Ausgabe Nummer 30 (2003)

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Auch im Freien brauchen Tiere Schutz

Tierwohl: Witterungsschutz, Unterkunft und Betreuung
 
 
Rindvieh, Schafe, Ziegen, Pferde und Schweine werden heute wieder vermehrt im Freien gehalten. Insbesondere finden Formen der Weidehaltung Verbreitung. Die Haltung im Freien kommt den natürlichen Bedürfnissen der Tiere weitgehend entgegen (Sozial- und Nahrungsaufnahmeverhalten, Bewegung, Beschäftigung, Klima- und Umweltreize). Ungenügende Kenntnisse über die Anforderungen solcher Haltungsformen und über die Anpassungsfähigkeit der Tiere können aber zu tierschutzrelevanten Situationen führen. Diese treten überwiegend dann auf, wenn die Tiere extremen klimatischen Bedingungen, wie Hitze beziehungsweise Nässe, Kälte und Wind, schutzlos ausgesetzt werden. Oft entspricht auch die Trittfestigkeit des Bodens (Morastbildung) infolge Überbeanspruchung nicht den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung. Extensive Formen der Haltung im Freien bergen des Weiteren die Gefahr in sich, dass die Tiere sich weitgehend selbst überlassen werden und nicht mehr ausreichend betreut sind.

Natürliche Schutzmechanismen
Tiere reagieren auf wechselnde klimatische Bedingungen mit physiologischen Anpassungsmechanismen und Verhaltensreaktionen. So wird bei Hitze versucht, durch Schwitzen, erhöhte Wasseraufnahme, erhöhte Atemfrequenz oder Befeuchten der Körperoberfläche vermehrt Körperwärme abzugeben. Gleichzeitig suchen die Tiere Orte auf, die beschattet und kühler sind oder an denen die Luftbewegung erhöht ist. Kälte begegnen Tiere mit einer erhöhten Stoffwechselintensität und längerfristig mit morphologischen Anpassungen wie verstärktem Fellwachstum und Fettaufbau. Sie haben dann auch einen erhöhten Energiebedarf und brauchen mehr Futter. Zur Reduktion der Wärmeabgabe suchen sie bei Kälte windgeschützte Stellen auf und meiden nasse und kalte Liegeflächen. Um zu verhindern, dass sie bis auf die Haut durchnässt werden und auskühlen, suchen sie bei lang andauerndem oder kaltem Regen Schutz auf. Wetterperioden mit Hitze bzw. Kälte, Wind und Nässe kommen erfahrungsgemäss immer wieder vor. Ohne ausreichenden Witterungsschutz können Tiere in solchen Situationen in ihrer Anpassungsfähigkeit überfordert sein.
Unter «Haltung von Nutztieren im Freien» wird der permanente Aufenthalt von Tieren in einem eingezäunten Gehege verstanden. Die Tiere halten sich dort während 24 Stunden pro Tag auf. Abzugrenzen ist sie von stundenweisem Weidegang oder vom Auslauf, bei dem die Tiere regelmässig oder nach Bedarf wieder eingestallt werden.

Unterstand erforderlich
Eingezäunte Weiden oder Ausläufe weisen nicht immer genügend natürliche Strukturen wie Bäume und Sträucher auf, sodass bei der Haltung im Freien der Witterungsschutz durch einen künstlichen Unterstand realisiert werden muss. Die Anforderungen an einen Unterstand sind als Schutz gegen nasskalte Witterung bzw. Hitze sehr unterschiedlich. Bei Kälte und Nässe muss ein Unterstand ermöglichen, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Er muss windgeschützt und trocken sein, sodass die Tiere vor dem Durchnässen und Auskühlen bewahrt werden. Der Boden im Unterstand muss so gestaltet sein, dass den Tieren beim Liegen nicht übermässig Wärme entzogen wird, zum Beispiel durch ausreichende Einstreu. Auf nassem oder stark Wärme ableitendem Boden liegen die Tiere unter Umständen nicht mehr ab, sodass Erschöpfungszustände auftreten können. Bei Hitze und starker Sonneneinstrahlung muss ein Unterstand dagegen allen Tieren gleichzeitig Schatten bieten. Dort soll ein möglichst grosser Luftaustausch stattfinden, der den Tieren zudem hilft, sich vor lästigen Insekten (Fliegen, Mücken, Bremsen) zu schützen. Unterstände ohne Wände, Schattennetze oder ausreichend grosse Baumgruppen sind hier von Vorteil. Unter Umständen können sie im Sommer auch als Schlechtwetterschutz genügen.

