Ausgabe Nummer 33 (2008)
Höhere Rückkaufspreise für Aufzuchtrinder in der Vertragsaufzucht
Am 9. Juli 2008 haben die Vertreter der Berg- und Talregionen der Preiskommission
Vertragsaufzucht die neuen Richtpreise festgelegt. Nach langen, intensiven Diskussionen
unter dem Vorsitz von Stefan Geissmann, Bündner Viehvermittlungs AG Chur,
gelang es, eine Einigung zu erzielen und die neuen Preise für die kommende Saison ?
gültig ab 15.August 2008 ? festzulegen.
Eine möglichst marktkonforme Preisgestaltung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berg- und Talbauern ? auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen ? war wie immer das oberste Ziel der Verhandlungen dieser Kommission.
1. Kilovertrag
Nach dem Berechnungsmodus beim Kilovertrag ergibt sich der Kilopreis aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2007 bis Juni 2008) für Rinder der Kategorie RV T3 (gemäss CH-Tax).
Somit ergibt sich für die Rückkaufsaison vom 15. August 2008 bis 14. August 2009 ein Kilopreis von Fr. 3.80 (plus 5 Rappen gegenüber dem Vorjahr).
Für die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung, gestaffelt nach dem Erstkalbealter (gleiche Kategorien wie beim Pauschalvertrag), gelten die folgenden Preise:
Monatsentschädigung Kilopreisvariante (unverändert gegenüber 2007):
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Bei einem 600 kg schweren Rind ergibt dies eine Erhöhung des Rückkaufspreises gegenüber dem Vorjahr von rund Fr. 150.?.
2. Pauschalverträge
Die Preiskommission erhöht die Pauschalen jeweils um Fr. 5.? pro Monat und empfiehlt für Kälber, die ab 15.August 2008 mit dem Pauschalvertrag in die Aufzucht gegeben werden, eine Monatspauschale von Fr. 75.? bis 115.?. Dabei wird je nach Alter des Kalbes und dem vereinbarten Erstkalbealter des Rindes folgende Preisstaffelung empfohlen:
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Dieser, zu Vertragsbeginn festgelegte Preis gilt dann im Zeitpunkt des Rückkaufs. Allenfalls muss er bei der Endabrechnung auf die Preiskategorie des tatsächlichen Erstabkalbealters (erfolgreiche Belegung + 9 Monate) korrigiert werden. Der Pauschalvertrag findet häufig Anwendung bei langjähriger, guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
3. Kälberpreise
Der Preis für einmonatige Vertragskälber setzt sich aus dem durchschnittlichen Magerkälberpreis für die letzten sechs Monate des Vorjahres und den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sowie einem Marktwertzuschlag zusammen. Da der durchschnittliche Magerkälberpreis stark abgesunken ist, einigte sich die Kommission nach zäher Diskussion, den Marktwertzuschlag zu erhöhen, sodass die Kälberpreise gleich bleiben wie letztes Jahr. Der Alterszuschlag wird für jeden weiteren Monat auf Fr. 100.? festgelegt und gleichzeitig aber auf vier Monate begrenzt. Der maximal verrechenbare Preis für ein Kalb (auch für Kälber, die älter sind als vier Monate) entspricht dem Preis für vier Monate. Nach diesem Berechnungsmodus gelten für Kälber, die ab dem 15.August 2008 in die Vertragsaufzucht gegeben werden, folgende Richtpreise:
4. Preise für Biotiere
Die Preise für Biotiere werden nach dem gleichen Modus wie bei den konventionellen Tieren bestimmt. Die Monatsentschädigung wird von den konventionellen Tieren übernommen.
Achtung: Die BIO-Preise finden nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Biobauern sind.
Für die kommende Rückkaufssaison gelten für BIO-Vertragstiere folgende Preise:
4.1 Kilovertrag
Für die Rückkaufsaison vom 15. August 2008 bis 14. August 2009 beträgt der Kilopreis Fr. 4.05 (plus 25 Rp.).
