Ausgabe Nummer 33 (2007)

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Direktzahlungskonforme Grünlandbewirtschaftung

Die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaftsbetrieben ist grundsätzlich erwünscht. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass für die Geltendmachung von Direktzahlungen gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden müssen. Es geht dabei vor allem um die Frage, wer deklarationspflichtig ist und welche Kulturen als Hauptkultur gelten.Wesentlich ist dabei, wer das Land mit eigenen Arbeitskräften bewirtschaftet und wer die Anbauverantwortung und das wirtschaftliche Risiko trägt.

Auszug aus den Weisungen für die Deklaration von Kulturland im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Direktzahlungen vom 14. Oktober 2003:

? Der Landwirt kann grundsätzlich die Kulturen nur dann als Hauptkultur geltend machen, wenn er das wirtschaftliche Risiko selber trägt, den Ertrag selber verwertet oder vermarktet und dafür einen Verkaufserlös erzielt. In allen andern Fällen wird der Landwirt durch den landübernehmenden Betrieb in irgendeiner Form entschädigt. Deshalb darf das zur Nutzung abgegebene Land nicht als direktzahlungsberechtigtes Land deklariert werden.

? Stellt ein Landwirt einem anderen Betrieb Grünland zur Nutzung zur Verfügung, muss derjenige Landwirt das Kulturland deklarieren, der den Hauptnutzen erntet. Als Hauptnutzen gelten die ersten drei Schnitte.

Diese Bestimmungen sind bei der Planung der Grünlandbewirtschaftung 2008 und bei der Deklaration der Kulturen im Rahmen der Betriebsstrukturdatenerhebung von Anfang Mai 2008 zu berücksichtigen.

Frauenfeld, 15.August 2007
Landwirtschaftsamt
Der Chef: Hans Stettler


Wer Direktzahlungen geltend machen will, muss - auch bei der Grünlandbewirtschaftung - klare gesetzliche Bestimmungen einhalten. (Bild: Archiv TBV)
Wer Direktzahlungen geltend machen will, muss - auch bei der Grünlandbewirtschaftung - klare gesetzliche Bestimmungen einhalten. (Bild: Archiv TBV)