Ausgabe Nummer 41 (2005)
Bewilligungen ab 1. November möglich
Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2006
Bewilligungen ab 1. November möglich
An der gemeinsamen Sitzung der landwirtschaftlichen Kantonalorganisationen und der kantonalen Arbeitsämter informierten die Vertreter des Bundesamtes für Migration (BFM) über die Möglichkeiten für Bewilligungen zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften. Ausserdem wurde beschlossen, den Minimallohn für ausländische Arbeitskräfte auf 2930 Franken festzulegen.
Auch wenn noch nicht alle Details für das Jahr 2006 geklärt sind, konnten die Vertreter des BFM wichtige Hinweise machen. Damit können die Arbeitgeber den Einsatz von Arbeitskräften für das Jahr 2006 rechtzeitig planen. Nach der Abstimmung vom 25. September kann die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Staaten ab nächstem Jahr eingeführt werden. Damit wird es möglich, Arbeitskräfte aus diesen Ländern für längere oder kürzere Zeit zu beschäftigen. Zurzeit ist allerdings noch nicht klar, wann genau das Zusatzprotokoll und damit die Personenfreizügigkeit in Kraft tritt. Deshalb sind wir sehr froh, dass das Bundesamt für Ausländer für die Landwirtschaft nochmals eine Sonderlösung anbietet, bis schliesslich die Personenfreizügigkeit definitiv in Kraft tritt. Ab 1. November können im Rahmen von 2500 Kurzaufenthaltsbewilligungen Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten beschäftigt werden. Bisherige Angestellte können ihre Bewilligung bis 12 Monate verlängern. Die Voraussetzungen sind dieselben wie im Jahr 2005. Ab 1. Januar 2006 gilt der Minimallohn von 2930 Franken.
Praktikantenprogramme weiterhin möglich
Die Praktikantenprogramme können gemäss Zusagen des BFM im ähnlichen Rahmen wie bisher weitergeführt werden, sind aber von einer Bewilligung durch das Bundesamt für Ausländer abhängig. Der TBV hat noch nicht entschieden, wie das Praktikantenprogramm weitergeführt wird. Bis auf weiteres gelten die Bedingungen des Jahres 2005. Der Minimallohn für Praktikanten beträgt ab 1. Januar 2345 Franken. In Zukunft ist es noch wichtiger, Praktikumseinsätze gegenüber den «normalen» Arbeitsplätzen zu unterscheiden. Praktikanten sind junge Frauen und Männer, die in einer landwirtschaftlichen Ausbildung stehen oder diese vor kurzem beendet haben und sich so das Praxiswissen aneignen können. Alle anderen Personen sind als Hilfsarbeitskräfte oder landwirtschaftliche Angestellte zu beschäftigen.
Der Thurgauer Bauerverband informiert im Thurgauer Bauer laufend über den neuen Stand der Entwicklungen bei den Bewilligungsverfahren und Praktikantenprogrammen.
Überarbeitung Normalarbeitsvertrag
Auf Vorschlag des Thurgauer Bauernverbandes (TBV) möchte der Regierungsrat den landwirtschaftlichen Normalarbeitsvertrag (NAV) anpassen. Die Vernehmlassung wurde Ende September eröffnet. Interessierte Personen können in den Entwurf des Regierungsrates einsehen. Die Unterlagen dazu sind bei der Staatskanzlei oder beim Thurgauer Bauernverband erhältlich. Der Vorstand des Thurgauer Bauernverbandes befasst sich an seiner Sitzung vom 24. Oktober mit diesem Thema und wird eine Stellungnahme abgeben. Gemäss dem Vorschlag des Regierungsrates sollte der neue NAV per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt werden. Im Wesentlichen geht es bei der Anpassung um eine Angleichung an die Normalarbeitsverträge der übrigen Kantone. Die Arbeitszeit wird auf durchschnittlich 55 Stunden pro Woche festgelegt. Über 50- jährige Arbeitnehmer erhalten eine zusätzliche Ferienwoche. Der Thurgauer Bauernverband setzt sich dafür ein, dass der Normalarbeitsvertrag weiterhin einen flexiblen Arbeitseinsatz ermöglicht. Die Landwirtschaft findet draussen statt und ist den Wetterbedingungen ausgesetzt. Eine Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, wie es Gewerkschaften fordern, lehnt der TBV entschieden ab.
