Ausgabe Nummer 29 (2004)
Hagelzug hinterlässt grosse Schäden
| Eine Ernteversicherung hilft Unwetterschäden verkraften | |||
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Hagelzug hinterlässt grosse Schäden
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| Der Hagelzug vom 8. Juli hat einmal mehr gezeigt, dass durch Unwetter innert kurzer Zeit die ganze Ernte eines Betriebes vernichtet werden kann. Je spezialisierter ein Landwirtschaftsbetrieb ist, desto anfälliger ist sein Einkommen auf wetterbedingte Ertragsausfälle. Ob nun eine Hagelversicherung abgeschlossen werden soll oder ob der Betrieb das Risiko selber tragen kann, muss der Betriebsleiter entscheiden. | |||
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| Das schmerzt, Kulturen die während Monaten sorgfältig gehegt und gepflegt wurden, sind durch den Hagelzug von letzter Woche auf einen Schlag vernichtet oder schwer beschädigt worden. Dazu kommen die finanziellen Auswirkungen. Je nach Kultur sind bis Anfang Juli der grösste Teil der Investitionen wie Saatgut, Dünger, Pflanzenschutzmittel eingesetzt worden. Auch unzählige Arbeitsstunden wurden geleistet, mit dem Ziel, im Spätsommer oder Herbst einen guten Ertrag zu erzielen. Wenn nun dieser Ertrag fehlt, kann schnell einmal auch ein finanzielles Problem entstehen. Glücklich ist in diesem Fall, wer bei der Schweizerischen Hagelversicherung eine Ernteversicherung abgeschlossen hat. Risiko durch Ernteversicherung vermindern Rund 90 Prozent der Betriebe in den Ackerbau-, Obstbau- und Rebbaugebieten haben ihre Kulturen gegen Hagel und Elementarschäden versichert. Dank der grossen Solidarität und der nicht profit-orientierten Schweizerischen Hagelversicherungsgesellschaft (Schweizer Hagel) können die landwirtschaftlichen Kulturen zu günstigen Bedingungen versichert werden. Die Prämienhöhe richtet sich nach der Versicherungssumme, die dem erwarteten Ertrag entspricht, der Hagelempfindlichkeit der Kulturen, der regionalen Hagelgefährdung sowie der Höhe des gewählten Selbstbehaltes (Tabelle 1). Zudem kommt ein Bonus/Malus-System zur Anwendung. Ein Schaden muss im Normalfall mindestens 8% betragen, bis er entschädigt wird. Weil neben dem Hagelschaden auch Elementarschäden wie Überschwemmungen, Abschwemmen, Übersarrungen, Blitzschlag, Brand, Erdbeben und Erdrutsch gedeckt sind, kann die «Hagelversicherung» als eigentliche Ernteversicherung bezeichnet werden. Aus diesem Grund ist es auch für einen reinen Grünlandbetrieb sinnvoll, die Wiesen und Weiden zu versichern. Neben den Kulturschäden sind auch die Wiederherstellungskosten als Folge eines versicherten Schadenereignisses gedeckt, sofern sie Fr. 500. pro Schaden erreichen. Nicht versichert sind Ertragsausfälle aufgrund von Trockenheit. Das Risiko, einen Teil der Ernte durch Unwetter oder andere Elementarereignisse zu verlieren, ist in jedem Betrieb verschieden gross. Entscheidend ist, wie gefährdet die einzelnen Kulturen sind und wie hoch der Anteil am Betriebsertrag ist. Durch die Direktzahlungen ist ein gewisser Ertrag gesichert. Der Produkterlös ist sinnvollerweise zu versichern. Konkret muss sich ein Betriebsleiter die Frage stellen, wie hoch ein möglicher Schaden in seinen Kulturen sein könnte und ob ein solcher maximaler Schaden finanziell verkraftbar ist. Wie bei allen Risikoeinschätzungen ist die gesamte Risikopolitik in die Überlegungen einzubeziehen. Das heisst auch Schadenverhinderungsmassnahmen wie Hagelschutznetze, Abdeckungen oder der Verzicht auf bestimmte Kulturen in gefährdeten Gebieten. Wer auf eine Versicherung der Ernte verzichtet, sollte aber auf jeden Fall eine «eiserne Reserve» anlegen, damit der Betrieb in einem Schadenjahr nicht finanzielle Probleme bekommt. Schadensmeldung Wichtig ist, dass im Schadenfall sofort Meldung an die Schweizer Hagel in Zürich gemacht wird. Die Versicherungsbedingungen sehen eine Meldefrist von 4 Tagen vor. Sie verkürzt sich auf 24 Stunden, wenn der Hagelschlag im Zeitpunkt der Ernte erfolgt. Die Einhaltung dieser Meldepflicht ist Voraussetzung, dass ein Schaden vergütet wird. Ein Experte der Hagelversicherung wird nach erfolgter Meldung das Feld besichtigen und den Schaden prozentual festlegen. Der Schaden ist mit dem entsprechenden Formular oder über das Internet (www.hagel.ch) an «Schweizer Hagel» in Zürich zu melden. Versicherungsprodukte im Rahmen der Ernteversicherung Die Ackerbau-Pauschalversicherung bringt einen umfassenden und durchgehenden Schutz der Ackerkulturen und des Kulturlandes gegen Hagel- und andere Elementarschäden. Es muss kein Anbauverzeichnis erstellt werden. Die genaue Angabe der gesamten Ackerfläche genügt. Alle Ackerkulturen sind versichert. (Ausgenommen sind nur: Tabak, Wein, Obst, Hopfen und Blattsalate, die nicht für den Eigengebrauch bestimmt sind.) Wenn