Ausgabe Nummer 31 (2004)
Hoch wachsende Kulturen zurückschneiden
| Sichtzonen schaffen Sicherheit im Strassenverkehr | |||
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Hoch wachsende Kulturen zurückschneiden
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| Mit Wärme und Feuchtigkeit schiessen die Maiskulturen schnell in die Höhe. Damit wird es jeweils an zahlreichen Strassenstellen wie Einmündungen, Verzweigungen, Kreuzungen, engen Kurven und Kuppen kritisch, und die Übersicht geht verloren. | |||
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| Fehlende Übersicht bedeutet für alle, welche diese Strassen befahren, grössere Gefahren durch unvorsichtige Strassenbenützer. Leider ereignen sich jedes Jahr auch schwere Unfälle durch diese Sichtbehinderungen. Alle Fahrzeugführenden sind aufgerufen, die kritischen Stellen langsam und vorsichtig zu passieren. Landbewirtschafter haben die Pflicht, dass bei hoch wachsenden Kulturen bei Erreichen der kritischen Höhe von 80 cm eine Sichtzone bestehen bleibt und die Pflanzen entsprechend zurückgeschnitten werden. Aus Sicherheitsgründen ist bei Strasseneinmündungen und Einfahrten ein Dreieck von 15 bis 20 m Länge und 2 bis 3 m Breite freizuhalten und muss allenfalls vorzeitig geerntet werden. Die Gemeinden im Kanton Thurgau sind zuständig, dass diese Abstände eingehalten werden und machen säumige Landbewirtschafter auf ihre Pflicht aufmerksam. Sicherheit von Menschen und Schutz des Bodens Es geht schlussendlich um die Sicherheit aller, nicht zuletzt um die eigene! Im schlimmsten Fall könnte der Landbesitzer bei Nichtbeachten der Vorschriften mit Forderungen von verunfallten Personen konfrontiert werden. Dort, wo das Problem häufig auftaucht, könnte eine dauerhafte Lösung vielleicht auch mit dem Anlegen von Grünstreifen geschaffen werden. Dasselbe gilt auch für Streifen längs von Strassen, mit einer Breite von mindestens 3 bis 4 m, um am Feldrand, ohne die Strasse zu befahren, mit den Maschinen sicher wenden zu können. Neben dem Sicherheitsaspekt erübrigt sich eine Reinigung der Strasse, auf Quersaat kann eventuell verzichtet werden. Zudem werden die Feldenden durch Wendemanöver nicht total verdichtet. Auch Wasser von der Strasse wird im Acker keinen Schwemmschaden anrichten, und von der Bodenbearbeitung beschädigte Strassenkoffer sind nicht mehr zu befürchten. Christoph Baumgartner, LBBZ Arenenberg |
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