Ausgabe Nummer 18 (2005)

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Anfragen für Gülleaustrag auf Schnee im März 2005

 
Im «Thurgauer Bauer» vom 4. März 2005 hat das Amt für Umwelt (AfU) mitgeteilt, dass unter bestimmten Voraussetzungen Gülle auf Schnee ausgebracht werden könne. Das AfU war sich dabei bewusst, dass ein kantonales Amt eine abschliessende Regelung des Bundes – wie es das Gülleverbot auf Schnee der Stoffverordnung darstellt – grundsätzlich nicht aufheben kann. Das Verhalten des AfU wurde denn auch von verschiedenen Nachbarkantonen gerügt.
 
Abbildung 1:
Örtliche Verteilung der Gülleanfragen
 
Abbildung 2:
Beziehung zwischen Anfrage für Gülleausbringung und vorhandener Güllelagerkapazität.
 
Auf Grund der Mitteilung im Thurgauer Bauer erhielt das AfU im März 72 Anfragen bezüglich Gülleaustrag auf Schnee. Ein Drittel musste keine Gülle ausbringen, da noch freie Lagerkapazität gefunden werden konnte. Ein weiteres Drittel konnte mit der Notausbringung noch zwei bis drei Tage zuwarten. Das letzte Drittel konnte unter strengen Auflagen sofort Gülle ausbringen. Die Auswertung der Anfragen ergab folgendes Bild:
– Die Anfragen kamen eher aus Gebieten mit höherem Viehbesatz, siehe Abbildung 1
– Viele Betriebe, die angefragt haben, verfügen über mehr Güllelagerkapazität als gesetzlich vorgeschrieben ist, siehe Abbildung 2.

Auswirkungen des Gülleaustrags auf die Gewässer
Die rund 50 Betriebe, die Gülle ausbringen mussten, haben ihre Verantwortung wahrgenommen. Dem AfU wurden keine Gewässerverunreinigungen gemeldet, und eine Stichkontrolle hat gezeigt, dass die Anweisungen des AfU eingehalten wurden. Auf der anderen Seite führte die Gülleausbringung von zwei Landwirten, die weder beim AfU angefragt haben noch die Bedingungen für den Gülleaustrag eingehalten haben, je zu einer Gewässerverunreinigung. Die beiden Landwirte wurden angezeigt.

Zukünftiges Vorgehen
Ausnahmeregelungen – vor allem wenn sie eigentlich unzulässig sind – dürfen keinesfalls zur Gewohnheit werden. Das AfU wird zusammen mit dem Thurgauer Bauernverband prüfen müssen, wie in Zukunft besser mit langen ungünstigen Witterungsverhältnissen umgegangen werden kann.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass
– der überwiegende Teil der Thurgauer Landwirte bei der Gülleausbringung die Belange des Nährstoffbedarfs (Vegetationsruhe) und der Witterung (Schnee, Regen) stark berücksichtigt,
– die gesetzlich vorgegebenen minimalen Hofdüngerlagerkapazitäten häufig nicht ausreichen, um die Gülle bedarfsgerecht ausbringen zu können, das heisst zu viel Lagerkapazität kann ein Betrieb kaum haben.

Beat Baumgartner, Amt für Umwelt
 
 
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