Ausgabe Nummer 20 (2006)
Heutrocknung: Korrekte Heizöllagerung
Heutrocknung: Korrekte Heizöllagerung
Während der Heusaison benötigen viele Landwirte Heutrocknungsanlagen, die mit Heizöl betrieben werden.

Dieses Bild zeigt ein schlechtes
Beispiel, wie es nicht gemacht werden
soll so nicht! (AfU)
Oft entsprechen die verwendeten Heizöltanks jedoch nicht den Vorschriften. Dies kann im Schadenfall unangenehme Folgen haben. Aus diesem Grund weisen wir noch einmal auf die für die Lagerung von Heizöl gültigen Vorschriften hin.
- Heizöltanks ab 450 Litern sind dem Amt für Umwelt zu melden (meldepflichtig) und dürfen nur befüllt werden, wenn ein gültiges Tankdokument vorliegt.
- Tanks müssen auf einem festen, ebenen Boden mit glatter Oberfläche ohne Gefälle aufgestellt werden.
- Die Tanks müssen in einer 100 Prozent fassenden Auffangwanne stehen, welche gegen eindringendes Meteorwasser (Überdacht) und gegen Zugriff Dritter geschützt ist.
- Die Ölleitung ist im Saugbetrieb und im Einrohrsystem zu betreiben. In die Ölleitung ist ein entsprechendes Rückhalteventil einzubauen.
Meldeformulare für Tankdokumente können beim Amt für Umwelt, Bahnhofstrasse 55, 8510 Frauenfeld (Tel. 052 724 24 80, Herr Stutz), bezogen werden.
