Ausgabe Nummer 34 (2005)
Die europäische Zuckermarktordnung diktiert den Schweizer Bauern den Rübenpreis
Zuckerrübenanbau
Die europäische Zuckermarktordnung diktiert den Schweizer Bauern den Rübenpreis
Gewaltige Marktveränderungen stehen vor der Tür. Folgende vier Umstände tragen zur zukünftigen Veränderung bei.
1. Bilaterale Verträge
Darin wurde geregelt, dass Zucker in verarbeiteten Produkten wie Fruchtsäfte, Schokolade usw. vom Zoll befreit wird und beim Reexport natürlich auch keine Zollrückerstattung mehr erhält. Bei einem Inlandverbrauch von 220 000 bis
230 000 Tonnen macht der Anteil an Zucker für Exportverarbeitungsprodukte mit 170 000 bis 180 000 Tonnen einen Anteil von 45 Prozent aus.
Unter der Voraussetzung, dass der Zuckerpreis in der Schweiz und in der EU etwa auf dem gleichen Niveau liegt, wie das heute der Fall ist, sind die Auswirkungen dieser Regelung auf die Schweizer Zuckerwirtschaft unbedeutend. Dies wird sich aber mit der neuen EU-Zuckermarktordnung ändern.
2. EU-Zuckermarktordnung
Die EU produzierte bis jetzt zirka 120 Prozent des Eigenbedarfs. Zusätzlich hat sie sich verpflichtet, den so genannten AKP-Ländern (Afrika-Karibik-Pazifik-Länder) Zucker im Ausmass von zirka 20 Prozent des Eigenbedarf zum so genannten Interventionspreis (im Moment rund 100.Fr./dt) abzunehmen. Somit musste die EU 40 Prozent des Zuckers auf dem Weltmarkt absetzen. Durch Abschöpfung auf dem Inlandverbrauch verbilligte sie den Export und konkurrenzierte auf dem Weltmarkt so die Zucker exportierenden Länder.
Gegen dieses Vorgehen klagten nun die Länder Brasilien, Australien und Thailand bei der WTO. Das Panel (Schiedsgericht der WTO) entschied nun gegen die EU. Die Folge ist eine massive Reduktion der EU-Produktion, was die Schliessung von vielen Zuckerfabriken und eine massive Quotenkürzung für die Produzenten nach sich zieht.
Die EU-Zuckermarktordnung (EU-ZMO) will nun diesen Umständen Rechnung tragen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die EU den Exportüberschuss von 5 bis 6 Millionen Tonnen auf 1,3 Mio. Tonnen Zucker reduziert. Deshalb sieht der vorliegende Entwurf eine Preissenkung von 39 Prozent für Zucker und 43 Prozent für Rüben vor. Gleichzeitig beabsichtigt die EU, 60 Prozent des Preisrückgangs mit Flächenbeiträgen an die Pflanzer aufzufangen. Dieser Beschluss wird immer wieder hinausgeschoben. Er soll nun bis Ende 2005 gefasst werden. Um die Stilllegung der betroffenen Fabriken sowie Quotenreduktionen entschädigen zu können, werden die Rübenpreise ab 2006 in zwei Stufen gesenkt und die entsprechenden Flächenbeiträge eingeführt. Die Zuckerpreise sollen erst ein Jahr später stufenweise zurückgenommen werden. Dies hat für die Schweiz den Vorteil, dass die Zuckerpreise und damit die Rübenpreise erst ab 2007 in den Zugszwang der EU-ZMO geraten.
Aus marktpolitischen Gründen sieht sich unsere Zuckerwirtschaft deshalb veranlasst, ihre Preise ebenfalls um zirka 40 Prozent zurückzunehmen. Ausgehend von zirka 100. Fr./dt Zuckerpreis ergibt sich eine Preisreduktion von rund 40. Fr/dt Zucker. Da rund 7 dt Rüben für 100 kg Zucker erforderlich sind, ergibt sich somit eine Rübenpreisreduktion von Fr. 5.70/dt Rüben. Werden von Bundesseite 60 Prozent über Direktzahlungen aufgefangen (3.40), verbleibt eine Preissenkung ZMO-bedingt von Fr. 2.30 /dt Rüben.
3. Agrarpolitik 2011
Mit der Agrarpolitik 2011 und den damit verbundenen Sparmassnahmen soll der Leistungsauftrag an die Zuckerfabriken aufgehoben werden. Die damit verbundene Unterstützung der Zuckerwirtschaft von 26 Millionen Franken sollen gestrichen werden, was bei einem Anbau von zirka 18 500 ha Fr. 1400./ha entspricht oder bei 1,3 Millionen Tonnen Fr. 2./dt Rüben.
Als Ersatz soll ein rübenspezifischer Flächenbeitrag von Fr. 600./ha ausbezahlt werden. Dies ergibt bei 18 500 ha Fr. 11,1 Millionen. Es fehlen somit 14,9 Millionen oder Fr. 1.14/dt.
4. WTO
Da im Zusammenhang mit der EU-ZMO der Zoll durch die Schweiz massiv gesenkt werden muss, erfüllt die Schweiz beim Zucker die Vorgaben weit mehr als erforderlich. Die WTO hat somit wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Preisbildung des Zuckers beziehungsweise der Rüben.
Versuch einer Preiskalkulation /dt Rüben unter folgenden Annahmen:
Die EU-ZMO kommt wie vorgeschlagen, das heisst Rübenpreissenkung um 43 Prozent.
Der Bund bezahlt eine Flächenprämie von Fr. 600./ha anstelle des Leistungsauftrages von 26 Millionen.
Der Bund übernimmt 60 Prozent des Einkommensausfalles durch die EU-ZMO-bedingt in Form von Direktzahlungen.
Rübenpreissenkung ZMO-bedingt: Fr. 5.70
Wegfall Leistungsauftrag Fr. 2.
Total Fr. 7.70
Flächenbeitrag Fr. 600./ha Fr 0.83
Weitere Direktzahlung
(60 Prozent von 5.70) Fr. 3.42
Total Fr. 4.25
Berechnete Preissenkung unter obigen Annahmen: Fr. 7.70 auf Fr. 4.25 = Fr. 3.45. Ausgehend vom heutigen Rübenpreis von Fr. 9.80 (Mischpreis A-B-Rüben), resultiert ein theoretischer Rübengrundpreis bis 2009 von Fr. 6.35.
Gesamtbeurteilung
Die dargestellte Berechnung basiert darauf, dass die Einsparungen einseitig auf Pflanzerseite erfolgen. Wir gehen davon aus, dass auch die Fabriken noch mehr
Kosten einsparen müssen und dass der Bund eventuell noch mehr als 60 Prozent der ZMO-bedingten Preissenkung auffängt. Die Pflanzer sind gefordert, ihre Produktionskosten so tief wie möglich zu halten, und gleichzeitig müssen die Produktionsmittelpreise ebenfalls sinken, damit die Produktionskosten noch gedeckt werden. Es bleibt noch die Hoffnung, dass die EU-Zuckermarktordnung etwas humaner ausfällt, als heute vorgeschlagen.