Die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung ist ? analog wie bei den konventionellen Tieren ? ebenfalls gestaffelt nach Erstkalbealter. Folgende Monatsentschädigungen wurden festgelegt:
Monatsentschädigung Bio-kg-Preis Variante (unverändert gegenüber 2007):
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
4.2 Pauschalvertrag Bio (+ Fr. 5.- pro Monat gegenüber 2007)
1Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Die Vertragspartner haben sich über die effektive Entschädigung pro Monat zu einigen und diesen Betrag bei Vertragsabschluss (Lieferung des Kalbes) im Vertrag einzusetzen. Allfällige Verschiebungen beim Erstabkalbealter sind bei der Endabrechnung zu korrigieren.
4.3 Kälberpreise Bio
5. Zusatzkontingent
Seit 31. Mai 2008 ist das im Rahmen der Milchkontingentierung eingeführte Zusatzkontingent definitiv aufgehoben. Viele Milchabnehmerorganisationen haben aber je nach Reglement ihren Lieferanten eine zusätzliche Liefermenge aufgrund der durchschnittlich in den letzten Jahren erhaltenen Zusatzkontingentsmenge zugewiesen.
6. BVD-Bekämpfung
Bereits 600 000 Tiere wurden in der Vorphase vor der Sömmerung 2008 getestet. Die hohe Testrate wird helfen, die Zahl an positiven Tieren zu reduzieren und damit Sperren während der Ausrottung möglichst gering zu halten. In den Monaten Oktober bis Dezember folgt nun die intensivste Periode des Ausrottungsprogramms. Rinderhaltende bekommen im September ein Paket mit einem Set neuer Ohrmarken, der neuen Zange und frankierten und adressierten Kuverts sowie eine Informationsbroschüre zugestellt. Aktuelle Infos finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch.
7. Erbwertversicherung für Vertragstiere
Der Zuchtwert von Vertragstieren kann mittels einer sogenannten Erbwertversicherung zusätzlich versichert werden. Die Versicherung deckt den Mehrwert eines guten Aufzuchtkalbes zwischem festgesetztem Richtpreis und Handelspreis. Die Versicherung wird nach gegenseitiger Absprache entweder vom Talbauer oder vom Bergbauer abgeschlossen. Der Bündner Bauernverband (Telefon 081 254 20 00; E-Mail: sekretariat@buendnerbauernverband. ch) bietet diese Erbwertversicherung für alle Tiere im Aufzuchtvertrag (auch ausserhalb des Kantons Graubünden) an. Die Versicherungssumme beträgt generell Fr. 700.? pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (Unfall, akute Krankheit) zu 100Prozent ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr Fr. 23.?.
8. Zukunft der Vertragsaufzucht
Die arbeitsteilige Rinderaufzucht ist auch nach dem Wegfall des Zusatzkontingentes für Berg- und Talbauern eine wichtige Sache und sollte unbedingt weitergeführt werden. Sie bietet nach wie vor viele Vorteile für den Talbauern wie auch für den Bergbauern. Wichtig ist, dass der Aufzuchtbetrieb so gut wie möglich auf die Wünsche des Züchters eingehen kann und nur Qualitätstiere zurückliefert.
Für neue Vertragsabschlüsse wird die Nutzung des aktuellen Vertragsformulares (Version 2007), welches bei AGRIDEA erhältlich ist, empfohlen. Weitere Informationen und die Vertragsformulare mit Erläuterungsblatt (Aktuelle Preise, Adressen der Vermittlungsstellen) erhalten Sie bei den kantonalen Vermittlungsstellen und bei AGRIDEA,8315 Lindau,Telefon 052 354 97 00, Fax 052 354 97 97, E-Mail: kontakt@agridea.ch.
AGRIDEA Lindau,
Tierhaltung und Lebensmittelqualität,
8315 Lindau, F. Sutter
Eine möglichst marktkonforme Preisgestaltung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Berg- und Talbauern ? auch unter den sich ändernden Rahmenbedingungen ? war wie immer das oberste Ziel der Verhandlungen dieser Kommission.
1. Kilovertrag
Nach dem Berechnungsmodus beim Kilovertrag ergibt sich der Kilopreis aus dem durchschnittlichen Schlachtviehpreis der letzten zwölf Monate (Juli 2007 bis Juni 2008) für Rinder der Kategorie RV T3 (gemäss CH-Tax).
