Ausgabe Nummer 41 (2003)

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Entschädigungen bei Reinfektionen zugesichert

Folgen der Schweinekrankheiten EP und APP
 

Entschädigungen bei Reinfektionen zugesichert

 
Die Thurgauer Schweinehalter sollen besser vor Verlusten durch Reinfektionen ihrer Tierbestände durch die Krankheiten EP und APP geschützt werden. Inskünftig erhalten sie eine Entschädigung, müssen sich aber zur Hälfte an den Kosten für eine Kollektivversicherung beteiligen.
 
Zurzeit führt das Veterinäramt unter grosssen Anstrengungen die so genannte EP/APP-Flächensanierung der Schweinebetriebe durch. Dabei geht es um die Ausmerzung der Infektionskrankheiten enzootischer Pneumonie (EP) und Actinobacillus pleuropneumoniae (APP). Die Ställe werden dabei entleert, desinfiziert und mit neuen Schweinen aus einem sanierten Betrieb bestückt. Tritt eine Neuinfektion in einem sanierten Betrieb auf, muss das Prozedere wiederholt werden. Dadurch entstehen Verluste, welche die Existenz eines Betriebes gefährden können.
In Zusammenarbeit mit Vertretern der Branche wurde deshalb eine Regelung getroffen, die im Sinne einer bis Ende 2004 befristeten Übergangslösung eine Entschädigung vorsieht, falls eine Reinfektion auftritt. Zu diesem Zweck ist eine Kollektiv-Versicherung abgeschlossen worden. Die Versicherungsprämien werden je zur Hälfte aus dem Tierseuchenfonds und durch zusätzliche Tierhalterbeiträge finanziert. Zu Lasten des Tierseuchenfonds entstehen so zusätzliche Kosten von je rund 200 000 Franken während zwei Jahren. Die Schweinehalter werden über die Modalitäten durch das Thurgauer Veterinäramt direkt informiert. (I.D.)
 
 
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