Ausgabe Nummer 31 (2004)

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Chance für Produzentenorganisation

Ausstieg aus der Milchkontingentierung (2. Teil)
 
Chance für Produzentenorganisation
 
Der Bundesrat hat im Verordnungsentwurf, welcher bis Ende Juli in Anhörung gegeben ist, weitere Punkte geregelt. Die Produzentenorganisation wird ein wichtiger Bestandteil im neuen Milchmarkt sein.
 
 
Typ 1: Milchpreis Industrie Frischprodukte
Typ 2: Milchpreis Käse Inland (inkl. Verkäsungszulage)
Typ 3: Käse Export (inkl. Verkäsungszulage)
Typ 4: Milchpreis mit schlechtester Wertschöpfung
 
Beim Austritt oder Ausschluss aus einer Organisation gibt es eine Anpassung der Milchmenge. Beim freiwilligen Austritt eines Milchproduzenten aus der Organisa-tion muss die Milchmenge mitgegeben werden, sofern dieser in eine andere Produzentenorganisation (PO) übertritt, falls nicht, bleibt die Milchmenge in der PO. Beim Ausschluss eines Produzenten muss die Milchmenge mitgegeben werden.
Mit dieser Regelung wird zwar eine gewisse Beweglichkeit möglich, es wird aber gleichzeitig verhindert, dass willkürlich und ohne besondere Gründe Produzentenorganisationen geschwächt werden.

Projektmilch: Möglichkeit, mehr Milch zu produzieren
Mehrmengen, über die Basismilchmenge hinaus, wird den Organisationen (PO und PMO) nur dann zugeteilt, wenn sie zusammen mit einem Milchverarbeiter ein vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigtes Projekt umsetzen können.
Das BLW sagt, dass Projekte bewilligt werden, wenn die Produkte aus der Mehrmilch im Export abgesetzt werden können oder wenn diese als neue innovative Produkte auf den Inlandmarkt kommen. Keine Mehrmenge gibt es für Verdrängungsstrategien mit bestehenden Produktlinien.
Für die Bewilligung des vorzeitigen Ausstiegs durch das BLW muss Folgendes vorliegen:
– Reglement für die Aufteilung der Basis- und der Mehrmengen auf die einzelnen Produzenten
– Bestimmungen für Übertragung und Anpassung der Mengenanteile an Produzenten innerhalb der Organisation
– Sanktionen bei Überlieferung und deren Durchsetzung
– Nachweis, dass die administrativen Arbeiten für die Milcherfassung, Milchzahlung, Kontrolle und die Archivierung der Daten erledigt werden können.

Meldepflicht und Gesuchstellung
Der vorzeitige Ausstieg aus der Milchkontingentierung von 2006 bis 2009 erfolgt unter der Aufsicht des Bundesamtes für Landwirtschaft. Das BLW kontrolliert sowohl die vereinbarten Milchmengen als auch die Laufzeit der abgeschlossenen Milchkaufverträge. Überdies muss monatlich die von einer Organisation vermarktete Milch, aufgegliedert nach Milchproduzenten, gemeldet werden.
Damit der Ausstieg bewilligt wird, ist mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Ausstiegstermin ein Gesuch einzureichen, welches detailliert begründet und mit den verlangten Unterlagen dokumentiert sein muss.

Stellungnahme Vorstand Thurgauer Milchproduzenten zum Verordnungsentwurf
Der Vorstand der Thurgauer Milchproduzenten hat an der Sitzung vom 22. Juni 2004 über den Verordnungsentwurf beraten. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht, die Produzentenorganisationen stärkt und einen schrittweisen Übergang in einen völlig freien Milchmarkt abfedert. Aus Sicht des Vorstandes TMP sollten jedoch folgende Punkte angepasst werden:
– Die Mindestmenge für den Ausstieg, sowohl für Produzentenorganisationen (PO) als auch für Produzenten-Milchverwerterorganisationen (PMO) sollte mindestens 100 Millionen kg betragen. Diese Forderung zielt darauf ab, einen Wildwuchs unter zahlreichen kleinen Produzentenorganisationen zu verhindern und damit eine stabile Ausgangslage für die Milchproduzenten im Vornherein zu gefährden.
– Der Vorstand TMP verlangt, dass bei Ablauf eines Aufzuchtvertrages zwischen einem Bergbetrieb und einem Talbetrieb die Milchmenge nur an den Bergbetrieb zurückgeführt werden muss, wenn dieser wieder eigenständig Milch produziert.
– Der Vorstand TMP fordert, dass die Zuteilung von Mehrmenge (Projektmilch) einerseits restriktiv gehandhabt wird und anderseits durch gezielte Kontrollen überwacht wird. In der Schweiz hat es mehr als genug Milch, weitere zusätzliche Mengen bringen auch zusätzlichen Druck auf den Milchpreis. Überdies soll ein Projekt nur dann bewilligt werden, wenn alle Inhaltsstoffe der Milch, also auch das Butterfett, exportiert oder innovativ vermarktet werden.

