Ausgabe Nummer 46 (2008)
BVD-Ausrottungsprogramm - Aktueller Stand
Die Beprobung der Tiere geht plangemäss voran. Bis heute sind über 50 Prozent der
Tiere getestet worden. Bei der Mehrzahl der Betriebe können die Betriebssperren
früher als erwartet aufgehoben werden. Verzögerungen entstehen hauptsächlich durch
Leerproben.
Aktuelle Zahlen
Die BVD-Ausrottungskampagne läuft auf Hochtouren. Im Kanton Thurgau werden täglich über tausend Tiere getestet. Bis heute sind mehr als 50 Prozent der gut 74000 Tiere der Rindergattung getestet worden. Bis am 4. November 2008 wurden dabei insgesamt 256 PI-Tiere («Streuer») entdeckt und ausgemerzt, was 0,81 Prozent der getesteten Tiere entspricht. 70 Prozent davon wurden aber schon in der Sömmerungsphase gefunden, das heisst vor Beginn der Initialphase am 1. Oktober 2008.
Leerproben
Es zeigt sich, dass von den routinierten offiziellen Probenehmerinnen und Probenehmern kaum mehr Leerproben eingeschickt werden (weniger als 1 Prozent). Bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die in der Sekundärphase die Kälber selber beproben müssen, sind es im Moment aber noch mehr als 5 Prozent.
Leerproben können weitgehend vermieden werden,
? wenn der Kopf des Tieres bei der Probenahme gut fixiert ist
? wenn die Ohrmarke im rechten Winkel zur Zange eingesetzt wird und das Ohr dann von der Seite her in die Zange genommen wird. So bleibt der Lochteil, der bei der neuen Zange weniger gut eingeklemmt ist als bei der alten, eher an der richtigen Stelle. Vor dem Zusammendrücken lohnt sich eine Kontrolle, ob nichts verschoben ist und Dorn- und Lochteil exakt aufeinander treffen.
? wenn vor dem Verschliessen der Probe bei gutem Licht überprüft wird, ob wirklich Gewebematerial in der Metallstanze ist.
Resultate von beprobten Einzeltieren
Wer einzelne Tiere vor der Beprobung des gesamten Tierbestandes testen lässt, findet seit 1. November 2008 in der Tierverkehrsdatenbank den BVD-Tierstatus «bedingt gesperrt (frei)», wenn das Resultat negativ ist. Wer eine schriftliche Bestätigung für negativ getestete Tiere braucht, kann diese beim Veterinäramt anfordern (Tel. 052 724 24 21, veterinaeramt@tg.ch).
Totgeburten
Wiederholt tauchte die Frage auf, ob und wie Totgeburten beprobt werden müssen. Die Beprobung von totgeborenen Kälbern wird empfohlen, wenn in einer Tierhaltung schon BVD-positive Tiere festgestellt worden sind. Sinnvoll ist eine Beprobung auch, wenn innerhalb von vier Monaten mehr als ein Abort oder eine Totgeburt aufgetreten ist.
Als Probematerial soll vom toten Tier ein kleines Stück Ohrgewebe in einem geeigneten Gefäss an das Labor Microsynth AG geschickt werden; die Entnahme erfolgt mit einer Schere, einer Lochzange oder mit einer grünen BVD-Ohrmarke. Der Probe muss unbedingt eine Notiz zu Handen des Labors beigelegt werden mit der Adresse und der TVD-Betriebsnummer des Absenders sowie dem Vermerk «Totgeburt von Muttertier xy» (zwölfstellige TVD-Nummer des Muttertiers).
Dr. Martin Häne, Amtstierarzt
Aktuelle Zahlen
Die BVD-Ausrottungskampagne läuft auf Hochtouren. Im Kanton Thurgau werden täglich über tausend Tiere getestet. Bis heute sind mehr als 50 Prozent der gut 74000 Tiere der Rindergattung getestet worden. Bis am 4. November 2008 wurden dabei insgesamt 256 PI-Tiere («Streuer») entdeckt und ausgemerzt, was 0,81 Prozent der getesteten Tiere entspricht. 70 Prozent davon wurden aber schon in der Sömmerungsphase gefunden, das heisst vor Beginn der Initialphase am 1. Oktober 2008.
Leerproben
Es zeigt sich, dass von den routinierten offiziellen Probenehmerinnen und Probenehmern kaum mehr Leerproben eingeschickt werden (weniger als 1 Prozent). Bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die in der Sekundärphase die Kälber selber beproben müssen, sind es im Moment aber noch mehr als 5 Prozent.
Leerproben können weitgehend vermieden werden,
? wenn der Kopf des Tieres bei der Probenahme gut fixiert ist
? wenn die Ohrmarke im rechten Winkel zur Zange eingesetzt wird und das Ohr dann von der Seite her in die Zange genommen wird. So bleibt der Lochteil, der bei der neuen Zange weniger gut eingeklemmt ist als bei der alten, eher an der richtigen Stelle. Vor dem Zusammendrücken lohnt sich eine Kontrolle, ob nichts verschoben ist und Dorn- und Lochteil exakt aufeinander treffen.
? wenn vor dem Verschliessen der Probe bei gutem Licht überprüft wird, ob wirklich Gewebematerial in der Metallstanze ist.
Resultate von beprobten Einzeltieren
Wer einzelne Tiere vor der Beprobung des gesamten Tierbestandes testen lässt, findet seit 1. November 2008 in der Tierverkehrsdatenbank den BVD-Tierstatus «bedingt gesperrt (frei)», wenn das Resultat negativ ist. Wer eine schriftliche Bestätigung für negativ getestete Tiere braucht, kann diese beim Veterinäramt anfordern (Tel. 052 724 24 21, veterinaeramt@tg.ch).
Totgeburten
Wiederholt tauchte die Frage auf, ob und wie Totgeburten beprobt werden müssen. Die Beprobung von totgeborenen Kälbern wird empfohlen, wenn in einer Tierhaltung schon BVD-positive Tiere festgestellt worden sind. Sinnvoll ist eine Beprobung auch, wenn innerhalb von vier Monaten mehr als ein Abort oder eine Totgeburt aufgetreten ist.
Als Probematerial soll vom toten Tier ein kleines Stück Ohrgewebe in einem geeigneten Gefäss an das Labor Microsynth AG geschickt werden; die Entnahme erfolgt mit einer Schere, einer Lochzange oder mit einer grünen BVD-Ohrmarke. Der Probe muss unbedingt eine Notiz zu Handen des Labors beigelegt werden mit der Adresse und der TVD-Betriebsnummer des Absenders sowie dem Vermerk «Totgeburt von Muttertier xy» (zwölfstellige TVD-Nummer des Muttertiers).
Dr. Martin Häne, Amtstierarzt

