Ausgabe Nummer 31 (2004)

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Erleichterung ab 2005

Schrittweise Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Staaten
 
Erleichterung ab 2005
 
Schon lange hatten Arbeitgeber in der Landwirtschaft auf die Öffnung des Arbeitsmarktes für Personen aus den osteuropäischen Staaten gehofft. Ab November 2004 sollte es möglich sein, Arbeitskräfte in den neuen zehn EU-Ländern zu rekrutieren. Während einer Übergangszeit von sieben Jahren sind besondere Schutzbestimmung für Schweizer Arbeitskräfte vorgesehen.
 
Mit der Erweiterung der EU war klar, dass die Schweiz ihre bilateralen Verträge früher oder später auch den neuen EU-Staaten anbieten muss. In Verhandlungen mit der EU hat die Schweiz vor allem für das heikle Dossier Personenverkehr Übergangszeiten bis ins Jahr 2011 aushandeln können. Zu diesem Zeitpunkt wird der Personenverkehr mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien genauso frei sein wie heute mit den «alten» EU- und EFTA-Staaten.
Ebenfalls im Umbruch ist das Ausländergesetz, welches den Aufenthalt von Personen aus so genannten Drittstaaten regelt. Dies betrifft Staaten, die nicht zur EU oder EFTA gehören wie zum Beispiel Rumänien, Ukraine, Russland und die übrigen Länder der Welt. So wird es in den nächsten Jahren drei verschiedene gesetzliche Regelungen geben, aufgrund deren Ausländer in der Schweiz arbeiten dürfen. Wegen der laufenden Anpassungen muss wie schon in der vergangenen Zeit rund alle zwei Jahre mit einer Neuerung gerechnet werden. Die Tabelle fasst den aktuell bekannten Stand des Ausländerrechts zusammen, wie er ab 2005 gelten soll.

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens
Am 14. Juli traf sich der Schweizerische Bauernverband zusammen mit dem Schweizerischen Obstverband und dem Verband Schweizerischer Gemüseproduzenten in Bern mit dem zuständigen Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES). Besprochen wurde der Weg, wie und ab wann Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in der Schweizer Landwirtschaft arbeiten dürfen.
Das Resultat ist ein gut schweizerischer Kompromiss. Ab ungefähr November 2004 wird es möglich sein, vorerst in begrenztem Rahmen Personen aus den neuen EU-Staaten anzustellen. Damit dies nicht unkontrolliert passiert, werden für diese Personen im Grossen und Ganzen die Auflagen gelten, die in der Regelung für Drittstaatsangehörige definiert sind. Der Kompromiss ist folgender. Die Zulassungsvoraussetzungen für die neuen EU-Mitgliedstaaten ändern sich gegenüber der jetzigen Regelung für Drittstaatsangehörige nicht. Das heisst, Aufenthalte bis 4 Monate sind kontingentsfrei, Aufenthalte ab 4 Monate bis 364 Tage benötigen ein Kurzaufenthalterkontingent. Die jetzige Regelung hat aber das Problem, dass nur hochqualifizierte Personen zugelassen werden. Diese Bedingung will man nicht einfach streichen, da man befürchtet, dass die Schweiz mit unter viermonatigen Hilfskräften überflutet wird. In der Übergangsregelung wird das Problem so gelöst, dass Unqualifizierte auch unter viermonatigem Aufenthalt unter Anrechnung eines Kurzaufenthalterkontingents zugelassen werden.
Die Kontingente werden jährlich erhöht. Im ersten Jahr werden insgesamt 7500 Kontingente zur Verfügung stehen. Die Kontingente gelten nicht nur für die Landwirtschaft. Vergeben werden sie im so genannten «Windhundverfahren», das heisst für die Praxis «de gschneller isch de gschwinder».
Für Personen aus diesen Ländern gilt ein Minimallohn in der Grössenordnung von 2900 Franken (brutto), die Arbeitsverträge werden kontrolliert, und es gilt der Inländervorrang. Das heisst, Suchbemühungen müssen bei der Gesuchsstellung nachgewiesen werden.

Bedeutung für die landwirtschaftlichen Arbeitgeber
Diese Änderungen werden bei der Rekrutierung von Arbeitskräften eine Entlastung bringen. Personen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten können zu vergleichbaren Arbeitsbedingungen wie Arbeitnehmer aus den alten EU-Staaten angestellt werden. Erhoffen kann man sich eine Steigerung der Qualität der Arbeitnehmer. Durch die grösseren Rekrutierungsmöglichkeiten sollte eine gute Selektion wieder möglich sein.
Mit diesen Änderungen tragen die langjährigen Bemühungen des Schweizerischen Bauernverbandes, des Verbandes Schweizerischer Gemüseproduzenten und des Schweizerischen Obstverbandes im Bereich der Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte Früchte. Die sehr bald eintretenden Lockerungen sind neben den geplanten Gesetzesanpassungen dank den Anstrengungen der Verbände ermöglicht worden.
Neben den Neuerungen im Bereich Arbeitskräfte wird weiterhin die Möglichkeit bestehen, Praktikanten aus Mittel- und Osteuropa anzustellen. Dies unter den gleichen Bedingungen wie bisher. In welcher Form der Thurgauer Bauernverband das bisherige Praktikantenprogramm weiterführen kann, wird sich bis im Herbst zeigen. Der TBV wird auch weiterhin die bewährten Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften anbieten. Wir informieren die Arbeitgeber bis im Oktober, wie die Rekrutierung der Arbeitskräfte im Jahr 2005 ablaufen wird.
Bei Fragen dazu gibt die Geschäftsstelle des Thurgauer Bauernverbandes gerne Auskunft.

Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband
 
 
 
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