Ausgabe Nummer 23 (2009)
Hagelunwetter hinterlässt kantonsweit tiefe Spuren
Am letzten Dienstag im Mai durchquerte eine Gewitterfront die Schweiz und hinterliess gravierende Schäden. Während Zuckerrüben und Kartoffeln enorme Regenerationskraft zeigen, sind im Hauptschadensgebiet Gerste, Weizen, Raps und Eiweisserbsen stark geschädigt. Während spät gesäter Mais problemlos weiter wächst, wurde Mais im 6-Blatt stark zurückgesetzt. Felder mit halber Pflanzenzahl bringen aber immer noch ihren Ertrag.
Ein Temperatursturz von 27 °C bis 12 °C konnte innert zwei Stunden im Mittelthurgau beobachtet werden. In der Atmosphäre hat sich eine gewaltige Energie in Form von Blitz, Hagel und Sturmböen entladen. Bis 40 mm Regen in kurzer Zeit haben zu Schwemmschäden und Erosion in Äckern geführt. Hackgeräte werden heuer vermehrt zum Einsatz kommen. Hagelzentrum war von Märstetten bis Tägerwilen und vom Hinterthurgau bis ins Lauchetal.
Ackerkulturen wurden geschädigt oder gar ganz zerstört. In Dauerkulturen wirken Holzschäden und zusätzliches Krankheitsaufkommen ins Folgejahr hinein.
Versicherte folgen den Anweisungen der Hagelversicherung. Ein vorzeitiger Umbruch und eine Neuansaat kommen nur dann in Betracht, wenn der Hagelexperte seine Einschätzung vorgenommen hat. Nichtversicherte schätzen selber ihren Ertrag. Entscheidungshilfen sind: Schadenshöhe oder verbleibende Ertragserwartung, Stadium der Kultur, Herbizideinschränkungen für Folgekulturen, Fruchtfolgeregelungen, Beiträge sowie Erfahrungen aus früheren Ereignissen.
Ist der geschätzte Ertrag bei Getreide und Eiweisserbsen noch 30 bis 40 Prozent der Erwartung, so bleibt die Kultur in jedem Fall stehen, kommuniziert die Hagelversicherung. Bei Ölkulturen wie Raps und Sonnenblumen führt der Ölsaatenbeitrag von 1000 Franken dazu, dass diese Kultur nahezu immer stehen bleibt.
Mais ist jetzt beim Hagelschaden mit einem Getreidehalm im Zweiknotenstadium DC 32 vergleichbar. Die Vegetationsspitze ist eingepackt in mehrere Blattschichten, die Ähre und Halm umhüllen, wobei sie 20cm unter der Bestandeshöhe liegt. Der Landwirt ist erstaunt und dankbar, wie die Natur doch eine Vitalität in sich trägt und den Mais voranbringen wird.
Fazit für Hagelschäden: Ruhe bewahren
Als Ersatzkulturen sind Mais und Kunstwiese geeignet. Im Bereich Fruchtfolge steht eine ÖLN-Sonderbewilligung zur Verfügung, wenn zum Beispiel Anbaupause oder Kulturanteil des Maises nicht mehr passen. Massgebend sind im Grundsatz jene Kulturen, welche beim Hagelschlag auf der Parzelle standen. Im Getreide und Raps waren zum Zeitpunkt des Hagelwetters bereits alle N-Gaben verabreicht. Ein grosser Teil des Stickstoffs wird beim Abbau der noch grünen Pfl anzenmasse wieder pflanzenverfügbar werden. Steht für Ersatzkulturen nicht mehr genügend N-Kontingent der Suisse-Bilanz zur Verfügung, ist auf Gesuch hin ein Zuschlag im Rahmen einer Sonderbewilligung möglich. Sonderbewilligungen sind beim Acker- und Futterbau zu beantragen, Telefon 071 663 31 40 und 071 663 32 32).
Stehen lassen oder Folgekultur ansäen?
In einer Teilkostenrechnung wird abgewogen, was grösser ist, der verbleibende Ertrag einer geschädigten Kultur oder der Ertrag einer Folgekultur. Aufwand von 600 bis 700 Franken (Mais) für Bodenbearbeitung, Neusaat, Düngung und Pflanzenschutz steht den noch verbleibenden Beiträgen gegenüber. Versicherte haben einen einfacheren Entscheid, in der Kultur zu bleiben als Nichtversicherte. Die Hagelversicherung schüttet im Durchschnitt der Jahre über 90 Prozent der Prämien in Form von Leistungen den Geschädigten aus, was für die Effizienz der Versicherung spricht. Die Bandbreite der Ertragserwartungen und Regenerationsfähigkeit der Kulturen lassen beide Entscheide zu. Seine Kultur richtig einschätzen ist gefragt.
BBZ Arenenberg, Acker- und Futterbau, Paul Wirth
