Ausgabe Nummer 45 (2007)
Entschädigung im Fall von Blauzungenkrankheit
Die Tierseuchenverordnung regelt Entschädigungsfragen
für Tierseuchen. Bei
hochansteckenden Seuchen, zu denen die
Blauzungenkrankheit gehört, leistet nicht
der kantonale Tierseuchenfonds, sondern
der Bund aus allgemeinen Staatsgeldern
eine Entschädigung bei Tierverlusten, das
heisst, wenn Rinder, Schafe und andere
aufgelistete Tierarten an der Krankheit
eingehen oder auf amtliche Anordnung
hin beseitigt werden müssen. Die Höhe
der Entschädigung beträgt 90 Prozent des
Schatzungswertes. Der Schatzungswert
wird festgelegt durch die kantonale Tierschatzungskommission
anhand der Richtlinien
über die Einschätzung von Tieren
bei der Bekämpfung von Tierseuchen. Er
berücksichtigt Kriterien wie zum Beispiel
den Zuchtwert eines Tieres, das Alter, den
Allgemeinzustand und das Trächtigkeitsstadium.
Das kantonale Veterinäramt organisiert
im Bedarfsfall die Einschätzung
eines Tieres. Diese ist grundsätzlich vor
der Beseitigung des Tieres und nur in Ausnahmefällen
nach dessen Tod vorzunehmen.
Mit Massentötungen ist im Fall von Blauzungenkrankheit nicht zu rechnen. Zwar sieht die Tierseuchenverordnung vor, dass nicht nur erkrankte Tiere getötet, sondern auch solche, die Virus oder sogar nur Antikörper im Blut haben. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen jedoch, dass mit dieser Massnahme die Ausbreitung der Seuche nicht verhindert werden kann. In Absprache mit den Kantonstierärzten hat das Bundesamt für Veterinärwesen deshalb entschieden, dass Tiere nur noch aus Tierschutzgründen getötet werden, wenn sie bei einem schweren Krankheitsverlauf zu sehr leiden.
Nach den bisherigen Erfahrungen werden, abhängig von der Dauer der Mückensaison, bis 100 Prozent der Rinder eines Bestandes infiziert. Davon zeigen aber nur etwa 2 bis 4 Prozent Krankheitssymptome. Von den erkrankten Rindern sterben etwa 10 Prozent. Die übrigen Rinder erholen sich innert einer bis eineinhalb Wochen und zeigen nur selten Langzeitschäden.
Auch beim Schaf werden fast alle Tiere einer Herde infiziert. Allerdings scheint es zur Zeit so, dass die Culicoides-Mücken lieber an Rindern als an Schafen Blut saugen. Von den infizierten Schafen erkranken rasseabhängig 30 bis 100 Prozent. Die Tiere sind länger krank als Rinder und die Sterblichkeit ist höher. Erste Tierversuche zeigen, dass die üblichen schweizerischen Schafrassen eher selten und schwache Symptome zeigen.
Ziegen und Lamas erkranken nach den bisherigen Erfahrungen beim jetzt vorkommenden Virustyp nur selten.
Ergänzende Informationen sind erhältlich unter www.bvet.admin.ch/themen/tiergesundheit.
Paul Witzig, Kantonstierarzt
Mit Massentötungen ist im Fall von Blauzungenkrankheit nicht zu rechnen. Zwar sieht die Tierseuchenverordnung vor, dass nicht nur erkrankte Tiere getötet, sondern auch solche, die Virus oder sogar nur Antikörper im Blut haben. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen jedoch, dass mit dieser Massnahme die Ausbreitung der Seuche nicht verhindert werden kann. In Absprache mit den Kantonstierärzten hat das Bundesamt für Veterinärwesen deshalb entschieden, dass Tiere nur noch aus Tierschutzgründen getötet werden, wenn sie bei einem schweren Krankheitsverlauf zu sehr leiden.
Nach den bisherigen Erfahrungen werden, abhängig von der Dauer der Mückensaison, bis 100 Prozent der Rinder eines Bestandes infiziert. Davon zeigen aber nur etwa 2 bis 4 Prozent Krankheitssymptome. Von den erkrankten Rindern sterben etwa 10 Prozent. Die übrigen Rinder erholen sich innert einer bis eineinhalb Wochen und zeigen nur selten Langzeitschäden.
Auch beim Schaf werden fast alle Tiere einer Herde infiziert. Allerdings scheint es zur Zeit so, dass die Culicoides-Mücken lieber an Rindern als an Schafen Blut saugen. Von den infizierten Schafen erkranken rasseabhängig 30 bis 100 Prozent. Die Tiere sind länger krank als Rinder und die Sterblichkeit ist höher. Erste Tierversuche zeigen, dass die üblichen schweizerischen Schafrassen eher selten und schwache Symptome zeigen.
Ziegen und Lamas erkranken nach den bisherigen Erfahrungen beim jetzt vorkommenden Virustyp nur selten.
Ergänzende Informationen sind erhältlich unter www.bvet.admin.ch/themen/tiergesundheit.
Paul Witzig, Kantonstierarzt
