eigener Sache | ||
|
Am Waldrand trifft man sich reden miteinander
|
||
| Wald ist auch für die Landwirtschaft wichtig. Viele Bauern sind auch Waldbesitzer und/oder Jäger. Die Landwirtschaft dient nicht nur der Landschaftspflege, sondern an erster Stelle steht nach wie vor die Produktion von Nahrungsmitteln. Boden steht den landwirtschaftlichen Betrieben nicht im Überfluss zur Verfügung, sodass das vorhandene Land bis an den Waldrand optimal genutzt werden muss. | ||
| Darum können sich verschiedene Problempunkte ergeben, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb an den Wald grenzt. Diese Probleme und unterschiedlichen Interessen zwischen Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Jägern sollen mit gegenseitigen Gesprächen im Einvernehmen aller Beteiligten gelöst werden. Die folgenden Punkte geben auch aus Sicht der Landwirtschaft oft Anlass zu Diskussionen: Definition Waldrand Konsequentes Zurückschneiden des Waldrandes Pragmatisches Vorgehen bei unregelmässigem Grenzverlauf Schäden im Kulturland durch Wildtiere Ungehinderte Entwicklung von mehrjährigen Unkräutern (z.B. Ackerkratzdisteln) Wenn ein Betrieb die Möglichkeit hat, sein Kulturland mit ökologischen Ausgleichsflächen gegen den Waldrand abzugrenzen oder in einen Vernetzungskorridor zu legen, kann möglichen Konflikten, wie sie oben erwähnt sind, vorgebeugt werden. Gespräch zwischen Jäger, Förster und Landwirt ist entscheidend Wird eine Fläche oder ein Raum von mehreren Parteien beansprucht, können Probleme auftreten. Dies passiert auch im Übergang vom Wald zur Flur. Die Jagd- und Forstinteressen decken sich nicht immer mit den Betriebsinteressen des Landwirts. Zwar gibt es für viele Situationen Gesetzesparagraphen, welche das Vorgehen regeln. Viele Konflikte lassen sich so jedoch oft gütlich lösen. Deshalb steht das direkte, persönliche Gespräch zwischen Waldbesitzer und Landwirt, Waldbesitzer und Jäger oder Landwirt und Jäger im Vordergrund. «Aber eben, man muss reden miteinander!» Kathrin Bäurle |
||
|
||
|
|
||
