Ausgabe Nummer 23 (2008)

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Blauzungenkrankheit: Die Impfungen beginnen

In der laufenden Woche hat schweizweit die Verteilung der Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit stattgefunden. Das gesamte Rindvieh sowie alle Schafe und Ziegen werden in den Monaten Juni und Juli geimpft. Es besteht ein Impfobligatorium,weil ein Schutz der Tiere wichtig ist, um sie gesund zu halten und ökonomische Verluste zu reduzieren.

Für die Tierhalter gilt es einige wesentliche Punkte zu beachten, damit die Impfungen effizient und lückenlos durchgeführt werden können:

? Alle impfpflichtigen Tiere müssen vom Tierhalter korrekt angemeldet sein, bei Rindern via TVD, bei Schafen und Ziegen über die Bestandesmeldungen.

? Alle impfpflichtigen Tiere müssen beim Besuch des Tierarztes bereitstehen (Ausnahme Hochalpen).

? Da bei Rindern zwei Impfungen im Abstand von einem Monat nötig sind, sollten sie zwischen der ersten und der zweiten Impfung möglichst nicht verstellt werden.

Alle Rinder, Schafe und Ziegen, die älter als drei Monate sind, müssen geimpft werden. Nur Maststiere, die kurz vor der Schlachtung stehen, unterstehen nicht der Impfpflicht. Um die Tiere nachhaltig zu schützen, braucht es jährlich eine einzelne Nachimpfung, die im 2009 voraussichtlich im Frühjahr stattfinden wird.

Wer impft, wer zahlt?
Das kantonale Veterinäramt organisiert die Impfkampagne und bestimmt, welche praktizierenden Tierärzte auf die Betriebe gehen, um die Impfungen vorzunehmen. In den meisten Fällen ist dies der angegebene Kontrolltierarzt.
Momentan müssen die Tierhaltenden mit rund 4 Franken pro Impfung rechnen, also 8 Franken pro Rind im 2008. Mit der Meinung der Thurgauer Regierung, die Kosten für die Impfaktion 2008 wie folgt zu verteilen, ist der TBV nicht einverstanden:
? Bund: Kosten des Impfstoffes Fr. 170 000.? (20 Prozent)
? Tierhalter: Kosten der Applikation Fr. 670 000.? (77 Prozent)
? Kanton:Aufwendungen des Veterinäramtes Fr. 20000.? (3 Prozent)
Der Thurgauer Bauernverband hat beim Regierungsrat den Antrag gestellt, dass der Kostenanteil der Tierhalter über den Tierseuchenfonds abgegolten wird. Der Tierseuchenfonds wird zu 50 Prozent von den Tierhaltern geäufnet. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Allgemeine Bereitschaft wichtig
Eine lückenlose Impfung der Tierbestände ist entscheidend für den Erfolg der Kampagne. Gemäss dem Bundesamt für Veterinärwesen soll durch eine mehrjährige Impfaktion der Erreger getilgt werden. Der Thurgauer Bauernverband empfiehlt allen Tierhaltern, Solidarität untereinander und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Vollzug zu zeigen.

Weiterführende Information
In diesen Tagen erhalten alle Thurgauer Tierhalter ein Informationsschreiben des kantonalen Veterinäramts, das weitere Einzelheiten der Kampagne erläutert. Ausserdem liefert die offizielle Internetseite des Bundes www.bluetongue.ch Informationen zum Thema.

Daniel Burkard, Präsident Kommission Viehwirtschaft des TBV