Ausgabe Nummer 10 (2007)
Hofdüngerlagerkapazität jetzt überprüfen
Bis Ende 2007 müssen alle Betriebe genügend Gülle- und Mistlager haben
Bis Ende Dezember 2007 müssen alle Landwirtschaftsbetriebe über mindestens 100 Prozent des notwendigen Hofdüngerlagervolumens verfügen.Wer dieses Volumen nicht erreicht, muss jetzt handeln. Ab dem Jahr 2008 sind Direktzahlungskürzungen bei fehlenden Lagerkapazitäten zu erwarten.In der ersten Märzwoche wurden alle Betriebe, welche die gesetzlichen Lagervolumen nicht erreichen, vom Amt für Umwelt des Kantons Thurgau angeschrieben, mit der Aufforderung, die Verhältnisse anzupassen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Falls eine neue Güllegrube erstellt werden muss, ist bei der Gemeinde umgehend ein Baugesuch einzureichen, damit das notwendige Güllestapelvolumen bis zum 31.12.2007 erstellt werden kann. Das notwendige Volumen für die Güllelagerung reduziert sich, wenn das häusliche Abwasser nicht mehr in die Güllegrube eingeleitet wird. In einem solchen Fall kann der Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation oder der Bau einer Kleinkläranlage zweckmässig sein. Das fehlende Güllestapelvolumen kann auch durch Zumieten von Stapelraum beschafft werden. Voraussetzung ist, dass das Mietobjekt nicht mehr als sechs Kilometer entfernt ist und der Vertrag auf mindestens drei Jahre abgeschlossen wird. Diese Verträge sind bewilligungspflichtig. Eine zu tiefe Lagerkapazität für Hofdünger gilt nach Artikel 14 des Gewässerschutzgesetzes als Verstoss, der zu Direktzahlungskürzungen führt. Wer diese Vorschriften nicht erfüllt, muss sich bis zum 31. März 2007 beim Amt für Umwelt in Frauenfeld melden und die notwendigen Angaben für eine Anpassung machen.
Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband, nach Angaben des Amts für Umwelt
Weitere Informationen zur Lagerung für Hofdünger:
Amt für Umwelt, Frauenfeld. Telefon 052 724 24 73, Fax 052 724 28 48 www.umwelt.tg.ch, hier sind auch Formulare zum Herunterladen und Merkblätter abrufbar.

