Ausgabe Nummer 33 (2007)

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Festsetzungen für die Traubenernte 2007

Entscheide des Landwirtschaftsamtes Thurgau

Festsetzung des Mindestzuckergehaltes
  1. Der natürliche Mindestzuckergehalt in Prozentzucker für Traubenmoste der Kategorie 1 für die Ernte 2007 beträgt für weisse Gewächse 65° Öchsle.Davon ausgenommen sind die Sorten Chardonnay, Gewürztraminer und Grauburgunder, die 70° Öchsle aufweisen müssen, um in die Kategorie 1 eingeteilt werden zu können. Für rote Gewächse beträgt der Mindestzuckergehalt 70° Öchsle mit Ausnahme der Sorte Dacapo, die nur 65° Öchsle aufweisen muss.

  2. Der Mindestzuckergehalt für Traubenmoste der Kategorien 2 und 3 muss gemäss Art. 14 der Weinverordnung folgende Werte aufweisen:
    ? weisse Gewächse der Kategorie 2 58° Öchsle;
    ? weisse Gewächse der Kategorie 3 55° Öchsle;
    ? rote Gewächse der Kategorie 2 62° Öchsle;
    ? rote Gewächse der Kategorie 3 58° Öchsle.

  3. Die Weinlesekontrolle erfasst die gesamte Traubenernte im Sinne von Art. 8 der Weinverordnung.

  4. Trauben, Traubenmoste und Weine müssen gemäss Art. 15 der Weinverordnung nach den beanspruchten Bezeichnungen und Kategorien getrennt geerntet, verarbeitet und gelagert werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der LGV.


Festsetzung der Höchstmenge

  1. Der Traubenertrag für die Verarbeitung zu Mosten der Kategorie 1 beträgt im Jahr 2007
    ? für weisse Gewächse 1,3 kg/m2 und
    ? für rote Gewächse 1,1 kg/m2.

  2. Der Traubenertrag für die Verarbeitung zu Mosten der Kategorie 2 beträgt im Jahr 2007
    ? für weisse Gewächse 1,4 kg/m2 und
    ? für rote Gewächse 1,2 kg/m2.

  3. Der Traubenertrag für die Verarbeitung zu Mosten der Kategorie 3 wird nicht begrenzt.

  4. Die Fachstelle stellt allen Bewirtschaftern einen Traubenpass mit den zulässigen Höchstmengen pro Rebsorte gemäss Ziffer 1 und 2 zu.

  5. Die Bewirtschafter sind für die Einhaltung der Höchstmengen verantwortlich.


Frauenfeld, 14.August 2007
Landwirtschaftsamt, Hans Stettler