Ausgabe Nummer 23 (2007)
Feuerbrand: Neues zur Strategie und Entschädigungen und Politisches
Die Politik unterstützt die Forderungen der Obstproduzenten
Die Ostschweiz ist wie noch nie vom Feuerbrand betroffen, das Ausmass des Befalls und die daraus folgenden Konsequenzen können noch nicht abschliessend beurteilt werden. In dieser Situation fordern die Obstproduzenten ein Konzept zur Bekämpfung des Feuerbrandes, welches den Rückschnitt oder die Rodung von befallenen Obstbäumen (wird momentan praktiziert) und zusätzlich den kontrollierten Einsatz des Antibiotikums Streptomycin vorsieht. Diese Forderung ist nachvollziehbar, bietet sich doch im Moment keine andere Alternative zur Bekämpfung des Feuerbrandes an. Die Politik hat auf die Situation reagiert und auf kantonaler sowie auf nationaler Ebene entsprechende Vorstösse eingereicht.Kantonale Ebene
An der Grossratssitzung vom 30. Mai wurden zwei Vorstösse eingereicht, eine dringliche Interpellation der SVP-Fraktion durch die Fraktionspräsidentin Monika Knill und eine Interpellation von Erica Willi, SP.
Die dringliche Interpellation der SVP-Fraktion zur aktuellen Feuerbrandsituation und zu den Zukunftsperspektiven des Obstbaus im Kanton Thurgau stellt dem Regierungsrat die Frage, ob er sich mit aller Kraft für die Bekämpfung des Feuerbrandes und den Erhalt des Obstbaus im Thurgau einsetzt und er bereit ist, beim Bundesamt für Landwirtschaft mit Nachdruck die Möglichkeit des Einsatzes von Streptomycin rasch zu beantragen und mit Nachdruck zu vertreten.Weiter wurde der Regierungsrat gefragt, ob er bereit ist, sich rasch und federführend, zusammen mit den anderen vom Feuerbrand betroffenen Kantonen für ein verbessertes und wirksameres Massnahmenkonzept zur längerfristigen Entschärfung der Feuerbrandproblematik einzusetzen.
Der zuständige Regierungsrat Kaspar Schläpfer unterstrich bei der mündlichen Beantwortung, dass die Regierung hinter der Thurgauer Obstbrache steht. Die Bereiche Kontrolle, Beratung und Entschädigung seien im Thurgau befriedigend abgedeckt. Was die Haltung gegenüber dem Einsatz von Streptomycin angeht, müsse er zuerst die Meinung der ganzen Obstbranchen kennen, bevor er sich zu dessen Einsatz äussere.
Erica Willi stellt in ihrer Interpellation fest, dass sich viele Fragen aufdrängen, die sie schon vor sieben Jahren gestellt hat. Diese betreffen die Bereiche Vernetzung von Forschung, Wissenschaft und Obstfachleuten; Züchtung von resistenten Sorten; Langzeitstrategie für Vorbeugemassnahmen und die Information der Obstproduzenten bezüglich Vorbeugemassnahmen; Sofortmassnahmen für schwer betroffene Produzenten. Es wird interessant sein, wie die Antworten diesmal ausfallen.
Nationale Ebene
Ständerat
Zu Sessionsbeginn reichten Ständerat Hermann Bürgi als Erstunterzeichner zusammen mit Ständerat Philipp Stähelin in Bern eine Motion zum Feuerbrand ein. Darin wird der Bundesrat beauftragt, im Zusammenhang mit dem Feuerbrandbefall der Obstbäume unverzüglich ein Konzept auszuarbeiten und die erforderlichen Massnahmen in die Wege zu leiten, sodass im Hinblick auf das Frühjahr 2008 eine frühzeitige und effiziente Bekämpfung dieser Pflanzenbakterienkrankheit unter Mitberücksichtigung des Einsatzes von Streptomycin ermöglicht wird. In der Begründung wird unter anderem darauf hingewiesen, dass in Deutschland und Österreich die Anwendung des Antibiotikums Streptomycin bei entsprechender Infektionsgefahr räumlich begrenzt und kontrolliert im Sinne eines Notfallkonzeptes angewendet werden darf, hingegen ist der Einsatz dieses Mittels in der Schweiz bisher verboten. Auch wenn die Verwendung von Streptomycin nicht unbestritten und risikolos ist, sollten für die schweizerischen Obstproduzenten im Vergleich zum Ausland die gleichen Regeln gelten.
