Ausgabe Nummer 39 (2008)

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BVD: Ausrottung tritt in die wichtigste Phase

In wenigen Tagen beginnt die eigentliche BVD-Ausrottungskampagne. Gut 60 000 Tiere müssen noch beprobt werden. Ab 1. Oktober bis 31. Dezember 2008 werden durch landwirtschaftliche Probenehmer gemeindeweise bei allen noch nicht untersuchten Tieren Ohrstanzproben genommen.
Die rechtlichen Grundlagen für die verschiedenen Massnahmen finden sich in Form einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt vom 26. September 2008 (www.tg.ch/Publikationen/ Amtsblatt oder www.veterinaeramt.tg.ch/ Rindviehhaltung) und sind für alle Halterinnen und Halter von Tieren der Rindergattung verbindlich.


Bisherige Resultate
Im Kanton Thurgau sind bereits mehr als 13 Prozent der Tiere auf BVD untersucht. 158 Virusträger (PI-Tiere) wurden gefunden. Dies entspricht einem Anteil von 1,6 Prozent des thurgauischen Rindviehbestandes und liegt damit etwa doppelt so hoch als erwartet. Die Zahl erstaunt trotzdem nicht, weil vor allem Jungtiere untersucht wurden, bei denen der Anteil PITiere immer verhältnismässig hoch ist. Bei den kommenden Untersuchungen darf mit einem deutlich tieferen Anteil gerechnet werden.

Beprobungen zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2008
In dieser Zeitspanne werden in jedem Betrieb alle noch nicht untersuchten Tiere beprobt, die unter der gleichen Betriebsnummer der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sind. Die Beprobung muss für alle diese Tiere am gleichen Tag erfolgen. Dazu werden speziell ausgebildete Personen aus der Landwirtschaft als Probenehmerinnen und Probenehmer eingesetzt. Vom Zeitpunkt der Probenahme an bis zum Vorliegen eines negativen Resultates für alle Tiere eines Betriebes bleibt der Betrieb gesperrt, das heisst, es dürfen keine Tiere eingestallt und keine abgegeben werden ausser zur direkten Schlachtung. Für Tiere, die zur Schlachtung gebracht werden müssen, ist von der Tierärztin oder vom Tierarzt ein rotes Begleitdokument ausstellen zu lassen.
Die Sperre gilt bis zur Aufhebung mittels Entscheid des Kantonstierarztes, was in der Regel etwa 14 Tage nach der Beprobung der Fall sein wird, wenn keine PITiere gefunden werden und wenn der Betrieb alle seine Tiere bei der TVD korrekt angemeldet hat.

Wann wird mein Bestand beprobt?
Grundsätzlich bestimmen die Probenehmerinnen und Probenehmer den Zeitpunkt der Untersuchung. Sie suchen mit den Tierhaltenden rechtzeitig Kontakt, um einen Termin festzulegen. Dabei müssen sie auch Vorgaben des Veterinäramtes beachten. Wünschen der Tierhaltenden kann deshalb nur in beschränktem Mass entgegengekommen werden.

Was habe ich nach der Beprobung zu tun?
Ab dem Zeitpunkt der Probenahme ist der Betrieb gesperrt, bis für alle Tiere ein negatives Resultat vorliegt. Nach Aufheben der Sperre dürfen keine Tiere mehr aus noch nicht untersuchten Beständen in den eigenen Bestand eingestallt werden. Zudem müssen die Tierhaltenden ab diesem Zeitpunkt bis Ende September 2009 alle neugeborenen Kälber testen, indem sie die Kälber innert fünf Tagen mit einer speziellen gelben TVD-Gewebeohrmarke kennzeichnen. Dabei wird eine Gewebsprobe aus dem Ohr ausgestanzt. Diese muss an das vom Kanton bezeichnete Labor geschickt werden.Alles benötigte Material (Ohrmarken und Zange mit Gebrauchsanweisung sowie vorfrankierte Versandkuverts mit Adressklebern) erhalten die Tierhaltenden per Post in diesen Tagen von der TVD, wo sie bei Bedarf auch weitere Ohrmarken bestellen können.

Wenn das Testresultat negativ ist
Sobald allen Tieren auf der Tierliste der TVD ein negatives Resultat zugeordnet werden konnte, teilt das Veterinäramt den Tierhaltenden das Resultat mit und hebt die Sperre auf. Der Betrieb und die Tiere erhalten in der TVD den Status «Nicht gesperrt ». Fortan dürfen nur noch Tiere in den Bestand genommen werden, die ebenfalls den TVD-Status «Nicht gesperrt » haben. Getestete Tiere dürfen nicht gemeinsam mit nicht getesteten Tieren transportiert werden.Weiterhin müssen die Tierhaltenden selbst sämtliche neugeborenen Kälber innerhalb der ersten fünf Lebenstage auf BVD beproben.

