Ausgabe Nummer 50 (2005)
Gülleaustrag bei den aktuell tiefen Temperaturen?
Gülleaustrag bei den aktuell tiefen Temperaturen?
Das Amt für Umwelt wurde in den letzten Tagen mehrfach angefragt, ob bei den aktuell tiefen Temperaturen ein gesetzeskonformer Gülleaustrag möglich sei. Auch aktive Landwirte haben sich über das gesetzeswidrige Güllen beschwert und ein Eingreifen gefordert.
Ein Gülleaustrag ist nur möglich, wenn die Pflanzen die Nährstoffe aufnehmen können. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts wird von einem Nährstoffbedarf der Pflanzen ausgegangen, wenn die Tagesmitteltemperatur während wenigs-tens fünf aufeinander folgenden Tagen mindestens 5 Grad beträgt (Tagesmitteltemperatur = Messwert um 7.30 Uhr + Messwert um 14.30 Uhr + 2-mal Messwert um 21.30 Uhr dividiert durch 4). Wer die Wetterprognosen in der Tagespresse mitverfolgt hat, weiss, dass diese Mindesttemperatur seit Mitte November 2005 nicht mehr erreicht wurde. Somit ist ein gesetzeskonformer Gülleaustrag zurzeit nicht möglich.
Die erwähnte Regelung wurde, in Absprache mit dem Thurgauer Bauernverband, auch in die aktuell gültige Checkliste «Hofdünger gesetzeskonform und umweltschonend Ausbringen» vom Oktober 2003 aufgenommen (Internet-Link: www.umwelt.tg.ch unter der Rubrik Landwirtschaft / Hofdünger, Checkliste Hofdüngeraustrag).
Werden Landwirte, die gesetzeswidrig Gülle ausbringen, gemeldet, so müssen sie mit einer Verzeigung rechnen.
