Ausgabe Nummer 26 (2012)
Direktzahlungen 2012 - Akontozahlung
Das Landwirtschaftsamt richtet den beitragsberechtigten Bewirtschaftern Anfang Juli wiederum die Akontozahlung aus. Die Mitteilung wird den Bewirtschaftern ebenfalls Anfang Juli zugestellt.
Gemäss Artikel 2 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) gilt der Bund den bodenbewirtschaftenden Betrieben ökologische und gemeinwirtschaftliche Leistungen mit Direktzahlungen ab. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der relevanten Bestimmungen, welche in der Direktzahlungsverordnung (DZV) des Bundes festgehalten sind. Gemäss der DZV können die Kantone den Bewirtschaftern Mitte Jahr eine Akontozahlung von maximal 50 Prozent des Gesamtbetrages oder des Vorjahresbetrags auszahlen. Im Kanton Thurgau ist das Landwirtschaftsamt die zuständige Stelle für die Ausrichtung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen. Das Landwirtschaftsamt hat auf Grund der Betriebsstrukturdatenerhebung von Anfang Mai und der eingereichten Gesuche die Beitragsberechtigung der Bewirtschafter festgestellt. Der jetzige Datenstand ist noch provisorisch. Auf Grund dieser Grundlage richtet das Landwirtschaftsamt Anfang Juli den beitragsberechtigten Bewirtschaftern eine Akontozahlung aus. Diese entspricht in der Regel 50 Prozent der letztjährigen Direktzahlungen. Insgesamt werden so rund 54 Millionen Franken ausgerichtet. Betrieben mit fehlenden oder mangelhaften Unterlagen wird vorderhand noch keine Akontozahlung ausgerichtet.
Da es sich um eine Akontozahlung auf Grund von provisorischen Daten handelt, kann gegen diese Auszahlung keine Einsprache eingereicht werden. Die Schlusszahlung, welche auf den definitiven Angaben basiert, erfolgt voraussichtlich im Dezember. Die ÖQV-Beiträge werden vollumfänglich zusammen mit der Schlusszahlung überwiesen.
Kanton Thurgau, Landwirtschaftsamt