Somit ergibt sich für die Rückkaufsaison vom 15. August 2008 bis 14. August 2009 ein Kilopreis von Fr. 3.80 (plus 5 Rappen gegenüber dem Vorjahr).
Für die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung, gestaffelt nach dem Erstkalbealter (gleiche Kategorien wie beim Pauschalvertrag), gelten die folgenden Preise:
Monatsentschädigung Kilopreisvariante (unverändert gegenüber 2007):
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 50.- | Fr. 40.- | Fr. 30.- | Fr. 25.- |
| Abgetränkt | Fr. 45.- | Fr. 35.- | Fr. 25.- | Fr. 20.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Bei einem 600 kg schweren Rind ergibt dies eine Erhöhung des Rückkaufspreises gegenüber dem Vorjahr von rund Fr. 150.?.
2. Pauschalverträge
Die Preiskommission erhöht die Pauschalen jeweils um Fr. 5.? pro Monat und empfiehlt für Kälber, die ab 15.August 2008 mit dem Pauschalvertrag in die Aufzucht gegeben werden, eine Monatspauschale von Fr. 75.? bis 115.?. Dabei wird je nach Alter des Kalbes und dem vereinbarten Erstkalbealter des Rindes folgende Preisstaffelung empfohlen:
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 115.- | Fr. 100.- | Fr. 90.- | Fr. 80.- |
| Abgetränkt | Fr. 110.- | Fr. 95.- | Fr. 85.- | Fr. 75.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Dieser, zu Vertragsbeginn festgelegte Preis gilt dann im Zeitpunkt des Rückkaufs. Allenfalls muss er bei der Endabrechnung auf die Preiskategorie des tatsächlichen Erstabkalbealters (erfolgreiche Belegung + 9 Monate) korrigiert werden. Der Pauschalvertrag findet häufig Anwendung bei langjähriger, guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
3. Kälberpreise
Der Preis für einmonatige Vertragskälber setzt sich aus dem durchschnittlichen Magerkälberpreis für die letzten sechs Monate des Vorjahres und den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sowie einem Marktwertzuschlag zusammen. Da der durchschnittliche Magerkälberpreis stark abgesunken ist, einigte sich die Kommission nach zäher Diskussion, den Marktwertzuschlag zu erhöhen, sodass die Kälberpreise gleich bleiben wie letztes Jahr. Der Alterszuschlag wird für jeden weiteren Monat auf Fr. 100.? festgelegt und gleichzeitig aber auf vier Monate begrenzt. Der maximal verrechenbare Preis für ein Kalb (auch für Kälber, die älter sind als vier Monate) entspricht dem Preis für vier Monate. Nach diesem Berechnungsmodus gelten für Kälber, die ab dem 15.August 2008 in die Vertragsaufzucht gegeben werden, folgende Richtpreise:
| 1 Monat alt | Fr. 495.- |
| 2 Monate alt | Fr. 595.- |
| 3 Monate alt | Fr. 695.- |
| 4 Monate und älter | Fr. 795.- |
4. Preise für Biotiere
Die Preise für Biotiere werden nach dem gleichen Modus wie bei den konventionellen Tieren bestimmt. Die Monatsentschädigung wird von den konventionellen Tieren übernommen.
Achtung: Die BIO-Preise finden nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner Biobauern sind.
Für die kommende Rückkaufssaison gelten für BIO-Vertragstiere folgende Preise:
4.1 Kilovertrag
Für die Rückkaufsaison vom 15. August 2008 bis 14. August 2009 beträgt der Kilopreis Fr. 4.05 (plus 25 Rp.).
