Ausgabe Nummer 32 (2010)

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Guter Start der Wiesen mit Zusatzmassnahmen

In diesem Jahr startete die Periode II des Projektes «Vernetzung im Kulturland». Viele Landwirte nutzten die Möglichkeit, Wiesen mit Zusatzmassnahmen anzumelden. Für mehrere hundert Wiesen wurden Verträge bezüglich Zusatzmassnahmen abgeschlossen. Die Grundanforderung, bei jedem Schnitt mindestens 10 Prozent der Vegetation bis zum nächsten Schnitt stehen zu lassen, kann kurz nach dem Sommer- und dem Herbstschnitt gut gesehen werden. Diese Vegetationsinseln weisen Blumen und Strukturen auf und bieten Nahrung, Verstecke und Lebensraum. Der Tierreichtum ist nicht zu übersehen. Von ihnen aus werden die darum herum nachwachsenden Wiesen wieder besiedelt.

 

Auf mehreren hundert Wiesen wurden dieses Jahr das erste Mal Vegetationsinseln stehen gelassen. Die Landwirte platzierten sie auf Böschungen, an Waldrändern, frei in der Wiese, entlang von Hecken oder unter Bäumen. Die vielen Heuschrecken, Spinnen, Käfer, Schwebfl iegen, Bienen und Schmetterlinge, die auch bei flüchtigem Blick darin gesehen oder gehört werden konnten, belegen die Wirkung der Massnahme.
Eine Stichprobe, die 22 angemeldete Wiesen in den Gemeinden Matzingen, Frauenfeld, Herdern und Gachnang umfasste, zeigte, dass auf 21 Wiesen Vegetationsinseln belassen wurden. Auf einer Wiese wurde dies wohl vergessen.
Die Projektleitung beurteilt den Start zu den Wiesen mit Zusatzmassnahmen in Anbetracht der Menge der angemeldeten Wiesen und der Umsetzung der einzelnen Verträge durch die Landwirte als gelungen. Insbesondere auch unter dem Umstand, dass es nicht ganz einfach für die Landwirte war, sich einen Überblick über die neuen Angebote zu verschaffen. Dank gebührt den Gemeindestellenleitern für die Beratung der Landwirte und Kontrolle der Flächen.

 

Zweiter Schnitt: an anderer Stelle

Die Grundanforderung sieht vor, dass auch bei den nächsten Schnitten jeweils Vegetationsinseln von mindestens 10 Prozent der Wiesenfl äche stehen gelassen werden. Diese sollen an anderer Stelle auf der Wiese platziert werden als beim ersten Schnitt. Dies gewährleistet, dass die vorhandene Pfl anzengesellschaft erhalten bleibt.
Im Übergang zum Winter ist ein Säuberungsschnitt, beziehungsweise eine Herbstweide auf der ganzen Wiese erlaubt, sofern nicht als Zusatzanforderung «Altgras» gewählt wurde.
Vorsicht geboten ist, wenn die Vegetationsstreifen entlang von Waldrändern oder Hecken mit Schwarzdorn, Espen oder Brombeeren angelegt werden. Diese Pfl anzen können Wurzelbruten beziehungsweise Ausläufer bilden. Ebenso sollten keine Bereiche als Vegetationsinseln ausgewählt werden, die Problempfl anzen, wie zum Beispiel Blacke, Quecke, Ackerkratzdistel, aber auch mit Neophyten, wie zum Beispiel Goldruten enthalten, damit sich diese Pflanzen nicht ausbreiten können.

 

Zusatzanforderungen

Zur Grundanforderung (Stehenlassen von mindestens 10 Prozent der Vegetation) wählten die Landwirte eine Zusatzanforderung aus, zu der sie sich verpflichten. Zur Auswahl standen: «Weitere Strukturelemente», Altgras, «Grosser Blumenreichtum» und «Tierschonendes Mähen».
Flächen mit der Zusatzanforderung «Weiterer Strukturelemente» auf der angemeldeten Wiese weisen je nach Art des Vernetzungskorridors einen Baum, eine Hecke, Asthaufen, einen Wassergraben usw. auf.

Auf Flächen mit der Zusatzanforderung «Grosser Blumenreichtum» wachsen mindestens vier Pflanzenarten von der Liste der Arten bezüglich biologischer Qualität (Beurteilung durch KOL, Kontrollstelle für Ökomassnahmen und Labelproduktion).

Auf Flächen mit der Zusatzanforderung «Altgras» sind über den Winter bis zum darauf folgenden 15. Juni fünf bis zehn Prozent der Vegetation als Vegetationsinsel stehen zu lassen. Wird die Fläche im Herbst beweidet, ist die Vegetationsinsel einzuzäunen.

Auf Flächen, auf denen sich der Landwirt zur Zusatzanforderung «Tierschonendes Mähen» verpfl ichtet hat, schneidet er die Wiese mit einer Schnitthöhe von 10 bis 12 cm und verzichtet auf den Einsatz von Mähaufbereitern oder Quetschzettern. Falls das Mähgut in Siloballen abgepackt wird, muss mindestens vier Stunden mit dem Wickeln zugewartet werden, sodass die vorhandenen Kleintiere das Mähgut verlassen können.

Die Zusatzmassnahmen auf den Wiesen unterstützen das Vorkommen der Zielund Leitarten des Vernetzungskorridors. Die wichtigsten Wirkungen sind:
– Schutz von wenig mobilen Arten vor den Mähmaschinen
– Rückzugsmöglichkeit von mobileren Arten
– Deckung vor Fressfeinden
– Optimaleres Mikroklima (höhere Feuchtigkeit, ausgeglichenere Temperaturen
– Sicherstellung von Nahrung (Samen, Nektar, Pollen)
– Sicherstellung von Strukturen, zum Beispiel für Spinnen
– Ermöglichen von vollständigen Lebenszyklen (insbesondere bei Altgrasinseln über den Winter
– Ermöglichen von Fortpfl anzung, zum Beispiel von spät blühenden Blumen. Infos zum Vernetzungsprojekt wie auch ältere Artikel zum Thema siehe: www. raumplanung.tg.ch ? Vernetzungsprojekt zweite Periode.

 

Amt für Raumplanung, Natur und Landschaft/Landwirtschaftsamt, Michael Stocker