Ausgabe Nummer 40 (2008)
BVD-Ausrottung: Beprobung von neugeborenen Kälbern
Bis spätestens 31. Dezember 2008 wird alles Rindvieh im Kanton Thurgau bestandesweise
auf BVD untersucht.Wenn der ganze Betrieb beprobt ist, müssen die Tierhaltenden
selbst bei jedem neugeborenen Kalb eine Probe nehmen und ins Labor einschicken.
Was habe ich zu tun, wenn der ganze Betrieb beprobt worden ist?
Ab dem Zeitpunkt der Bestandesbeprobung beginnt die Kälberphase. Ab dann bis am 30. September 2009 müssen alle Kälber, die geboren werden, innert fünf Tagen durch die Tierhaltenden selbst getestet werden. Dies geschieht bei der Markierung der Kälber. Eine der beiden Ohrmarken ist so ausgerüstet, dass beim Einsetzen der Ohrmarke ein kleines Stück Ohrgewebe ausgestanzt wird. Die Metallstanze wird mit dem mitgelieferten Probenbehälter zusammengesteckt und ans Labor Microsynth AG geschickt. Alles benötigte Material (Zange, Ohrmarken, Gebrauchsanweisung sowie vorfrankierte Versandkuverts mit Adressklebern) erhalten die Tierhaltenden bis spätestens 8. Oktober 2008 per Post von der Identitas AG. Wer das «Starterpaket» bis dann nicht erhalten hat, soll sich beim Veterinäramt melden. Zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich benötigte Ohrmarken müssen von den Tierhaltenden wie gewohnt bei der Identitas AG bestellt werden.
Müssen wirklich alle Kälber beprobt werden?
Es spielt keine Rolle, ob ein Kalb für die Aufzucht oder die Mast bestimmt ist. Jedes Kalb kann Virusträger sein (PI-Tier) sein und ein trächtiges Tier im Stall anstecken. Deshalb sind ausnahmslos alle Kälber zu beproben.
Das Veterinäramt kann überprüfen, wo Kälber stehen, deren Geburt schon mehr als drei Wochen zurückliegt und die noch kein Beprobungsresultat haben. Die verantwortlichen Tierhalter werden dann aufgefordert, das Tier (nochmals) korrekt zu beproben.
Wie gelingt die Beprobung am besten?
Die Erfahrungen bei den bisherigen Beprobungen zeigen, dass die Markierung mit Gewebeohrmarken schwieriger als mit normalen TVD-Ohrmarken ist. Der Ohrmarkenhersteller hat dem «Starterpaket » ein Merkblatt beigelegt, welches unbedingt beachtet werden muss, auch wenn es auf Anhieb nicht einfach verständlich ist. Unsorgfältiges Einsetzen der Gewebeohrmarken hat leere oder nicht auswertbare Proben zur Folge. Die Tiere müssen dann nochmals beprobt werden. Wir empfehlen allen Tierhaltenden, bei der Beprobung des gesamten Rindviehbestandes dem Probenehmer bei der Arbeit zuzuschauen und sich mit dem Vorgehen vertraut zu machen.
Wichtige Punkte bei der Beprobung eines Kalbes:
- Ganz entscheidend ist die gute Fixation des Kalbes. Das Ohr des Kalbes darf sich beim Einsetzen der Ohrmarke nicht bewegen. ? Machen Sie nach dem Zusammendrücken
der Zange eine leichte Drehbewegung, damit die Stanze auch einzelne eingeklemmte Haare durchschneidet.
? Sofort nach der Beprobung muss kontrolliert werden, ob Ohrgewebe im Metallröhrchen vorhanden ist. Eine erfolgreiche Probenahme ist am hautfarbenen Gewebematerial im Metallröhrchen erkennbar. Falls Sie ein rosarotes Plastikstäbchen im Metallröhrchen sehen, ist sicher kein Gewebematerial in der Stanze.Kontrollieren Sie, ob sich das ausgestanzte Gewebe noch im Lochteil der angebrachten Ohrmarke befindet. Falls Sie nur weisses Plastikmaterial sehen, ist das Gewebematerial eventuell darunter versteckt. Um dies zu überprüfen, sollte das Plastikmaterial z.B. mit einer Spritzennadel aus dem Metallröhrchen herausgeholt werden.