Wenn das Testresultat positiv ist
Im Fall eines positiven Testresultats erhalten die Tierhaltenden vom Veterinäramt eine Aufforderung zu entscheiden, ob sie eine Nachuntersuchung (Blutprobe) wünschen oder die direkte Schlachtung vorziehen.
Die direkte Schlachtung hat den Vorteil, dass das Tier bald vom Betrieb weg ist und die Sperre rasch aufgehoben werden kann. Eine Nachuntersuchung verlängert die Sperre um etwa zehn Tage. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich das erste Resultat in den allermeisten Fällen bestätigt. Eine Nachuntersuchung empfehlen wir deshalb nur bei völlig gesund erscheinenden Tieren oder wenn eine Verwechslung vermutet wird. Für die Nachuntersuchung müssen die Tierhaltenden selbst die Tierärztin oder den Tierarzt beauftragen.Weiter muss dem Veterinäramt für alle Tiere, die älter als acht Monate sind, angeben werden, ob sie trächtig oder nicht trächtig sind.Als trächtig gelten alle weiblichen Tiere, die besamt wurden oder mit einem Stier zusammen waren, oder wenn keine Angaben zur Trächtigkeit gemacht wurden.
Sobald das positive Tier geschlachtet oder getötet ist und nur noch negativ getestete Tiere auf der Tierliste der TVD sind, hebt das Veterinäramt die Sperre des Betriebes auf. Stattdessen werden alle als trächtig gemeldeten Tiere einer Verbringungssperre unterstellt. Solche Tiere dürfen bis ans Ende der Trächtigkeit den Betrieb nur zur direkten Schlachtung verlassen.
Wenn nach einer Geburt eine korrekte Geburtsmeldung für das Kalb in der TVD registriert ist, wird die Verbringungssperre für das Muttertier automatisch aufgehoben. Ohne Geburtsmeldung wird die Verbringungssperre automatisch zehn Monate nach dem Auftreten des letzten PI-Tieres aufgehoben. Das Veterinäramt kann eine Verbringungssperre auch aufheben, wenn die Tierärztin oder der Tierarzt einen Abort oder eine negative Trächtigkeitsuntersuchung schriftlich bestätigen. Die Schlachtung oder Tötung von positiven Tieren muss innert 14 Tagen erfolgen. Nach Eingang der Schlachtungs- oder Tötungsmeldung erhalten die Tierhaltenden eine Entschädigung von Fr. 300.? für jedes ausgemerzte Tier.
Nach Aufheben der Betriebssperre erhalten alle nicht einzeln gesperrten Tiere den TVD-Status «Nicht gesperrt» und sind frei handelbar.Auch dürfen nur noch Tiere auf den Betrieb genommen werden, die ebenfalls den TVD-Status «Nicht gesperrt » haben. Alle neugeborenen Kälber sind bis am 30. September 2009 fortlaufend durch die Tierhaltenden selbst zu beproben.

Wichtige Hinweise
Tierhaltende sollen noch vor Beginn der eigentlichen Ausrottungskampagne unbedingt überprüfen, ob alles Rindvieh ihres Bestandes korrekt gekennzeichnet und gemeldet ist. Nicht identifizierbare Tiere werden nicht beprobt. Nicht angemeldete Tiere bedeuten einen zusätzlichen Aufwand für den Probenehmer und die Testresultate können solchen Tieren nicht zugeordnet werden. Tierhaltende sind also weitgehend selbst verantwortlich für die Dauer der Sperre ihres Betriebes.
Wer in seinem Bestand jetzt noch ein getestetes Tier mit einem positiven Testresultat hat, muss es noch vor dem 1. Oktober töten oder schlachten und korrekt abmelden. Wenn er dies nicht tut, untersteht der ganze Betrieb ab dem 1. Oktober einer Sperre, bis alle Tiere beprobt sind. Ab dem 1. Oktober bis zum Zeitpunkt der Beprobung erhalten alle noch nicht vollständig beprobten Betriebe und alle Tiere auf der Tierliste der TVD den Status «Bedingt gesperrt», selbst wenn einzelne Tiere bereits früher beprobt wurden und ein negatives Testresultat aufweisen. «Bedingt gesperrte» Tiere können nur in Tierhaltungen abgegeben werden, die ebenfalls den Status «Bedingt gesperrt» haben. Ausnahmen regelt das Veterinäramt und können nur für nachweislich nicht trächtige Tiere gewährt werden.

Dr. Paul Witzig, Kantonstierarzt


Mitarbeiter des Veterinäramtes instruieren
Probenehmerinnen und Probenehmer
in der Zivilschutzanlage Galgenholz in
Frauenfeld. (zVg)
Mitarbeiter des Veterinäramtes instruieren Probenehmerinnen und Probenehmer in der Zivilschutzanlage Galgenholz in Frauenfeld. (zVg)