Ausgabe Nummer 2 (2005)

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Entsorgungsgebühren für Kühe sind nicht gerechtfertigt

Mitteilung der Schweizer Rindviehproduzenten und des Schweizerischen Bauernverbandes vom 10. Januar 2005
 
Entsorgungsgebühren für Kühe sind nicht gerechtfertigt
 
Auf den 1. Januar 2005 hat der Bundesrat die neue Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten in Kraft gesetzt. Da die Schlachtbetriebe mit den ihnen zugesprochenen Beiträgen nicht einverstanden sind, haben sie die Einführung von Entsorgungsgebühren für Schlachtkühe beschlossen. Das Vorgehen der Schlachtbetriebe wird von den Schweizer Rindviehproduzenten (SRP) und vom Schweizerischen Bauernverband (SBV) als nicht gerechtfertigt beurteilt und zurückgewiesen. Sie fordern die Produzenten auf, ihre Tiere über Kanäle und an Abnehmer zu liefern, bei denen keine Entsorgungsgebühren belastet werden.
 
Im Rahmen der Agrarpolitik 2007 hat das Parlament beschlossen, den Schlachtbetrieben und Produzenten für die BSE-bedingten Mehrkosten Beiträge zukommen zu lassen. Ab 2005 erhalten die Schlachtbetriebe für jedes geschlachtete Tier der Rindergattung Fr. 25.– und für jedes geschlachtete Tier der Schweine-, Ziegen- und Schafgattung Fr. 4.50. Insgesamt werden die Schlachtbetriebe ab diesem Jahr somit rund 30 Millionen Franken Entsorgungsbeiträge erhalten. Dies sind mehr Mittel, als der Bund je zuvor für die Entsorgung geleistet hat.
Über das Anreizsystem der Tierverkehrsdatenbank (TVD) wird den Rindviehhaltern für jede korrekte Geburtsmeldung ein Betrag von Fr. 25.– zugesprochen. Zu bemängeln ist, dass der Bund die Entsorgungs- und Anreizbeiträge in einem Erlass unter dem Titel «Entsorgung» regelt und dafür nicht zwei separate Massnahmen beschlossen hat.
In der Vernehmlassung forderten die Verwerter zu Lasten der Rindviehhalter einen zusätzlichen Beitrag von Fr. 5.– je Tier oder total rund 3,3 Millionen Franken mehr. Ansonsten wurde gedroht, den Produzenten Entsorgungsgebühren zu belasten. Die Produzentenorganisationen haben dennoch den Vorschlag des Bundes zur paritätischen Verteilung der Anreiz- und Entsorgungsbeiträge zwischen Rindviehhaltern und Schlachtbetrieben unterstützt, wie dies vom Bundesrat dann auch beschlossen wurde.
In intensiven Verhandlungen mit der Micarna SA, der Bell AG und der Carnavi Gruppe haben SRP und SBV aufgezeigt, weshalb eine Entsorgungsgebühr weder gerechtfertigt ist noch toleriert werden kann. Mit den beschlossenen Beiträgen des Bundes werden die Entsorgungskos-ten der Schlachtbetriebe weit gehend gedeckt. Ausserdem sind die Aufwendungen für die Entsorgung wie jene für das Schlachten, Zerlegen usw. Sache der Verwerter. Die dafür anfallenden Kosten müssen wie bisher über die Marge der Schlachtbetriebe und keinesfalls über zusätzliche Gebühren gedeckt werden. Trotzdem haben die Micarna SA, die Bell AG und die Carnavi Gruppe beschlossen, ab Januar 2005 einen Entsorgungsbeitrag von Fr. 25.– pro Kuh in Abzug zu bringen. Der Verband Schweizer Metzgermeister und die Schweizer Fleisch-Fachverbände haben ihren Mitgliedern empfohlen, den Produzenten eine analoge Gebühr zu belasten. Dieser Empfehlung wird von einigen weiteren Schlachtbetrieben bereits nachgelebt.
SRP und SBV werden sich vehement dafür einsetzen, dass mit allen Beteiligten eine Lösung gefunden werden kann, um die Entsorgungsgebühren wieder zu eliminieren. Die Produzenten werden aufgerufen, nach Möglichkeit Tiere nur über Kanäle und an Abnehmer zu liefern, bei denen keine Entsorgungsgebühren belastet werden. Beim Verkauf von Schlachtkühen ist eine allfällige Entsorgungsgebühr in die Preisfestlegung einzubeziehen. Das weiterhin knappe Angebot an Schlachtkühen lässt harte Preisverhandlungen zu.

Auskünfte:
Bernard Nicod, Präsident Schweizer Rindviehproduzenten, Natel 079 255 44 24
Heiri Bucher, Leiter Geschäftsbereich Viehwirtschaft SBV, Natel 079 679 51 55
 
 
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