Ausgabe Nummer 17 (2005)

zurück zur Übersicht

Gut geplant ist halb gewonnen!

Bauen in der Landwirtschaft
 
 
Die stetig sinkenden Preise für landwirtschaftliche Produkte und die damit auch unter Druck geratenen landwirtschaftlichen Einkommen führen vielerorts dazu, dass sich die Betriebsleiterfamilien über ein zusätzliche Nebeneinkommen Gedanken machen. Oftmals steht schon das «Endprodukt» im Vordergrund, ohne dass sich die Familie die Tragweite ihres Projektes vor Augen führt. An den vier Beispielen Milchviehstall, Pferdehaltung, Besenbeiz und Obstlager zeigen wir Ihnen auf, welche Konsequenzen sich vor allem im Bereich Bauen in der Landwirtschaft ergeben.
 
Der Aufbau eines zusätzlichen Nebenerwerbs muss gut geplant sein. Dabei stehen der Betrieb mit seiner Zukunft, die Familie, die zusätzliche Arbeit, das Marktpotenzial des Produktes dem zusätzlichen Einkommen gegenüber. Sobald für das Projekt bauliche Massnahmen notwendig sind, muss sich der Betriebsleiter zwingend mit den Themen Raumplanung, Bewilligungspflicht, Zuständigkeit, Baugesuch, Baubewilligung und die rechtlichen Grundlagen auseinander setzen.

Vielzahl rechtlicher Grundlagen
Obwohl dies vom Bauwilligen nicht immer wahrgenommen wird, können bei einem Bauobjekt eine Vielzahl von rechtlichen Grundlagen zum Zug kommen: Raumplanungsgesetz (RPG), Raumplanungsverordnung (RPV), BG über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB), Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau, kommunale Baureglemente, aber auch Gewässerschutzgesetz, Gastgewerbegesetz oder Lebensmittelverordnung. Das ganze rechtliche Gerüst gilt nicht als Einschränkungen für den Bauwilligen, sondern es sollen dabei die Interessen der Allgemeinheit sowie von anderen betroffenen Parteien gewahrt werden. So liegen die Ziele der Raumplanung in der haushälterischen Nutzung des Bodens, der Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten, der Ordnung der Besiedlung, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie der Sicherung der Versorgungsbasis des Landes. Es lohnt sich, für das eigene Bauprojekt die notwendigen Informationen direkt beim Kanton und der eigenen Gemeinde oder gar vom Internet zu beschaffen, wo zum Teil ausgezeichnete Dokumentationen vorhanden sind (siehe
Kasten). Die entsprechenden Links finden Sie auch auf unserer Homepage www.arenenberg.ch.

Checkliste
Eine rechtzeitige und ausführliche Planung eines Vorhabens erspart vielen Ärger. Es lohnt sich deshalb, die folgenden Punkte zu beachten:
  1. Ausführliches Konzept erarbeiten
  2. Tragbarkeit des Vorhabens evaluieren
  3. Sich vorgängig und rechtzeitig über das rechtliche Umfeld informieren: Zonen, Vorschriften, Fristen, notwendige Unterlagen
  4. Zeitplan erstellen (rückwärts planen): Gesuchsvorbereitung, Bearbeitung, Fristen, Realisation.

Bitte nicht vergessen: Fragen kostet nichts – eine Baueingabe jedoch schon!
Die nachfolgenden Beispiele von Umbauten auf einem Landwirtschaftsbetrieb zeigen Ihnen auf, welche Punkte betroffen sein können.

LBBZ Arenenberg Fachstelle Betriebsberatung und Landtechnik, Jenifer van der Maas

   

Bund:
Bundesamt für Raumentwicklung:
Bauen ausserhalb der Bauzone
www.are.admin.ch/are/de/raum/bab/index.html

Kanton Thurgau:
Thurgauer Amt für Raumplanung
www.raumplanung.tg.ch

Allg. Infos, Merkblätter, Formulare sowie Baugesuche des Kanton Thurgau
www.raumplanung.tg.ch/xml_9/INTERNET/de/application/d4388/f4407.cfm

Kantonaler Richtplan
www.raumplanung.tg.ch/xml_9/INTERNET/de/application/d4197/f4203.cfm

Gemeinde: Baureglement auf der entsprechenden Internetseite oder direkt bei der eigenen Gemeinde anfordern!

 
 
top     schliessen