Ausgabe Nummer 31 (2004)
Chance für Produzentenorganisation
| Ausstieg aus der Milchkontingentierung (2. Teil) | |||
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Chance für Produzentenorganisation
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| Der Bundesrat hat im Verordnungsentwurf, welcher bis Ende Juli in Anhörung gegeben ist, weitere Punkte geregelt. Die Produzentenorganisation wird ein wichtiger Bestandteil im neuen Milchmarkt sein. | |||
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| Beim Austritt oder Ausschluss aus einer Organisation gibt es eine Anpassung der Milchmenge. Beim freiwilligen Austritt eines Milchproduzenten aus der Organisa-tion muss die Milchmenge mitgegeben werden, sofern dieser in eine andere Produzentenorganisation (PO) übertritt, falls nicht, bleibt die Milchmenge in der PO. Beim Ausschluss eines Produzenten muss die Milchmenge mitgegeben werden. Mit dieser Regelung wird zwar eine gewisse Beweglichkeit möglich, es wird aber gleichzeitig verhindert, dass willkürlich und ohne besondere Gründe Produzentenorganisationen geschwächt werden. Projektmilch: Möglichkeit, mehr Milch zu produzieren Mehrmengen, über die Basismilchmenge hinaus, wird den Organisationen (PO und PMO) nur dann zugeteilt, wenn sie zusammen mit einem Milchverarbeiter ein vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigtes Projekt umsetzen können. Das BLW sagt, dass Projekte bewilligt werden, wenn die Produkte aus der Mehrmilch im Export abgesetzt werden können oder wenn diese als neue innovative Produkte auf den Inlandmarkt kommen. Keine Mehrmenge gibt es für Verdrängungsstrategien mit bestehenden Produktlinien. Für die Bewilligung des vorzeitigen Ausstiegs durch das BLW muss Folgendes vorliegen: Reglement für die Aufteilung der Basis- und der Mehrmengen auf die einzelnen Produzenten Bestimmungen für Übertragung und Anpassung der Mengenanteile an Produzenten innerhalb der Organisation Sanktionen bei Überlieferung und deren Durchsetzung Nachweis, dass die administrativen Arbeiten für die Milcherfassung, Milchzahlung, Kontrolle und die Archivierung der Daten erledigt werden können. Meldepflicht und Gesuchstellung Der vorzeitige Ausstieg aus der Milchkontingentierung von 2006 bis 2009 erfolgt unter der Aufsicht des Bundesamtes für Landwirtschaft. Das BLW kontrolliert sowohl die vereinbarten Milchmengen als auch die Laufzeit der abgeschlossenen Milchkaufverträge. Überdies muss monatlich die von einer Organisation vermarktete Milch, aufgegliedert nach Milchproduzenten, gemeldet werden. Damit der Ausstieg bewilligt wird, ist mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Ausstiegstermin ein Gesuch einzureichen, welches detailliert begründet und mit den verlangten Unterlagen dokumentiert sein muss. Stellungnahme Vorstand Thurgauer Milchproduzenten zum Verordnungsentwurf Der Vorstand der Thurgauer Milchproduzenten hat an der Sitzung vom 22. Juni 2004 über den Verordnungsentwurf beraten. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht, die Produzentenorganisationen stärkt und einen schrittweisen Übergang in einen völlig freien Milchmarkt abfedert. Aus Sicht des Vorstandes TMP sollten jedoch folgende Punkte angepasst werden: Die Mindestmenge für den Ausstieg, sowohl für Produzentenorganisationen (PO) als auch für Produzenten-Milchverwerterorganisationen (PMO) sollte mindestens 100 Millionen kg betragen. Diese Forderung zielt darauf ab, einen Wildwuchs unter zahlreichen kleinen Produzentenorganisationen zu verhindern und damit eine stabile Ausgangslage für die Milchproduzenten im Vornherein zu gefährden. Der Vorstand TMP verlangt, dass bei Ablauf eines Aufzuchtvertrages zwischen einem Bergbetrieb und einem Talbetrieb die Milchmenge nur an den Bergbetrieb zurückgeführt werden muss, wenn dieser wieder eigenständig Milch produziert. Der Vorstand TMP fordert, dass die Zuteilung von Mehrmenge (Projektmilch) einerseits restriktiv gehandhabt wird und anderseits durch gezielte Kontrollen überwacht wird. In der Schweiz hat es mehr als genug Milch, weitere zusätzliche Mengen bringen auch zusätzlichen Druck auf den Milchpreis. Überdies soll ein Projekt nur dann bewilligt werden, wenn alle Inhaltsstoffe der Milch, also auch das Butterfett, exportiert oder innovativ vermarktet werden. Alfred Ernst, Thurgauer Milchproduzenten, Weinfelden |
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