Ausgabe Nummer 17 (2005)

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Bessere Grundlagen für Direktzahlungen

Geometrische Abgrenzung des Waldes
 
 
Erste Resultate des Projektes «Landwirtschaftliche Nutzfläche» des Bundesamtes für Landestopografie für den Kanton Thurgau.
 
Wie Regierungsrat Kaspar Schläpfer, Departementschef Inneres und Volkswirtschaft, an der Pressekonferenz vom letzten Montag in Fischingen erklärte, ist es in den vergangenen Jahrzehnten mangels kostengünstiger Verfahren nicht gelungen, die Waldränder und damit die Grundbuchpläne in allen Teilen aktuell zu halten. Als Grundlage für die Feststellung der Landwirtschaftlichen Nutzflächen (LWN), welche für den Bezug von Direktzahlungen berechtigt sind, verwenden sowohl die Landwirte im Rahmen der Selbstdeklaration wie auch die kantonalen Amtsstellen für die Kontrolle der eingereichten Beitragsgesuche in der Regel Flächenangaben, welche direkt oder indirekt auf der amtlichen Vermessung beruhen. Dadurch komme den Flächenangaben der amtlichen Vermessung grösste Bedeutung für die Festlegung der beitragsberechtigten Flächen zu, bekräftigte Schläpfer. Nachdem der Bund die Vorarbeiten ausgeführt habe, könne das Projekt «Landwirtschaftliche Nutzflächen», dem der Regierungsrat des Kantons Thurgau am 13. Juni 2000 zugestimmt habe und die entsprechenden Kredite bewilligt habe, umgesetzt werden.

Gemeinden und Grundeigentümer erhalten keine Rechnung
Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) habe mit modernen Messverfahren (Laserscanning) weite Teile der Schweiz erfasst, gab Christian Dettwiler, Chef Amt für Geoinformation, bekannt. Aufgrund der Resultate des swisstopo werden nun im Kanton Thurgau die Waldränder punktuell nachgeführt. Das Landwirtschaftsamt erhalte so zuverlässige Grundlagen für die gerechte Bemessung der Direktzahlungen. Verbessert werde auch die Rechtssicherheit, indem aufgrund dieses Projektes das Forstamt und das Amt für Geoinformation gemeinsam dafür sorgen werden, dass die Kartierung des Waldes in den amtlichen Vermessungen aktuell bleiben wird. Nach Angaben von Dettwiler werden die gesamten Projektkosten von Bund und Kanton getragen. So haben Gemeinden und Grundeigentümer keine Rechnung zu erwarten. Bei der Kostenschätzung im Jahr 2000 wurde mit Gesamtkosten von 1,1 Millionen Franken gerechnet. Davon gehen 400 000 Franken zu Lasten des Kantons Thurgau. Nachdem sich nun der effektive Handlungsbedarf besser abschätzen lasse, müsse mit etwas höheren Kosten gerechnet werden, stellte Dettwiler fest.

Keine massive Waldflächenzunahme
Nach Angaben von Paul Gruber, Kantonsforstingenieur, sind die Waldflächen im Thurgau in den letzten Jahren mehr oder weniger im gleichen Umfang geblieben. Die massive Waldflächenzunahme, die in den Medien oft aufgegriffen wurde, konnte im Thurgau nicht festgestellt werden. Insbesondere wo eine starke Bewirtschaftung getätigt werde, seien die Waldeinwüchse eher bescheiden. Nach Ansicht von Gruber geben die neuen Grenzen aus dem Projekt LWN dem Forstamt bessere Grundlagen für die Planung. Sie ermöglichen ein Nachführen der Pläne, welche für die Beratung der Gemeinden und Waldeigentümer für die Bewirtschaftung des Waldes benötigt werden.

Überprüfung der Betriebsflächen unabdingbar
Laut Hans Stettler, Chef Landwirtschaftsamt Thurgau, werden im Thurgau jährlich über 92 Mio. Franken an Direktzahlungen ausbezahlt. Die darin enthaltenen Flächenbeiträge machen rund 66 Mio. Franken aus. Die Überprüfung der Betriebsflächen und der Hang- und Steillagen sei daher unabdingbar, betonte Stettler. Die erhobenen beziehungsweise überprüften Daten stelle eine einwandfreie Basis für die Berechnung und Ausrichtung der Direktzahlungen dar.

Mario Tosato
 
 
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