Alfred Ernst, Thurgauer Milchproduzenten, Weinfelden
 

Was für eine Produzentenorganisation (PO) spricht
Es ist eine Illusion zu glauben, die enge Bindung der Milchproduzenten an einen Milchverarbeiter (Produzenten-Milchverwerterorganisation) erlaube über längere Zeit einen besseren Milchpreis. Jeder Verwerter setzt seine Produkte auf immer härter werdenden Märkten ab. Der Druck der Grossverteiler steigt. Der Verarbeiter wird in einem freien Markt die Milch dort kaufen, wo er sie mit guter Qualität zu einem günstigen Preis erhält, um konkurrenzfähig zu bleiben. Oder aber er wird seinen Produzenten sagen, wo der Preis liegt, wenn sie noch liefern wollen. Preisunterschiede werden sich immer ergeben, aber der freie Markt hat die grosse Gefahr, dass sich das Preisniveau am tiefsten Preis ausrichtet (siehe Grafik Prof. B. Lehmann, ETH Zürich)
Das Risiko für Preis und Menge steigt für die Lieferanten, je enger die Produktepalette ihres Milchverwerters ist und je stärker dieser an wenige grosse Kunden liefern kann.
Das Risiko sinkt für die Milchproduzenten, wenn sie den Milchkauf/-verkauf in einer Produzentenorganisation zusammenfassen, die mehrere Absatzkanäle beliefert (Molkereien, Käsereien, Pulverwerke), die eine grössere Anzahl Kunden hat, eine grosse Milchmenge regional zusammenfasst und damit Marktkraft erlangt.

 

Unterschiedlicher Druck auf den Milchpreis
Nur mit einer Produzentenorganisation wird der Preisausgleich unter den verschiedenen Verarbeitungskanälen geschaffen und wird verhindert, dass sich die Preisspirale immer weiter nach unten dreht (Grafik 1). Illusionen sind trotzdem fehl am Platz. Mit einer gut organisierten Produzentenschaft kann die gegenwärtige Situation nicht verbessert werden, aber man kann verhindern, dass sie noch schlechter wird.

 

Unterschied zwischen Produzentenorganisation (PO) und Produzenten-Milchverwerter-Organisation (PMO)
PO = Organisation von Milchproduzenten geführt, in den Organen müssen mindestens drei Viertel der Personen aktive Milchproduzenten sein, die Beschlüsse werden einzig und allein gemäss Statuten von Milchproduzenten gefällt.
Zielsetzung:
– Optimale Milchverwertung zu bestmöglichem Preis
– Mehrere Absatzkanäle zum Risikoausgleich
– Beim Übergang in die Zeit nach der Milchkontingentierung bestimmen allein die Milchproduzenten innerhalb der PO, was mit den Vertragsmengen passiert.
PMO = einfache Gesellschaft (Gesellschaftervertrag) zwischen einem Milchverwerter und einer oder mehreren Produzentenorganisationen. Mehrmengen können umgesetzt werden, wenn der Milchverwerter die Milch und Milchprodukte besser vermarktet.
Marktrisiko/Verlust von Absatzkanälen: Gefahr für Milchproduzenten höher, weil nur in einen Verwerterkanal geliefert wird.
Beim Übergang in die Zeit nach der Milchkontingentierung (2009) bestimmt der Milchverwerter, von welcher Organisation oder von welchen Milchproduzenten er wie viel Milch zu welchem Preis kauft.

 
 
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