? Wenn sich definitiv kein Ohrgewebe in der Stanze befindet, müssen Sie das Tier mit einer grünen BVD-Ohrmarke nochmals beproben. Diese erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt oder beim Veterinäramt, zusammen mit einem zugehörigen Formular. Die Metallstanze muss zusammen mit dem ausgefüllten Formular an das Labor gesendet werden.
? Achten Sie auch darauf, dass das Ohrgewebe nicht aus dem Metallröhrchen herausfällt, bevor dieses mit dem Probenbehälter zusammengesteckt ist.
? Das gelieferte Versandkuvert ist vorfrankiert, Sie brauchen nur noch den mitgelieferten Adresskleber anzubringen. Wenn der Versand am Tag der Probenahme wegen Postschalterschluss nicht möglich ist, kann die Probe im Kühlschrank gelagert werden. Ein Expressversand ist nicht nötig.
? Denken Sie auch daran, das markierte und beprobte Kalb sofort bei der TVD anzumelden, damit das Resultat in der Datenbank dem Tier zugeordnet werden kann.
? Bis das beprobte Kalb nachgewiesenermassen BVD-negativ ist, darf es den Geburtsbetrieb nicht verlassen.
? Spätestens drei Wochen nach Probenahme sollte in der Tierverkehrsdatenbank das Resultat sichtbar sein. Der BVD-Status des Tieres kann auch per SMS an die Nummer 9968 (Eingeben: BVD 12-stellige Ohrmarkennummer) oder Anruf an den Helpdesk der TVD (031 996 81 22) abgefragt werden.
Wann beginnt die Beprobung der Kälber durch die Tierhaltenden?
Grundsätzlich beginnt die Beprobung der Kälber durch die Tierhaltenden erst, wenn die Bestandesbeprobung abgeschlossen ist.
In folgenden Fällen beproben jedoch die Tierhaltenden schon früher ihre Tiere selber:
? Wenn keine normalen Ohrmarken mehr vorhanden sind. Die Identitas AG liefert ab sofort nur noch Gewebeohrmarken aus.
? Wenn der ganze Betrieb schon vor dem 1. Oktober vollständig beprobt wurde.
? Wenn ein Aufzuchtkalb von einem noch nicht getesteten Betrieb (Status «Bedingt gesperrt») in einen vollständig getesteten Betrieb (Status «Nicht gesperrt») verbracht werden muss. Bisher mussten Sie für die Beprobung den Tierarzt beauftragen, ab jetzt können Sie solche Tiere selber beproben.
Dr. Paul Witzig, Kantonstierarzt
Was habe ich zu tun, wenn der ganze Betrieb beprobt worden ist?
Ab dem Zeitpunkt der Bestandesbeprobung beginnt die Kälberphase. Ab dann bis am 30. September 2009 müssen alle Kälber, die geboren werden, innert fünf Tagen durch die Tierhaltenden selbst getestet werden. Dies geschieht bei der Markierung der Kälber. Eine der beiden Ohrmarken ist so ausgerüstet, dass beim Einsetzen der Ohrmarke ein kleines Stück Ohrgewebe ausgestanzt wird. Die Metallstanze wird mit dem mitgelieferten Probenbehälter zusammengesteckt und ans Labor Microsynth AG geschickt. Alles benötigte Material (Zange, Ohrmarken, Gebrauchsanweisung sowie vorfrankierte Versandkuverts mit Adressklebern) erhalten die Tierhaltenden bis spätestens 8. Oktober 2008 per Post von der Identitas AG. Wer das «Starterpaket» bis dann nicht erhalten hat, soll sich beim Veterinäramt melden. Zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich benötigte Ohrmarken müssen von den Tierhaltenden wie gewohnt bei der Identitas AG bestellt werden.
Müssen wirklich alle Kälber beprobt werden?
Es spielt keine Rolle, ob ein Kalb für die Aufzucht oder die Mast bestimmt ist. Jedes Kalb kann Virusträger sein (PI-Tier) sein und ein trächtiges Tier im Stall anstecken. Deshalb sind ausnahmslos alle Kälber zu beproben.
Das Veterinäramt kann überprüfen, wo Kälber stehen, deren Geburt schon mehr als drei Wochen zurückliegt und die noch kein Beprobungsresultat haben. Die verantwortlichen Tierhalter werden dann aufgefordert, das Tier (nochmals) korrekt zu beproben.
Wie gelingt die Beprobung am besten?
