Ausgabe Nummer 17 (2008)

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Fragwürdige Kartoffelimporte aus dem kargen Ägypten

Kartoffelproduzenten der Kantone Zürich, Thurgau und Schaffhausen

Der Schaffhauser Bauernverband protestiert zusammen mit den Kartoffelproduzenten der Kantone Schaffhausen, Thurgau und Zürich bei Bundesrätin Doris Leuthard gegen die fragwürdigen Kartoffelimporte aus Ägypten, aus einem Land, in dem ein Teil der Bevölkerung hungert.

Wie in anderen Gebieten der Schweiz haben auch die Kartoffelproduzenten in den Kantonen Zürich, Thurgau und Schaffhausen mit grossem Befremden Kenntnis genommen von der Bewilligung eines zollbefreiten Importkontingents von 2690 Tonnen Speisekartoffeln aus Ägypten. Das Vorgehen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) ist in verschiedener Hinsicht fragwürdig. So gibt es aufgrund der bestehenden inländischen Lagerbestände überhaupt keinen Bedarf, neben dem WTO-Kontingent von 6500 Tonnen weitere fast 2700 Tonnen ausländische Speisekartoffeln auf den Schweizer Markt zu bringen. Die Gewährung eines Kartoffel- Zollfreikontingents an Ägypten ohne Absprache mit der Branche ist ein Affront gegenüber den Schweizer Produzenten, weil dadurch ihr marktorientiertes Handeln hintertrieben wird. Das ist nicht nachvollziehbar, insbesondere nicht in Anbetracht der Tatsache, dass Bundesrätin Doris Leuthard den Schweizer Bauern immer wieder die unternehmerische Ausrichtung auf den Markt in Erinnerung ruft.Wenn jedoch das den Marktverhältnissen angepasste Produktionsverhalten der einheimischen Landwirtschaft von staatlicher Seite torpediert wird, indem ungeachtet der Lager- und Marktsituation und ohne Anhörung der Branche zusätzliche Importe bewilligt werden, ist das nicht nur eine widersprüchliche, sondern zudem eine äusserst willkürliche Einfuhrpolitik, die das Misstrauen der Bäuerinnen und Bauern gegenüber dem Staat ganz erheblich fördert. Die Kartoffelproduzenten appellieren deshalb an die grosse Verantwortung der Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes und fordern sie auf, dafür zu sorgen, dass derartige schlecht koordinierte Importaktionen in Zukunft unterlassen werden.

Der Import von Speisekartoffeln aus Ägypten lässt auch hinsichtlich anderer Aspekte einige Zweifel an der handelspolitischen Sensibilität des seco aufkommen. So weisen die Ostschweizer Bauern darauf hin, dass Ägypten zu denjenigen Ländern der Welt gehört, in denen es in jüngster Zeit zu massiven Protestaktionen infolge Lebensmittelverknappung gekommen ist.Abgekürzt formuliert, bedeutet der Import von Kartoffeln aus Ägypten, dass die Schweiz Nahrungsmittel aus einem Land bezieht, wo der Hunger ein echtes menschliches Problem darstellt. Von der Arealfläche des Wüstenstaates Ägypten sind lediglich vier Prozent landwirtschaftlich nutzbar. Die Ethik darf im Kontext des globalen Handels insbesondere mit Nahrungsmitteln künftig nicht mehr ausgeklammert werden. Das gilt übrigens auch für die Frage, unter welchen sozialen und ökologischen Bedingungen die Kartoffeln in einem Land wie Ägypten für den Schweizer Markt produziert werden. Auch hier sind berechtigte Bedenken angebracht.

Fraglich ist der Import von Kartoffeln aus Ägypten auch punkto phytosanitärer Sicherheit. Ägypten gilt als Risikoland. Die Einschleppung hoch ansteckender Pflanzenkrankheiten aus Ägypten stellt deshalb ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, das sich für die Schweizer Landwirtschaft fatal auswirken könnte. Die behördlichen Beschwichtigungen, die Kartoffeln würden vor der Einfuhr in die Schweiz in Italien kontrolliert, vermögen da kaum beruhigend zu wirken.

Mit Blick in die Zukunft erwarten die Kartoffelproduzenten vom Bund im Allgemeinen, dass vor einer Gewährung von Zollfreikontingenten oder vor weiteren Liberalisierungsschritten bei bereits bestehenden Freihandelsabkommen die betroffenen Landwirtschaftsbranchen informiert und deren Positionen in die Erwägungen miteinbezogen werden. Betreffend die zollfreien Importe von 2690 Tonnen Speisekartoffeln aus Ägypten verlangen die Landwirte im Speziellen, dass das an Ägypten zugestandene Kontingent innerhalb der WTO-Kontingente von 6500 Tonnen Speisekartoffeln erfolgen muss. Ausserdem fordern sie vom Bundesrat, dass den Pflanzenschutzbestimmungen des Bundes beim Import von Agrargütern angemessen Rechnung getragen wird, um die einheimische Landwirtschaft vor der Einschleppung gefährlicher Krankheiten zu bewahren. Die Einfuhr von ägyptischen Kartoffeln ist gemäss Merkblatt des Bundes 1/Version 07.04 verboten. Die Umgehung dieses Verbotes durch den Import via Italien ? und somit offiziell als europäische Ware deklariert ? erachten die Kartoffelproduzenten als höchst fragwürdig.

Ernst Landolt, Geschäftsführer Schaffhauser Bauernverband


Frühkartoffelanbau unter Folie im Unterthurgau (ro)
Frühkartoffelanbau unter Folie im Unterthurgau (ro)