Nationalrat
Im Nationalrat reichte diese Woche die SVP unter Leitung von Nationalrat Hansjörg Walter ein Fraktionspostulat ein, in dem der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament bis zur nächsten Session in einem Bericht aufzuzeigen, wie er in Zukunft den Feuerbrand frühzeitig und effizienter bekämpfen und wie er einen erleichterten Einsatz von Antibiotika zur Bekämpfung des Feuerbrandes ermöglichen will.
Begründet wird dieser Vorstoss unter anderem damit, dass neben der grossflächigen Rodung sich zur Bekämpfung des Feuerbrandes nur ein einigermassen wirksames Mittel in Form des Antibiotikums Streptomycin anbietet. Da dieses Mittel bei einem absehbaren Auftreten von Feuerbrand allerdings in die Blüten gespritzt werden muss, soll der Einsatz von Streptomycin in Zukunft im Rahmen eines Notfallkonzeptes rechtzeitig möglich sein. Auch im Sinne von gleich langen Spiessen ist es nötig, in der Schweiz eine mit der deutschen und der österreichischen vergleichbare Regelung einzuführen.
In der Fragestunde des Bundesrates vom nächsten Montag plant Nationalrat Walter Müller das Thema Feuerbrand einzubringen. Die zögerliche Haltung der zuständigen Forschungsanstalt und des Bundesamtes für Landwirtschaft, effiziente und effektive Massnahmen zur Sicherung des professionellen Obstanbaus rechtzeitig zu planen und im Katastrophenfall rasch und wirksam einzusetzen, sieht er als eine gefährliche Verweigerung der natürlichen Realitäten. Es wird aufgezeigt, dass Obstproduzenten und kantonale Vollzugsbeamte über das im Hintergrund ablaufende Schwarzpeterspiel verunsichert und verärgert sind. Es stellt sich nun die Frage, ob der Bundesrat bereit ist, die dringend notwendigen Korrekturen bei den zuständigen Stellen vorzunehmen und energisch die Zukunft des Obstanbaus in der Schweiz sichern will.
Hermine Hascher, Geschäftsführerin, Thurgauer Bauernverband
Feuerbrand: Entschädigung für Rückschnitt in Niederstammkulturen und bei Hochstämmen
Gestützt auf die Richtlinien für die Entschädigungs- und Vergütungsansätze für Feuerbrand- Bekämpfungsmassnahmen vom 1. Juni 2007 vergütet das Landwirtschaftsamt den Arbeitsaufwand für das Entfernen von feuerbrandbefallenen Trieben und Ästen bei Niederstammkulturen und bei Hochstamm-Feldobstbäumen. Die Grundlagen für eine Entschädigung sind für Niederstammkulturen und Hochstamm-Feldobstbäume verschieden.1. Niederstammkulturen
Sehr stark befallene Kulturen werden gerodet. Die Entschädigung bei Rodung richtet sich nach dem Schätzungsreglement der Flugschrift 61, «Die Bewertung der Obstkultur».
Für die zusätzlichen Arbeiten in den Niederstammkulturen kann dieses Jahr erstmals das Entfernen von befallenen Trieben und Astpartien entschädigt werden. Kulturen mit sehr starkem Befall sind aber nach wie vor zu roden. Mit einem qualitativ guten Rückschnitt können zusätzliche Rodungen vermindert und daher Ertragsausfälle und Kosten gespart werden.
Die Erhebung des Befalls erfolgt mittels Selbstdeklaration der Anlagebesitzer. Die Selbstdeklaration wird mit Kontrollen überprüft.
Die Entschädigung erfolgt flächenbezogen pauschal und ist mit dem Gesuchsformular für Niederstammkulturen entsprechend auszuweisen. Die Anlagebesitzer melden die Obstflächen mit dem Gesuchsformular und beurteilen den Befall mit den Kategorien «schwach»? «leicht»? «mittel», und «stark».
Das Gesuchsformular kann bezogen werden beim BBZ Arenenberg, Fachstelle Obst- und Rebbau, Marianne Kocherhans, Telefon 071 663 33 10 oder per E-Mail: marianne.kocherhans@tg.ch.