Die Erfahrungen bei den bisherigen Beprobungen zeigen, dass die Markierung mit Gewebeohrmarken schwieriger als mit normalen TVD-Ohrmarken ist. Der Ohrmarkenhersteller hat dem «Starterpaket » ein Merkblatt beigelegt, welches unbedingt beachtet werden muss, auch wenn es auf Anhieb nicht einfach verständlich ist. Unsorgfältiges Einsetzen der Gewebeohrmarken hat leere oder nicht auswertbare Proben zur Folge. Die Tiere müssen dann nochmals beprobt werden. Wir empfehlen allen Tierhaltenden, bei der Beprobung des gesamten Rindviehbestandes dem Probenehmer bei der Arbeit zuzuschauen und sich mit dem Vorgehen vertraut zu machen.
Wichtige Punkte bei der Beprobung eines Kalbes:
- Ganz entscheidend ist die gute Fixation des Kalbes. Das Ohr des Kalbes darf sich beim Einsetzen der Ohrmarke nicht bewegen. ? Machen Sie nach dem Zusammendrücken
der Zange eine leichte Drehbewegung, damit die Stanze auch einzelne eingeklemmte Haare durchschneidet.
? Sofort nach der Beprobung muss kontrolliert werden, ob Ohrgewebe im Metallröhrchen vorhanden ist. Eine erfolgreiche Probenahme ist am hautfarbenen Gewebematerial im Metallröhrchen erkennbar. Falls Sie ein rosarotes Plastikstäbchen im Metallröhrchen sehen, ist sicher kein Gewebematerial in der Stanze.Kontrollieren Sie, ob sich das ausgestanzte Gewebe noch im Lochteil der angebrachten Ohrmarke befindet. Falls Sie nur weisses Plastikmaterial sehen, ist das Gewebematerial eventuell darunter versteckt. Um dies zu überprüfen, sollte das Plastikmaterial z.B. mit einer Spritzennadel aus dem Metallröhrchen herausgeholt werden.
? Wenn sich definitiv kein Ohrgewebe in der Stanze befindet, müssen Sie das Tier mit einer grünen BVD-Ohrmarke nochmals beproben. Diese erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt oder beim Veterinäramt, zusammen mit einem zugehörigen Formular. Die Metallstanze muss zusammen mit dem ausgefüllten Formular an das Labor gesendet werden.
? Achten Sie auch darauf, dass das Ohrgewebe nicht aus dem Metallröhrchen herausfällt, bevor dieses mit dem Probenbehälter zusammengesteckt ist.
? Das gelieferte Versandkuvert ist vorfrankiert, Sie brauchen nur noch den mitgelieferten Adresskleber anzubringen. Wenn der Versand am Tag der Probenahme wegen Postschalterschluss nicht möglich ist, kann die Probe im Kühlschrank gelagert werden. Ein Expressversand ist nicht nötig.
? Denken Sie auch daran, das markierte und beprobte Kalb sofort bei der TVD anzumelden, damit das Resultat in der Datenbank dem Tier zugeordnet werden kann.
? Bis das beprobte Kalb nachgewiesenermassen BVD-negativ ist, darf es den Geburtsbetrieb nicht verlassen.
? Spätestens drei Wochen nach Probenahme sollte in der Tierverkehrsdatenbank das Resultat sichtbar sein. Der BVD-Status des Tieres kann auch per SMS an die Nummer 9968 (Eingeben: BVD 12-stellige Ohrmarkennummer) oder Anruf an den Helpdesk der TVD (031 996 81 22) abgefragt werden.
Wann beginnt die Beprobung der Kälber durch die Tierhaltenden?
Grundsätzlich beginnt die Beprobung der Kälber durch die Tierhaltenden erst, wenn die Bestandesbeprobung abgeschlossen ist.
In folgenden Fällen beproben jedoch die Tierhaltenden schon früher ihre Tiere selber:
? Wenn keine normalen Ohrmarken mehr vorhanden sind. Die Identitas AG liefert ab sofort nur noch Gewebeohrmarken aus.
? Wenn der ganze Betrieb schon vor dem 1. Oktober vollständig beprobt wurde.
? Wenn ein Aufzuchtkalb von einem noch nicht getesteten Betrieb (Status «Bedingt gesperrt») in einen vollständig getesteten Betrieb (Status «Nicht gesperrt») verbracht werden muss. Bisher mussten Sie für die Beprobung den Tierarzt beauftragen, ab jetzt können Sie solche Tiere selber beproben.
Dr. Paul Witzig, Kantonstierarzt