Die zum Kilopreis dazugehörende Monatsentschädigung ist ? analog wie bei den konventionellen Tieren ? ebenfalls gestaffelt nach Erstkalbealter. Folgende Monatsentschädigungen wurden festgelegt:
Monatsentschädigung Bio-kg-Preis Variante (unverändert gegenüber 2007):
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 50.- | Fr. 40.- | Fr. 30.- | Fr. 25.- |
| Abgetränkt | Fr. 45.- | Fr. 35.- | Fr. 25.- | Fr. 20.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
4.2 Pauschalvertrag Bio (+ Fr. 5.- pro Monat gegenüber 2007)
| Erstkalbealter (EKA)1 | ||||
| Kalb2 | Bis 26 Monate | 27 bis 29 Monate | 30 bis 32 Monate | Über 32 Monate |
| Mit Milch | Fr. 125.- | Fr. 110.- | Fr. 100.- | Fr. 90.- |
| Abgetränkt | Fr. 120.- | Fr. 105.- | Fr. 95.- | Fr. 85.- |
2Kalb: Milch (1-4 Monate); abgetränkt (5 und mehr Monate)
Die Vertragspartner haben sich über die effektive Entschädigung pro Monat zu einigen und diesen Betrag bei Vertragsabschluss (Lieferung des Kalbes) im Vertrag einzusetzen. Allfällige Verschiebungen beim Erstabkalbealter sind bei der Endabrechnung zu korrigieren.
4.3 Kälberpreise Bio
| 1 Monat alt | Fr. 525.- |
| 2 Monate alt | Fr. 625.- |
| 3 Monate alt | Fr. 725.- |
| 4 Monate und älter | Fr. 825.- |
5. Zusatzkontingent
Seit 31. Mai 2008 ist das im Rahmen der Milchkontingentierung eingeführte Zusatzkontingent definitiv aufgehoben. Viele Milchabnehmerorganisationen haben aber je nach Reglement ihren Lieferanten eine zusätzliche Liefermenge aufgrund der durchschnittlich in den letzten Jahren erhaltenen Zusatzkontingentsmenge zugewiesen.
6. BVD-Bekämpfung
Bereits 600 000 Tiere wurden in der Vorphase vor der Sömmerung 2008 getestet. Die hohe Testrate wird helfen, die Zahl an positiven Tieren zu reduzieren und damit Sperren während der Ausrottung möglichst gering zu halten. In den Monaten Oktober bis Dezember folgt nun die intensivste Periode des Ausrottungsprogramms. Rinderhaltende bekommen im September ein Paket mit einem Set neuer Ohrmarken, der neuen Zange und frankierten und adressierten Kuverts sowie eine Informationsbroschüre zugestellt. Aktuelle Infos finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch.
7. Erbwertversicherung für Vertragstiere
Der Zuchtwert von Vertragstieren kann mittels einer sogenannten Erbwertversicherung zusätzlich versichert werden. Die Versicherung deckt den Mehrwert eines guten Aufzuchtkalbes zwischem festgesetztem Richtpreis und Handelspreis. Die Versicherung wird nach gegenseitiger Absprache entweder vom Talbauer oder vom Bergbauer abgeschlossen. Der Bündner Bauernverband (Telefon 081 254 20 00; E-Mail: sekretariat@buendnerbauernverband. ch) bietet diese Erbwertversicherung für alle Tiere im Aufzuchtvertrag (auch ausserhalb des Kantons Graubünden) an. Die Versicherungssumme beträgt generell Fr. 700.? pro Aufzuchttier und wird im Schadenfall (Unfall, akute Krankheit) zu 100Prozent ausbezahlt. Die Versicherungsprämie beträgt pro Tier und Aufzuchtjahr Fr. 23.?.
8. Zukunft der Vertragsaufzucht
Die arbeitsteilige Rinderaufzucht ist auch nach dem Wegfall des Zusatzkontingentes für Berg- und Talbauern eine wichtige Sache und sollte unbedingt weitergeführt werden. Sie bietet nach wie vor viele Vorteile für den Talbauern wie auch für den Bergbauern. Wichtig ist, dass der Aufzuchtbetrieb so gut wie möglich auf die Wünsche des Züchters eingehen kann und nur Qualitätstiere zurückliefert.
Für neue Vertragsabschlüsse wird die Nutzung des aktuellen Vertragsformulares (Version 2007), welches bei AGRIDEA erhältlich ist, empfohlen. Weitere Informationen und die Vertragsformulare mit Erläuterungsblatt (Aktuelle Preise, Adressen der Vermittlungsstellen) erhalten Sie bei den kantonalen Vermittlungsstellen und bei AGRIDEA,8315 Lindau,Telefon 052 354 97 00, Fax 052 354 97 97, E-Mail: kontakt@agridea.ch.
AGRIDEA Lindau,
Tierhaltung und Lebensmittelqualität,
8315 Lindau, F. Sutter