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt durch das Landwirtschaftsamt nach abgeschlossener Arbeit und nach Kontrollen der Schätzungskommission. Bei ungenügend sorgfältig ausgeführter Arbeit kann die Entschädigung gekürzt werden.
2. Hochstamm-Feldobstbäume
Eine Sanierung der Hochstämme durch Rückschnitt kommt nur in bestimmten Fällen in Frage.Wer Befall in den Hochstämmen entdeckt, meldet dies wie vorgeschrieben dem nebenamtlichen Kontrolleur in der Gemeinde. Dieser entscheidet vor Ort über die zu treffenden Massnahmen. Er beurteilt die Befallsstärke der Bäume und wägt ab, ob Aussicht besteht auf eine Sanierung mit Rückschnitt. Dabei muss die betriebliche Situation einbezogen werden. Die Arbeiten müssen termin- und fachgerecht ausgeführt werden können. Grundsätzlich ist ein Rückschnitt bei leicht bis mittel befallenen Apfelbäumen möglich. Bei Birnen ist der Rückschnitt nur bei leichtem Befall, wenn überhaupt, Erfolg versprechend. Quittenbäume müssen unabhängig von der Befallsstärke immer gerodet werden.
Für die zusätzlichen Arbeiten in den Hochstämmen wird analog den Niederstammkulturen das Entfernen von befallenen Trieben und Astpartien entschädigt. Ein Teil dieser Arbeiten wird als Betriebsrisiko verstanden und nicht entschädigt. Je nach Baumgrösse und Befallsstärke mit entsprechendem Arbeitsaufwand wird zwischen Fr. 20.? und Fr. 100.? pro Baum vergütet. Im Protokoll über die Kontrolle von Hochstamm-Feldobstbäumen werden pro Parzelle die befallenen Bäume nach Grösse und Befallsstärke durch den nebenamtlichen Kontrolleur aufgenommen. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt nach abgeschlossener Arbeit vorgängig einer Kontrolle durch den nebenamtlichen Kontrolleur. Bei ungenügend sorgfältig ausgeführter Arbeit müssen die Bäume nachträglich gerodet werden. Die Entschädigung für den Rückschnitt entfällt dabei. Ohne Protokoll gibt es für die durchgeführten Rückschnittarbeiten keine Entschädigung.
Die flächendeckende Kontrolle der Hochstämme hat gestern (7. Juni 2007) begonnen. Bäume mit Rückschnitt werden mit einem, zwei oder drei Punkten (= leicht, mittel, stark befallen), solche, die gerodet werden müssen, mit einem Kreuz bezeichnet.
BBZ Arenenberg Bruno Hugentobler, Hermann Brenner
Einsatz des Zivilschutzes für die Unterstützung der vom Feuerbrand betroffenen Obstbauern
Die Auswirkungen des Feuerbrandes sind in diesem Jahr gravierend. Die Ausbreitung erstreckt sich über das ganze Kantonsgebiet, wobei die Gemeinden im Oberthurgau speziell stark betroffen sind. Nebst der Rodung von befallenen Niederstamm- Obstanlagen sind die betroffenen Obstbauern sehr stark mit dem Rückschnitt von befallenen Ästen mit dem Ziel beschäftigt, die betroffenen Obstbäume nicht roden zu müssen. Die Bäuerinnen und Bauern stossen dabei an ihre Grenzen, zumal die Kirschenernte unmittelbar bevorsteht. Vor diesem Hintergrund hat der Chef des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee die Kommandanten der Zivilschutz-(ZS)-Regionen informiert, dass speziell stark betroffene Obstbauern ZS-Angehörige für den Rückschnitt der befallenen Bäume anfordern können. Zuständig für die Hilfestellung sind jedoch die ZS-Behörden der Regionen beziehungsweise Gemeinden. Die Gemeindestellenleiter für Landwirtschaft sind als Koordinatoren für den Einsatz der ZS-Angehörigen auf Obstbetrieben erklärt worden.Obstbauern, die Hilfe benötigen, melden dies dem örtlichen Gemeindestellenleiter für Landwirtschaft. Dieser leitet das Hilfegesuch an den zuständigen ZS-Kommandanten der Region weiter. Pro Betrieb können maximal zwei ZS-Angehörige zur Verfügung gestellt werden. Der Einsatz des Zivilschutzes ist nur in Niederstamm-Obstanlagen möglich. Die Gutheissung von Hilfegesuchen wird den betroffenen Obstbauern durch die Zivilschutzbehörde mitgeteilt.
