Ausgabe Nummer 5 (2008)

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BVD-Untersuchungen beginnen

Ab 4. Februar 2008 kann Rindvieh, das dieses Jahr gesömmert werden soll, auf BVD untersucht werden. Tierärzte nehmen mit einer speziellen BVD-Ohrmarke eine Stanzprobe. Die generelle Beprobung ganzer Tierbestände beginnt erst im Oktober 2008.

Nur BVD-freie Tiere auf Sömmerungsweiden
Viele Ansteckungen mit BVD finden dort statt, wo Tiere aus verschiedenen Betrieben miteinander in Kontakt kommen. Wird dabei ein Tier infiziert, das im zweiten bis vierten Monat trächtig ist, kann es ein sogenanntes PI-Tier, einen Dauerausscheider von BVD-Viren, auf die Welt bringen. Diese PI-Tiere müssen gefunden und ausgemerzt werden, um die Krankheit in der Schweiz auszurotten.
Auf Alp- und andere Gemeinschaftsweiden dürfen dieses Jahr nur Tiere verbracht werden, die vorgängig getestet wurden und virusfrei sind. Ziel ist, dass auf den Alpen keine trächtigen Rinder angesteckt werden. Damit werden später im Tal keine PI-Tiere geboren, die man ausmerzen müsste. Zudem gibt es weniger Einschränkungen im Tierverkehr, je weniger Betriebe mit positiv getesteten Tieren gefunden werden.

Tierhalter muss Auftrag zur Beprobung erteilen
Die Tierhalter sollen ihren Tierarzt rechtzeitig mit der Beprobung aller für die Sömmerung vorgesehenen Tiere beauftragen. Ab dem 4. Februar 2008 sind die zuständigen Kontrolltierärzte mit dem notwendigen Material für die Probenahme ausgerüstet. Als Kontrolltierarzt ist jene Tierarztpraxis bestimmt, die im Mai 2007 auf dem Formular «Tiererhebung» des Landwirtschaftsamtes vermerkt war. In der Regel handelt es sich um diejenige Praxis, die auch sonst den Bestand betreut. Beim Beproben wird eine kleine, runde, grüne BVD-Ohrmarke ins rechte Ohr, seitlich neben der gelben TVD-Ohrmarke, angebracht. Beim Setzen der Ohrmarke wird ein Stückchen Ohrhaut ausgestanzt, welches zur Untersuchung ins Labor gesandt wird.

Testresultate
Das Untersuchungsresultat kann innert zehn Tagen erwartet werden und ist dann in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) beim entsprechenden Tier unter Tierdetail/ BVD-Status ersichtlich. Zusätzlich erhält der Tierhalter vom Veterinäramt innerhalb von wenigen Tagen nach Bekanntwerden der Resultate einen Bericht mit den Laborbefunden.
Ein Tier mit einem negativen Testresultat kann zeitlebens nie mehr zu einem PI-Tier werden und andere Tiere anstecken. Falls ein Tier positiv getestet wird (PITier), muss es innerhalb von zwei Wochen getötet oder geschlachtet werden. Bis Ende September 2008 hat ein positiver Befund aber für den Betrieb keine weiteren Folgen.

Überwachung der Tierauffuhr auf Alp- und Gemeinschaftsweiden
Für die Kontrollen, dass nur negativ getestete Tiere aufgeführt werden, sind die Weidebetriebe verantwortlich. Die Bestimmungen sind in den jeweiligen kantonalen Alpfahrtsvorschriften zu finden. Wir empfehlen, den Begleitdokumenten den Bericht des Veterinäramtes über die Laborbefunde oder Ausdrucke der Tierdetails aus der TVD beizulegen.

Tierseuchenfonds übernimmt Kosten
Zusätzlich zu den Sömmerungstieren beproben Tierärzte bestimmte Aufzuchtbetriebe und einzelne Tiere, die in bereits untersuchte Bestände oder an Ausstellungen verbracht werden sollen.
Alle diese Untersuchungen sowie eine Entschädigung von 300 Franken für jedes getötete PI-Tier bezahlt der Kanton ab Februar 2008 aus dem Tierseuchenfonds.
Kosten für ausserordentliche Aufwände, zum Beispiel bei mangelnder Tierfixation oder bei unklaren Tierverkehrsdaten, können nicht übernommen werden.Auch die generelle Beprobung von ganzen Rindviehhaltungen (mit Ausnahme gewisser Aufzuchtbetriebe, die vom Veterinäramt bestimmt werden) wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschädigt. Diese Untersuchung (Initialphase) erfolgt erst ab Oktober 2008.

Martin Häne, Veterinäramt Thurgau


Die Tierhalter sollen den Tierarzt rechtzeitig mit der Beprobung aller für die Sömmerung vorgesehenen Tiere beauftragen. (Bild: Veterinäramt Thurgau)
Die Tierhalter sollen den Tierarzt rechtzeitig mit der Beprobung aller für die Sömmerung vorgesehenen Tiere beauftragen. (Bild: Veterinäramt Thurgau)