Ausgabe Nummer 31 (2005)
Änderungen beim Steinobst und den Baumschulen
Neufestsetzung der Bewirtschafterbeiträge in den Pflanzenschutzfonds
Änderungen beim Steinobst und den Baumschulen
Der Regiergierungsrat des Kantons Thurgau hat an seiner Sitzung vom 28. Juni die Bewirtschafterbeiträge an den Pflanzenschutzfonds neu festgelegt. Für Baumschulen wird der Zusatzbeitrag gesenkt, für Steinobstanlagen wird neu ebenfalls ein Zusatzbeitrag erhoben. Die übrigen Beiträge bleiben gleich.
Bei der Festlegung der Beiträge im Jahr 2002 wurde das Augenmerk vollumfänglich auf den Feuerbrand gelegt. Diese Fokussierung führte dazu, dass nur für die feuerbrandanfälligen Kernobstanlagen und die Baumschulen ein Zusatzbeitrag von 100 beziehungsweise 200 Franken pro Hektare beschlossen wurde. Es hat sich nun gezeigt, dass der Beitragseinzug für Baumschulen kompliziert ist, da innerhalb einer Baumschule nicht nur Kernobstpflanzen, sondern auch eine Vielzahl von nicht beitragspflichtigen Pflanzen vorhanden sind. Dazu kommt, dass im letzen Jahr eine Zwetschenanlage, also eine Steinobstanlage, wegen Sharkabefall entschädigt werden musste. In den nächsten Jahren ist mit weiteren Sharkafällen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich, die Beiträge für Baumschulen von 200 Franken auf 100 Franken herabzusetzen und die Steinobstanlagen analog den Kernobstanlagen mit einem Zusatzbeitrag von 100 Franken pro Hektare zu belasten. Der Vorstand des Thurgauer Obstverbandes ist mit dieser Änderung einverstanden. Die Anpassung der Bewirtschafterbeiträge ist in sich gerechnet kostenneutral und entspricht weiterhin den Bestimmungen von Paragraph 14 des Thurgauer Landwirtschaftsgesetzes, wonach der Kanton, die Gemeinden und die Bewirtschaftenden den Pflanzenschutzfonds zu gleichen Teilen äufnen. Nach dem Beschluss des Regierungsrates werden die Bewirtschaftungsbeiträge wie folgt festgelegt: Grundbeitrag für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche: 3,50 Franken pro Hektare
Zusatzbeitrag für Kern- und Steinobstanlagen: 100 Franken pro Hektare
Zusatzbeitrag für Baumschulen: 100 Franken pro Hektare
