Ausgabe Nummer 16 (2009)
Illegal ist nicht egal!
Aktuelles zum Arbeitseinsatz von ausländischen Arbeitskräften
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich zugunsten der landwirtschaftlichen Arbeitgeber verbessert. Es sind wieder mehr Personen aus dem In- und Ausland bereit, in der Landwirtschaft zu arbeiten.Aufgrund von verschiedenen Rückmeldungen stellen wir auf der Geschäftsstelle des Thurgauer Bauernverbandes fest, dass die Arbeitgeber wieder aus verschiedenen Bewerbungen die Besten auswählen können. Weil es mehr arbeitsuchende Personen als offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt hat, gibt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche bereit sind, unterbezahlt zu arbeiten. Die Landwirtschaftsbetriebe sind aufgefordert, den guten Ruf als Arbeitgeber nicht mit unwürdigen Arbeitsverhältnissen zu schädigen. Das heisst, die Lohnrichtlinien, Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Bewilligungsverfahren sind in allen Fällen einzuhalten.
Vorsicht vor illegalen Vermittlern
Weiter macht der Thurgauer Bauernverband die Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass Personen aus dem Ausland nur durch anerkannte inländische Institutionen oder Arbeitsvermittlungsfi rmen auf Schweizer Betriebe vermittelt werden dürfen. Diese Vermittler brauchen eine spezielle Bewilligung. Nicht erlaubt ist somit der Bezug von Adressen oder die direkte Vermittlung einer Arbeitskraft von einer ausländische Person oder Firma. Arbeitgeber, welche trotzdem solche Vermittlungen beanspruchen, können mit bis zu 40 000 Franken Busse bestraft werden. Eine Anstellung über einen direkten Kontakt von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer ist natürlich problemlos möglich. Bei Unklarheiten, kann der Thurgauer Bauernverband Auskunft geben.
Arbeiten nur mit Bewilligung
Verboten ist auch die Beschäftigung von Personen aus dem Ausland ohne Bewilligung. Es kursieren immer wieder Falschinformationen. Die rechtliche Lage ist allerdings klar. Für Personen aus den EU-Staaten gilt, ohne gültige Bewilligung oder Meldung darf die Arbeit nicht angetreten werden. Ebenfalls meldepfl ichtig sind Stellenwechsel. Bitte beachten Sie, dass das Bewilligungsverfahren zwei bis vier Wochen dauert, vorgängig muss der Inländervorrang noch geklärt und der Arbeitsvertrag unterzeichnet werden, was zusätzlich zwei bis drei Wochen Zeit beansprucht. Wer ab Juni einen Angestellten beschäftigen will, muss jetzt die nötigen Schritte einleiten. Damit die gewünschten Arbeitnehmer zur geforderten Zeit die Arbeit antreten können, empfiehlt der Thurgauer Bauernverband, frühzeitig Kontakt mit einer offi ziellen Vermittlungsstelle, wie zum Beispiel dem MBR-Thurgau in Wängi, aufzunehmen.
Spezialfall Rumänien
Immer wieder taucht die Frage auf, ab wann es möglich sein wird, Personen aus Rumänien anzustellen. In der Volksabstimmung vom 8. Februar 2009 wurde der Personenfreizügigkeit mit diesem Land zugestimmt. Auf welchen Zeitpunkt nun dieses Abkommen defi nitiv in Kraft tritt, können zurzeit weder die Bundes- noch die Kantonsbehörden sagen. Es wird allgemein erwartet, dass dies vermutlich ab Juni 2009 der Fall sein wird. Wer in den Monaten Mai, Juni und Juli Arbeitskräfte beschäftigen will, sollte nicht auf Personen aus Rumänien setzen, sondern jetzt in den bisherigen Rekrutierungsländern suchen. Für Rumänien und Bulgarien ist bis auf weiteres eine Beschäftigung nur über eine Ausnahmeregelung möglich. Diese gilt für Personen, welche im Jahr 2008 ein Praktikum absolviert haben. Sie dürfen im Jahr 2009 auf demselben Betrieb einen viermonatigen Arbeitseinsatz leisten. Weiter gibt es ein spezielles Kontingent für Personen aus diesen Ländern, welche eine mindestens einjährige landwirtschaftliche Ausbildung mit Abschluss im Heimatland absolviert haben. Für das Gesuch sind die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen. Wir halten Sie an dieser Stelle über die Entwicklung in dieser Frage auf dem Laufenden.
Adrian von Grünigen,
Thurgauer Bauernverband
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