Ausgabe Nummer 30 (2007)
Ausrottung BVD– freiwillige Untersuchungen
Mitteilung des Veterinäramtes
Am 1. Oktober 2008 startet das staatliche Ausrottungskonzept für BVD. Jungtiere, die noch nie gekalbt haben, müssen bereits vorgängig im Frühjahr 2008 untersucht werden, sofern sie im darauf folgenden Sommer gemeinsam mit Tieren aus fremden Herden geweidet werden sollen (Alpung, Gemeinschaftsweiden und anderes mehr). Weitere Informationen zu dieser Bestimmung folgen zu einem späteren Zeitpunkt.Bereits jetzt kann Rindvieh jederzeit auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten untersucht werden.
Sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind, müssen solche Tiere im nächstjährigen Ausrottungsprogramm nicht mehr untersucht werden.Tierärztinnen und Tierärzte kennen die Vorschriften und können entsprechend beraten.Wichtig zu wissen ist, dass nur Einzeltieruntersuchungen mittels Blutprobe anerkannt werden. Es ist mit Laborkosten von Fr. 35.– bis Fr. 40.– pro Tier zu rechnen.
Damit vorschriftsgemäss beprobte Tiere auch jederzeit äusserlich erkennbar sind, werden sie mit einer kleinen grünen BVD-Ohrmarke durch die Tierärztin oder den Tierarzt gekennzeichnet. Die Tierhalterinnen und Tierhalter haben dafür ihre eigene TVD-Ohrmarkenzange zur Verfügung zu stellen. Die zusätzliche Markierung ist eine vorübergehende Lösung und steht im Zusammenhang mit der zukünftigen Beprobung mittels Ohrstanzen und dem Tierverkehr in der ersten Phase der Ausrottung.
Tiere mit negativem Untersuchungsresultat werden in der Tierverkehrsdatenbank als BVD-frei erfasst. Tiere mit positivem Resultat (Virusausscheider) sollen möglichst rasch ausgemerzt werden. Das Veterinäramt entschädigt die Tierhalterinnen und Tierhalter dafür mit Fr. 300.– pro Tier. Die freiwillige Untersuchung soll nicht zu einem vorgezogenen Start des Ausrottungsprojektes führen. Kosten und Nutzen der Untersuchung sollen in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Aus unserer Sicht ist eine vorgezogene Untersuchung sinnvoll, wenn ein Bestand Probleme mit BVD hat oder wenn der Organisator einer Ausstellung oder ein Aufzuchtbetrieb dies verlangt.
Wir empfehlen Ihnen auch die Internetseite www.bvet.admin.ch des Bundesamtes für Veterinärwesen zum Thema Tiergesundheit/BVD. Wir stehen Ihnen aber auch gerne selber für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Paul Witzig, Kantonstierarzt