Keine Moraststellen entstehen lassen
Weiden und Ausläufe werden in der Regel mit einem Tierbesatz betrieben, der an den Boden in Bezug auf seine Trittfestigkeit hohe Anforderungen stellt. Vor allem in den Bereichen, in denen die Tiere sich häufig aufhalten, wie zum Beispiel an einer Futterraufe, muss der Boden in einem solchen Zustand sein, dass er die Klauen- bzw. Hufgesundheit nicht beeinträchtigt. Insbesondere Morast, der mit Kot und/ oder Harn versetzt ist, wirkt stark schädigend auf Horn und Haut. Der Boden ist daher an solchen Stellen entweder entsprechend zu befestigen und zu reinigen, oder es ist zum Beispiel durch regelmässiges Verstellen der Raufe die Belastung des Bodens auf unterschiedliche Bereiche der Weide zu verteilen.
Unter welchen Bedingungen Tiere einen Unterstand aufsuchen, hängt nicht nur von regionalen und klimatischen Bedingungen wie Höhenlage, Exposition, Temperatur oder Dauer einer Wetterperiode ab, sondern ebenfalls von tierspezifischen Kriterien. Diese sind z. B. die Tierart, die Rasse, das Alter der Tiere, der Nährzustand, der Zustand des Fells oder besondere Umstände, wie z. B. während der Geburt. Es ist daher nicht möglich, exakte Grenzwerte von klimatischen Bedingungen anzugeben, ab denen ein Unterstand zur Verfügung stehen muss. Entscheidend ist vielmehr vorzusorgen, sodass die Tiere jederzeit einen Witterungsschutz wählen können, wenn sie aufgrund der klimatischen Bedingungen und ihres physiologischen Zustands einen solchen benötigen. Dieselben Anforderungen gelten bei unseren klimatischen Verhältnissen nachweislich auch für so genannte robuste Rassen, z.B. Highlander und Galloway.

Massnahmenkatalog
? Bei starker Sonneneinstrahlung und Hitze muss für alle Tiere Schatten vorhanden sein, z. B. durch Baumgruppen, Gebäudeschatten oder eine Bedachung.
? Die Tiere müssen täglich Zugang zu Wasser haben. Bei grosser Hitze muss Wasser ständig zur Verfügung stehen.
? Ein Witterungsschutz muss bei Nässe- oder Kälteperioden einen trockenen, windgeschützten Liegebereich aufweisen.
? Bei der Haltung von Tieren im Freien (= permanentem Aufenthalt in einem umzäunten Gehege, das heisst 24 Stunden pro Tag) muss ein den klimatischen Gegebenheiten angepasster natürlicher oder künstlicher Witterungsschutz zur Verfügung stehen.
? Werden Tiere nur über einige Stunden oder tageweise auf einer Weide oder in einem Auslauf ohne Zugang zum Aufstallungssystem gehalten, müssen sie
bei extremer Witterung (Hitze, starke Sonneneinstrahlung bzw. Nässe, Kälte) Schutz aufsuchen können oder kurzfristig eingestallt werden.
? In einem Witterungsschutz müssen alle Tiere gleichzeitig Platz finden; für Unterstände gelten grundsätzlich die Mindestflächen gemäss Tierschutzverordnung bzw. Richtlinien für die entsprechende Tierart und Tierkategorie.
? Futter, das ergänzend zur Weide verabreicht wird, muss in einem Zustand sein, der frei von Verunreinigungen oder Vernässung ist. Nötigenfalls sind zur Erfüllung dieser Anforderung geeignete Fütterungseinrichtungen einzusetzen.
? Der Boden des Auslaufs oder der Weide muss in den Bereichen, in denen sich die Tiere vorwiegend aufhalten, so beschaffen sein, dass kein Einsinken über den Kronsaum bei Ziegen, Schafen und Pferden bzw. über die Afterklauen beim Rindvieh hinaus auftritt. Im Weiteren ist der Boden an diesen Stellen so zu pflegen, dass er keine erheblichen Verunreinigungen mit Kot oder Harn aufweist.
? Der Gesundheitszustand und das Wohlergehen der Tiere sind täglich zu kontrollieren (insbesondere Allgemeinzustand, Verletzungen, Lahmheiten, Durchfall und andere Krankheitsanzeichen). Sind Geburten zu erwarten bzw. Neugeborene vorhanden, ist mindestens zweimal täglich zu kontrollieren.
? Die Einhaltung der oben genannten Massnahmen ist grundsätzlich für alle Tiere, die in Obhut des Menschen gehalten werden, erforderlich. Diese Forderungen beruhen auf den gesetzlichen Grundlagen (Tierschutzgesetz vom 9. März 1978, TSchG SR 455 und Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981, TSchV SR 455.1).



Veterinäramt Thurgau, Jörg Cadisch
 
 
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