der Anteil an hagelempfindlichen Kulturen hoch ist, gibt es einen Zuschlag zur Grundprämie. Wenn dieser Anteil tief ist, wird ein Rabatt gewährt. Eine Unterversicherung ist ausgeschlossen. Die versicherten Werte sind im Voraus in einer Tabelle festgehalten. (Für Spezialkulturen wie Beeren empfiehlt sich eine individuelle Anpassung der Werte beim Versicherungsabschluss.). Wegen der erhöhten Gefahr von Elementarschäden im Winter und Frühjahr ist der durchgehende Versicherungsschutz besonders wertvoll. Die Gras-Pauschalversicherung Je weniger Grasschnitte pro Jahr möglich sind, umso schwerer wiegt der Verlust eines solchen. Diese Versicherungsform ist deshalb vor allem auf die Futterbetriebe im Voralpengebiet und Jura zugeschnitten. Bei der Gras-Pauschalversicherung sind sämtliche Schnitte über das ganze Jahr hinweg zu guten Werten versichert. Diese Werte sind in der Tabelle «Arenwerte für Grasbetriebe» festgelegt. Beim Versicherungsabschluss muss nur die gesamte Grasfläche (ohne ausschliessliches Weideland) angegeben werden. Zudem wird nach dem Hauptschnitt gefragt, da dieser höher entschädigt wird. Für jede Hektare versichertes Wiesland sind ohne Mehrprämie für einen fixen Betrag Gemüse, Blumen, Beeren und Kartoffeln für die Selbstversorgung mitversichert. Ausfälle an Grünfuttertagen infolge Schnees sind nur bei der Gras-Pauschalversicherung gedeckt. Im Übrigen gilt die Elementarschadendeckung auch für die Gras-Pauschalversicherung. Versicherungen für Obst und Wein Die Flächenerträge dieser hagelempfindlichen Kulturen sind hoch. Dementsprechend schwer ist ein Ertragsverlust zu verkraften. Die Versicherung mit Anbauverzeichnis lässt jedem Produzenten die Möglichkeit, seine Obst- und Weinkulturen nach seinen besonderen Bedürfnissen zu versichern. Aufgrund der Schadenhäufigkeit wird für diese Kulturen eine höhere Prämie verlangt. Wer die Prämie für die Normalversicherung nicht zahlen kann oder will, hat die Möglichkeit, Obst mit einem höheren Selbstbehalt von 25% und Wein mit einem solchen von 20% (statt 4 bis 8%) zu versichern. Die Prämie reduziert sich dadurch um rund die Hälfte. Ein schwerer Hagelschlag schädigt auch das Reb- und Fruchtholz und damit den Ertrag des folgenden Jahres. Mit dieser prämiengünstigen Zusatzversicherung kann ein solcher Schaden gedeckt werden. Die Entschädigung wird auf Grund des Ertragsschadens mittels des in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Schlüssels errechnet. Auch bei weiteren Elementarschäden (wie Sturm, Erdrutsch usw.) wird diese Deckung besonders geschätzt. Nach der Pflanzung sind die jungen Rebsetzlinge oder die frisch gesetzten Obstbäume sehr empfindlich. In den ersten zwei bis drei Jahren, bevor bedeutendere Erträge erwartet werden können, empfiehlt sich die Versicherung der Fruchtträger. Die Gartenbauversicherung Beim Gartenbau kennen wir einerseits die Pauschalversicherung für die Kulturen im Freiland oder in den Gewächshäusern und andererseits die Verderbschadenversicherung und die Versicherung der technischen Einrichtungen, die wir in Zusammenarbeit mit einer im Sektor «Gartenbau» spezialisierten Versicherungsgesellschaft, der Gartenbau-Versicherung VVaG anbieten können. Die Gärtnerei-Pauschalversicherung hat gegenüber der Versicherung mit Anbauverzeichnis einige Vorteile. Alle Gemüse-, Beeren-, Blumen- oder Baumschulkulturen sind versichert. Es wird kein Anbauverzeichnis erstellt. Die Angabe der gesamten kultivierten Fläche des Betriebes getrennt nach Freiland- und Kastenkulturen, nach Kulturen in Tunnelgewächshäusern sowie nach Gewächshauskulturen genügt. Gut bemessene Werte im Schadenfall gemäss Tabelle (einzelne Werte können bei Versicherungsabschluss den Bedürfnissen von Spezialbetrieben angepasst werden). Im Schadenfall wird der gesamte Verlust bis zur Höhe der in der Police genannten Versicherungssumme entschädigt. Die Prämie richtet sich nach der durchschnittlichen Versicherungssumme pro Are. Im Gartenbau sind heute die modernsten Techniken im Einsatz, die zu noch besserer Produktion führen, aber auch erhebliche Gefahren beinhalten. Durch das Versagen einer technischen Einrichtung kann Schaden an den Kulturen (z. B. Frost, Hitze usw.) entstehen. Die Verderbschadenversicherung deckt den Schaden an den Kulturen in Gewächshäusern. Zusätzlich können auch die Inhalte von Kühlräumen, Labors usw. eingeschlossen werden. Mit dieser Versicherung werden Gewächshauskonstruktionen, Glas- und Kunststoffbedachungen, Schirmanlagen, Heizungen mit deren Leitungen, Wasserleitungen, Computer usw. versichert. Beim Versicherungsabschluss ist zu beachten, was obligatorisch bei der zuständigen kantonalen Gebäudeversicherung zu versichern ist. Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband |
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