Ausgabe Nummer 33 (2007)
Festsetzungen für die Traubenernte 2007
Entscheide des Landwirtschaftsamtes Thurgau
Festsetzung des Mindestzuckergehaltes- Der natürliche Mindestzuckergehalt in
Prozentzucker für Traubenmoste der
Kategorie 1 für die Ernte 2007 beträgt
für weisse Gewächse 65° Öchsle.Davon
ausgenommen sind die Sorten Chardonnay,
Gewürztraminer und Grauburgunder,
die 70° Öchsle aufweisen
müssen, um in die Kategorie 1 eingeteilt
werden zu können. Für rote Gewächse
beträgt der Mindestzuckergehalt 70°
Öchsle mit Ausnahme der Sorte Dacapo,
die nur 65° Öchsle aufweisen muss.
- Der Mindestzuckergehalt für Traubenmoste
der Kategorien 2 und 3 muss
gemäss Art. 14 der Weinverordnung folgende
Werte aufweisen:
? weisse Gewächse der Kategorie 2 58° Öchsle;
? weisse Gewächse der Kategorie 3 55° Öchsle;
? rote Gewächse der Kategorie 2 62° Öchsle;
? rote Gewächse der Kategorie 3 58° Öchsle.
- Die Weinlesekontrolle erfasst die gesamte
Traubenernte im Sinne von Art. 8
der Weinverordnung.
- Trauben, Traubenmoste und Weine müssen gemäss Art. 15 der Weinverordnung nach den beanspruchten Bezeichnungen und Kategorien getrennt geerntet, verarbeitet und gelagert werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der LGV.
Festsetzung der Höchstmenge
- Der Traubenertrag für die Verarbeitung
zu Mosten der Kategorie 1 beträgt im
Jahr 2007
? für weisse Gewächse 1,3 kg/m2 und
? für rote Gewächse 1,1 kg/m2.
- Der Traubenertrag für die Verarbeitung
zu Mosten der Kategorie 2 beträgt im
Jahr 2007
? für weisse Gewächse 1,4 kg/m2 und
? für rote Gewächse 1,2 kg/m2.
- Der Traubenertrag für die Verarbeitung
zu Mosten der Kategorie 3 wird nicht
begrenzt.
- Die Fachstelle stellt allen Bewirtschaftern
einen Traubenpass mit den zulässigen
Höchstmengen pro Rebsorte
gemäss Ziffer 1 und 2 zu.
- Die Bewirtschafter sind für die Einhaltung der Höchstmengen verantwortlich.
Frauenfeld, 14.August 2007
Landwirtschaftsamt, Hans Stettler

