Ausgabe Nummer 17 (2004)

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Die Krankheit gut im Auge behalten

Obstbau: Feuerbrand in Obstanlagen
 
Die Krankheit gut im Auge behalten
 
Mit dem Herannahen der Blüte rückt auch der Feuerbrand wieder ins Blickfeld. Der Feuerbrand gehört nach wie vor zu den meldepflichtigen Krankheiten. Die Meldepflicht gilt auch für Obstbauern, welche Feuerbrand in ihren Obstanlagen feststellen. Leider sind im Jahr 2003 nicht alle Obstbauern dieser Pflicht auch nachgekommen und haben Einzelbäume ohne Meldung gerodet. Die Meldung hat zwei Ziele: Lokalisierung allfälliger Ausgangsherde sowie das Ergreifen von geeigneten Massnahmen. Nicht zuletzt werden gerodete Bäume entschädigt. Eine Entschädigung kann aber nur geltend gemacht werden, wenn die Massnahmen durch die Meldestelle (Fachstelle Pflanzenschutz- und Ökologie, Telefon 071 663 33 04 oder 071 663 31 40) angeordnet wurden.

Einschätzung der Infektionsgefahr
Die vielen Rodungen in Folge Feuerbrandbefall auf Zierpflanzen und Obstbäumen im ganzen östlichen Kantonsteil zeugen davon, dass das Feuerbrandbakterium sich festgesetzt hat.
Überall sind Infektionen durch das Feuerbrandbakterium möglich, sofern die Witterung über die Blüte warm und gleichzeitig feucht ist. Das Risiko für Infektionen ist dort am grössten, wo in den Vorjahren in der Nähe Feuerbrand auftrat oder wo nicht entdeckter Feuerbrand überwintert hat. Verschiedene Erfahrungen zeigen, dass das Bakterium teilweise über eine längere Zeit überleben kann, ohne dass an der Wirtspflanze Symptome auftreten. Obwohl die Bekämpfungsmassnahmen in unserem Kanton sehr restriktiv sind, kann also nie ausgeschlossen werden, dass neue Infektionen stattfinden. Die Zahl der Gemeinden, welche Feuerbrandfälle aufwiesen, ist aber von 76 im Jahre 2001 auf 45 im Herbst 2003 gesunken. Dies zeigt doch, dass der grosse Bekämpfungsaufwand nicht vergebens ist. Die Feuerbrandprognose basiert auch dieses Jahr wieder auf den Daten unserer Wetterstationen. Die FAW Agroscope, Wädenswil, berechnet mit einem Prognosemodell die aktuelle Infektionsgefahr. Diese Prognose wird laufend aktualisiert und ist unter der Internetadresse www.feuerbrand.ch (Prognose) abrufbar. Weitere regionale Informationen fliessen laufend in unsere Obstfaxmitteilungen ein.

Vorbeugende Massnahmen
Für die Feuerbrandbekämpfung zugelassen (Teilwirkung) ist das Tonerdepräparat Mycosin. Dieses Mittel muss mit 800 Liter Wasser (0,5 Prozent, Basiswassermenge 1600 Liter/ha) bei 10 000 Kubikmeter Baumvolumen gespritzt werden. Erster Einsatzzeitpunkt ist das Ballonstadium resp. Beginn Blüte. Weitere Behandlungen sind der Geschwindigkeit der aufgehenden Blüten entsprechend zu wählen. Öffnen sich die Blüten langsam, erfolgt die nächste Behandlung nach fünf Tagen (–7), bei sehr rascher Blüte müssen die sich frisch öffnenden Blüten geschützt werden. Nach drei Tagen kann bereits wieder eine Behandlung fällig sein. Nach 20 mm Niederschlag muss Mycosin erneuert werden. Gehen die Wetterprognosen von warmem, feuchtem Wetter über die Blüte aus, so sollen die Behandlungen vor dem Eintreffen dieser Konstellation ausgebracht werden. Mycosinbehandlungen nützen nur etwas, wenn diese Bekämpfungsstrategie eingehalten wird. Mycosin kann nur mit Netzschwefel gemischt werden. Der Einsatz sollte deshalb separat erfolgen. Ein Merkblatt zum Einsatz von Mycosin kann bei der Fachstelle Pflanzenschutz und Ökologie angefordert werden, es ist ebenfalls unter der oben erwähnten Feuerbrandseite im Internet zu finden.

Antagonistenpräparate
«Biopro» und «Serenade» sind Antagonistenpräparate. Die mit einer Teilwirkung zugelassenen Mittel werden ganz ähnlich wie Mycosin eingesetzt. Ebenfalls 800 Liter/Hektar verwenden: (Biopro: 0,1 Prozent/1,6 kg/ha; Serenade: 0,625 Prozent/10 kg/ha). Die Behandlungen müssen so platziert werden, dass die aufgehenden Blüten fortlaufend geschützt werden. Die erste Applikation erfolgt bei zehn Prozent offenen Blüten, weitere Behandlungen mindestens alle fünf Tage, bei rascher Blüte eventuell kürzere Intervalle. Wichtig: Keine Applikationen unter 15 °C. Die Vermehrung der Antagonisten ist temperaturabhängig. Die Mischbarkeit der beiden Produkte wird von den Vertriebsfirmen wie folgt angegeben: Biopro ist mischbar mit den Fungiziden Stroby DF, Chorus, Scala, Vision sowie dem Insektizid Mimic. Beim Einsatz von Biopro sollen folgende Mittel über die Blüte nicht eingesetzt werden: Captan, Euparen, Delan, Funginex.
Hinzu kommen Wirkstoffe, welche in der IP nur bei besonderen Situationen (Mancozeb) bewilligt sind oder in der IP keine Zulassung mehr haben. Serenade ist gemäss Nachfrage mit allen gängigen Fungiziden und Insektiziden der Vertriebsfirma mischbar.
Andere Mittel sind gegen Feuerbrand nicht zugelassen. Als begleitende Massnahme kann das Abbrennen der letzten Blüten (nur bei gutem Blühverlauf und hohem Feuerbrandrisiko) mit ATS zur Befallsverminderung beitragen. Die erste Behandlung erfolgt mit 15 kg/ha, Folgebehandlungen mit 12 kg/ha. ATS gilt als Blattdünger, die Nährstoffgehalte beachten. Wir weisen darauf hin, das jegliche Art der Desinfektion von Bäumen (verschiedene Mittel) weder auf die Auswirkungen geprüft noch für den Einsatz bewilligt ist.

LBBZ Arenenberg, Fachstelle
Pflanzenschutz und Ökologie, Urs Müller, Telefon 071 663 33 04, 079 286 33 19
 
 
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