Landwirtschaftsamt Thurgau, Hans Stettler
Strategie für den Erhalt des Obstbaus diskutiert
Das Landwirtschaftsamt und der Thurgauer Obstverband teilen mit:Mit dem Rückschnitt oder der Rodung von Obstbäumen sowie dem Einsatz des Antibiotikums Streptomycin wollen die Ostschweizer Obstproduzenten und Obstverwerter den Obstanbau retten. Sie fordern von den Behörden die Unterstützung für den Einsatz von Streptomycin. Das ist das Ergebnis einer Aussprache zur Feuerbrandsituation 2007 zwischen Vertretern der Obstproduzenten und Obstverwerter aus den Kantonen Thurgau und St.Gallen und Behördenvertretern dieser beiden Kantone in Egnach.
Die Ostschweiz müsse eine Topadresse für Most und Tafelobst bleiben, hielt Edwin Huber, Präsident des Thurgauer Obstverbandes, einleitend als Zielvorgabe fest. Auf dieses Ziel müsse sich die Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes, der dieses Jahr ein bisher nicht bekanntes Ausmass angenommen habe, ausrichten. Die diskutierte Strategie sieht vor, dass Obstbäume ? egal ob Hoch- oder Niederstämmer ? bei leichtem bis mittleren Feuerbrandbefall konsequent zurückgeschnitten und bei starkem Befall gerodet werden müssen. Das Schlimmste in der jetzigen Situation wäre, nichts zu tun, war einhellig der Tenor. «Kranke Bäume stehen zu lassen, ist eine Zeitbombe», bemerkte ein Obstproduzent. Ein Mostereibetreiber wies jedoch darauf hin, dass vor allem bei Hochstammobstbäumen allergrösste Sorgfalt beim Feuerbrandbefund notwendig sei, damit nicht jahrzehntealte Bäume bedenkenlos und unnötigerweise gefällt würden. Gleichzeitig wurde mit Nachdruck gefordert, dass die Feuerbrandkontrollen sowohl in den Erwerbsobstanlagen als auch bei den Hochstammobstbäumen flächendeckend und sehr genau durchgeführt werden müssen. Nur so könne eine weitere Verbreitung der aggressiven Bakterienkrankheit weitgehend eingedämmt werden.
Die Obstproduzenten und Obstverwerter waren sich einig, dass die Gefahr in erster Linie von Bäumen ausgehe, die von ihren Eigentümern nicht oder nur ungenügend auf den Feuerbrand hin kontrolliert werden und bei denen der unbedingt erforderliche Rückschnitt von infizierten Ästen oder die Rodung von stark befallenen Bäumen vernachlässigt werde. Sie forderten ein konsequentes Vorgehen bis hin zu Zwangsrodungen. «Es nützt alles nichts, wenn die einen kontrollieren und andere gar nichts tun», war man sich einig. So werden in nächster Zeit alle Obstproduzenten sowohl von den Obstverwertern als auch von den Behörden aufgefordert, ihre Anlagen zu kontrollieren und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.
Die Obstproduzenten und -verwerter setzten sich für den Einsatz des Antibiotikums Streptomycin ab nächstem Jahr ein. Für sie sei ein kontrollierter und gezielter Einsatz in den nächsten zwei bis drei Jahren ein absolutes Muss, um mittelfristig den Obstbau in der Ostschweiz zu erhalten. Sie verwiesen auf die bereits geäusserte Forderung, dass die Schweizer Obstproduzenten über die gleich langen Spiesse verfügen müssten wie diejenigen am deutschen und österreichischen Bodenseeufer. Sie forderten ausserdem von den Ostschweizer Regierungen, dass sie sich aktiv für den Einsatz des Antibiotikums bei den Bundesstellen einsetzen sollten. Der anwesende Thurgauer Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer warnte jedoch vor einem unüberlegten Einsatz des Mittels, da insbesondere der gute Ruf des Ostschweizer Obstes auf dem Spiel stehe. Bevor er sich eine definitive Meinung zu dieser Frage bilde, wolle er weitere Sachverständige aus dem wissenschaftlichen und medizinischen Bereich konsultieren.
Landwirtschaftsamt Thurgau
Edwin Huber, Präsident Thurgauer Obstverband, Neukirch-Egnach

