Ausgabe Nummer 15 (2008)
Förderung erneuerbarer Energien – aktueller Stand der Dinge
Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien wird eingeführt
Der Bundesrat hat die Energieverordnung verabschiedet. Die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (Biogas, Wind, Solar, Kleinwasserkraft) wird auf den 1. Januar 2009 eingeführt; die Tarife sind festgelegt und neue oder erneuerte Anlagen können ab dem 1. Mai 2008 angemeldet werden. Aufgrund des hohen Interesses musste bereits das kantonale Investitionsförderprogramm von Fotovoltaikanlagen sistiert werden. Es muss somit auch auf nationaler Ebene davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil der Fördermittel bereits in den ersten Tagen reserviert wird. Landwirte, die in die alternative Stromproduktion einsteigen wollen, sollten die Planung vorantreiben und sich möglichst rasch anmelden.Am 1. Mai 2008 beginnt das Anmeldeverfahren. Ab diesem Datum können Interessierte konkrete Projekte beim Bundesamt für Energie mit den dafür vorgesehenen Formularen einreichen. Parallel dazu publiziert das zuständige Bundesamt die detaillierten Vollzugsrichtlinien. Für die akzeptierten Projekte gilt ab dem 1. Januar 2009 die kostendeckende Einspeisevergütung. Grundsätzlich besteht beim Anmeldeverfahren die «first come, first served»-Regel. Sprich: Wer seine Anlage zuerst anmeldet, sichert sich auch zuerst einen Teil der Vergütung. Spekulativen Reservierungen von Fördermitteln wird entgegengetreten, indem nach der Erstanmeldung Projektfortschrittsmeldungen erfolgen müssen.
Interessierten Landwirten wird somit empfohlen, die Planung voranzutreiben, sich über die Anforderungen für die Projektanmeldung zu informieren und die geforderten Informationen fristgerecht einzureichen.
Auf verlässliche Partnerschaften achten
Die Aufbruchstimmung ist auch auf Seiten der Energieunternehmer oder der An- lagenbauer festzustellen. Planen Sie nur mit Partnern, auf die Sie vertrauen können und die an Fairness interessiert sind. Leider wollen Energieversorgungsunternehmen Dachflächen für Fotovoltaikanlagen oft zu unvorteilhaften Ansätzen von den Landwirten mieten oder Panelanbieter versprechen falsche Lieferfristen für Fotovoltaikanlagen. Prüfen Sie auch die Herkunft und Qualität der Module. Ein Massstab ist die angegebene Leistungsstreubreite der Panels. Je kleiner dieser Wert, desto besser. Die Garantie sollte mindestens für 25 Jahre auf 80 Prozent der Leistung vereinbart werden.
Damit Qualität und Akzeptanz der landwirtschaftlichen Energieprojekte gewährleistet sind, raten wir den Grundeigentümern, Nutzungsverträge mit Investoren und Bauherrschaften nur nach eingehender Prüfung zu unterschreiben (bei Biogas-, Fotovoltaik- und Windanlagen). Für entsprechende Beratungsleistungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Förderung im Kanton Thurgau
Ein verlässlicher Partner ist der Kanton Thurgau. Er fördert Strom aus erneuerbaren Energien mit zwei Programmen: Einerseits mit einem À-fonds-perdu-Beitrag für Fotovoltaikanlagen mit Fr. 6000.– pro KWp bis max. Fr. 50 000.– pro Anlage. Da das Budget dieser Förderung knapp ist, wurde das Programm vorerst eingestellt. «Es stellt sich die Frage, wie viele der ab dem 1. Mai eingegebenen Anlagen zum Bundesprogramm wechseln. Dies kann frühestens im Juli 2008 beurteilt werden. Dann wird die Lage neu bewertet und über das weitere Vorgehen des Förderprogramms entschieden», erklärt Bernard Dubochet von der Abteilung für Energie das Kanton Thurgau.
Zum Zweiten fördert der Kanton die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mit einer vorübergehenden kostendeckenden Einspeisevergütung bis am 1. Januar 2009. Diese Übergangsregelung bleibt weiterhin bestehen. Der Stopp der Investitionsförderung von Anlagen bis 80 m2 hat kaum eine Auswirkung auf die Landwirtschaft. Die landwirtschaftlichen Anlagen basieren auf der Übergangsregelung der kostendeckenden Einspeisevergütung. Eine Anlage kann beim Kanton entweder vom Investitionsbeitrag oder von der kostendeckenden Einspeisevergütung profitieren!
Michael Dubach, Betriebsberatung und Landtechnik, BBZ Arenenberg
Über die Formalitäten und den Stand der Anmeldungen informieren Sie sich unter:
- http://www.bfe.admin.ch
- www.swissgrid.ch
- http://www.energie.tg.ch

