Ausgabe Nummer 26 (2007)

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Flächendeckende Feuerbrandkontrollen

Kontrollen auch im Siedlungsgebiet



Über Feuerbrand wird gegenwärtig in allen Facetten diskutiert. Nach den Hochstammkontrolleuren sind nun auch die Kontrolleure im Siedlungsgebiet zur flächendeckenden Kontrolle aufgefordert worden. Diese Kontrollen wurden absichtlich erst jetzt angesetzt, um diejenigen Pflanzenarten ebenfalls zu erfassen, welche spät geblüht haben.

Seit dem Jahr 2000 wird im Siedlungsgebiet im Kanton Thurgau flächendeckend auf Feuerbrand kontrolliert. Dabei wird jeweils der Beginn der Kontrolle von unserer Fachstelle so angesetzt, das der Befall an allen Wirtspflanzen auch sichtbar ist. Zirka 200 Personen werden für diese Tätigkeit von den Gemeinden betraut. Bereits jetzt zeichnet es sich ab, das Quittenbäume und Weissdorn einen sehr hohen Befallsgrad aufweisen. Die Kontrolleure können auch ohne Probe entscheiden, ob es Feuerbrand ist oder nicht. Alle Kontrolleure aus dem Thurgau zusammen haben in den Jahren 2000 bis 2006 insgesamt 6780 Feuerbrandproben zur Analyse gesandt. Dies war gleichzeitig eine gute Schulung. Die Sicherheit bei der Beurteilung während der Kontrollen ist dadurch deutlich gestiegen. Im Siedlungsgebiet werden keine Entschädigungen bezahlt, die Rodung der Pflanzen wird von den Gemeinden vorfinanziert und durch den Kanton aus dem Pflanzenschutzfonds rückvergütet. Der Kanton wiederum erhält 50 Prozent der Kosten vom Bund entschädigt. Es ist nach wie vor unser Ziel, das Siedlungsgebiet von befallenen Pflanzen zu säubern.Was jedoch nicht möglich ist, ist die vorsorgliche Rodung von gesunden Pflanzen, auch wenn diese in unmittelbarer Nähe zu Obstbäumen stehen. Hier hilft eventuell ein aufklärendes Gespräch mit dem Besitzer dieser Pflanzen.

Hochstämme
Die Kontrolleure der Hochstämme haben keine leichte Aufgabe! Trotzdem möchten wir allen betroffenen Landwirten danken, welche für die Anliegen der Kontrolleure ein offenes Ohr haben und ihre Pflichten wahrnehmen im Sinne der allgemeinen Feuerbrandbekämpfungsstrategie des Kantons. Dazu gehört auch, das befallene Hochstämme, welche mit einem Kreuz markiert sind, sofort gefällt werden müssen. Dies gilt auch für die Sorte Gravensteiner, obwohl deren Ernte dieses Jahr sehr früh sein wird. Es ist einfach zu bedenken, dass ein befallener Baum eine Bakterienschleuder ist, egal ob Niederoder Hochstamm. Bis jetzt sind im Thurgau grossflächige Hagelschläge ausgeblieben. Sollte sich dies ändern, empfehlen wir den sofortigen Einsatz von 0,2 Prozent Kupfer 50. Diese Behandlung kann Berostungen und Verbrennungen auslösen, wenn an sehr warmen Tagen gespritzt wird. Kupfer hat aber eine sehr gute bakterizide Wirkung und kann mithelfen, Wunden vor Neuinfektionen zu schützen.

Niederstammanlagen
Wir machen an dieser Stelle auch Niederstammobstbauern darauf aufmerksam, dass das Herausbrechen in den Anlagen Pflicht ist.Wird diese nicht oder ungenügend wahrgenommen, werden Bäume oder Anlagen nicht entschädigt, welche gerodet werden müssen.

BBZ Arenenberg, Urs Müller