Ausgabe Nummer 45 (2007)

zurück zur Übersicht

Entschädigung im Fall von Blauzungenkrankheit

Die Tierseuchenverordnung regelt Entschädigungsfragen für Tierseuchen. Bei hochansteckenden Seuchen, zu denen die Blauzungenkrankheit gehört, leistet nicht der kantonale Tierseuchenfonds, sondern der Bund aus allgemeinen Staatsgeldern eine Entschädigung bei Tierverlusten, das heisst, wenn Rinder, Schafe und andere aufgelistete Tierarten an der Krankheit eingehen oder auf amtliche Anordnung hin beseitigt werden müssen. Die Höhe der Entschädigung beträgt 90 Prozent des Schatzungswertes. Der Schatzungswert wird festgelegt durch die kantonale Tierschatzungskommission anhand der Richtlinien über die Einschätzung von Tieren bei der Bekämpfung von Tierseuchen. Er berücksichtigt Kriterien wie zum Beispiel den Zuchtwert eines Tieres, das Alter, den Allgemeinzustand und das Trächtigkeitsstadium. Das kantonale Veterinäramt organisiert im Bedarfsfall die Einschätzung eines Tieres. Diese ist grundsätzlich vor der Beseitigung des Tieres und nur in Ausnahmefällen nach dessen Tod vorzunehmen.

Mit Massentötungen ist im Fall von Blauzungenkrankheit nicht zu rechnen. Zwar sieht die Tierseuchenverordnung vor, dass nicht nur erkrankte Tiere getötet, sondern auch solche, die Virus oder sogar nur Antikörper im Blut haben. Die Erfahrungen aus Deutschland zeigen jedoch, dass mit dieser Massnahme die Ausbreitung der Seuche nicht verhindert werden kann. In Absprache mit den Kantonstierärzten hat das Bundesamt für Veterinärwesen deshalb entschieden, dass Tiere nur noch aus Tierschutzgründen getötet werden, wenn sie bei einem schweren Krankheitsverlauf zu sehr leiden.

Nach den bisherigen Erfahrungen werden, abhängig von der Dauer der Mückensaison, bis 100 Prozent der Rinder eines Bestandes infiziert. Davon zeigen aber nur etwa 2 bis 4 Prozent Krankheitssymptome. Von den erkrankten Rindern sterben etwa 10 Prozent. Die übrigen Rinder erholen sich innert einer bis eineinhalb Wochen und zeigen nur selten Langzeitschäden.

Auch beim Schaf werden fast alle Tiere einer Herde infiziert. Allerdings scheint es zur Zeit so, dass die Culicoides-Mücken lieber an Rindern als an Schafen Blut saugen. Von den infizierten Schafen erkranken rasseabhängig 30 bis 100 Prozent. Die Tiere sind länger krank als Rinder und die Sterblichkeit ist höher. Erste Tierversuche zeigen, dass die üblichen schweizerischen Schafrassen eher selten und schwache Symptome zeigen.

Ziegen und Lamas erkranken nach den bisherigen Erfahrungen beim jetzt vorkommenden Virustyp nur selten.

Ergänzende Informationen sind erhältlich unter www.bvet.admin.ch/themen/tiergesundheit.

Paul Witzig, Kantonstierarzt