Ausgabe Nummer 10 (2009)
Information der Kontrollstelle für Ökomassnahmen und Labelproduktion (KOL)
Die Kontrollstelle KOL informiert über einige Themen,
welche für die ÖLN-Betriebe im Jahr 2009 relevant sein können.
ÖLN ? Tierschutz
Bekanntlich hat die Tierschutzgesetzgebung per 1. September 2008 einige Änderungen erfahren. Die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung ist eine Grundvoraussetzung für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Eine gute informative Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen bieten die Tierschutz? Kontrollhandbücher vom 1. November 2008. Diese stellt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) im Internet für jede Nutztierkategorie unter www.bvet.admin. ch, Rubrik: Themen/ Tierschutz/Nutztiere zur Verfügung. In den Kontrollhandbüchern und Kontrollberichten wird für die domestizierten Tiere der Rindergattung einschliesslich Yaks und Wasserbüffel neu der Begriff «Rinder» verwendet. Die «Bewegung für angebunden gehaltene Rinder», welche rechtlich geregelt ist und aufgezeichnet werden muss, gab in der Vergangenheit vereinzelt zu Fragen Anlass. Daher möchten wir auf den Punkt 19 vom «Kontrollhandbuch Rinder» auszugsweise hinweisen:
Bewegung für Yaks und angebunden gehaltene Rinder
Erfüllt wenn:
Anmerkungen:
1) Der Auslauf ist spätestens nach drei Tagen im Journal einzutragen.
2) Erfolgt der Auslauf in Gruppen, so kann der Auslauf pro Gruppe eingetragen werden.
3) Wird einem Tier oder einer Tiergruppe während einer gewissen Zeitspanne dauernd Auslauf gewährt, so muss im Auslaufjournal nur am ersten und letzten Tag dieser Zeitspanne eine entsprechende Eintragung gemacht werden.
In welchem Fall ein aktualisiertes Auslaufjournal vorhanden sein muss, und wie dieses zu führen ist, ist basierend auf der Tierschutzgesetzgebung in den Kontrollhandbüchern Tierschutz erläutert. Ab diesem Jahr wird aufgrund der überarbeiteten «Richtlinie zur Kürzung der Direktzahlungen » die Unvollständigkeit oder das Fehlen von Auslaufjournalen wesentlich stärker bewertet. Mehr zu diesen Kürzungsrichtlinien ist im Internet unter www.blw.admin.ch, Rubrik: Themen/Direktzahlungen und Strukturen ersichtlich.
ÖLN- und Labelkontrollen: bereits ab Mai
In der Vergangenheit wurden die angemeldeten ÖLN- und auch die Labelkontrollen zum grossen Teil im Zeitraum Juli bis Mitte September durchgeführt. Ab diesem Jahr wird die Kontrollstelle KOL bereits ab Anfang Mai mit der Durchführung der ÖLN- und Labelkontrollen beginnen. Dadurch dürfte die Terminfestlegung für die angemeldeten Kontrollen optimaler gestaltet werden können.
Suisse-Bilanz nach Kalenderjahr
Mit der neuen kantonalen Weisung zur Suisse-Bilanz im Ökologischen Leistungsnachweis wurde die Kontrollperiode ab 2009 neu auf das Kalenderjahr festgelegt. Das heisst bei den ÖLN-Kontrollen im Jahr 2009 ist die Suisse-Bilanz der letzten abgeschlossenen Kontrollperiode auszuweisen (1. August 2007 bis 31. Juli 2008). Die von der Betriebsleitung unterzeichnete Suisse-Bilanz ist dem jeweiligen Kontrolleur zuhanden der Kontrollstelle abzugeben.
Unangemeldete Kontrollen
Im Bereich der Tierhaltung wird die Kontrollstelle KOL auch unangemeldete Kontrollen gemäss den gesetzlichen Vorgaben sowie gemäss den Aufträgen der privaten Labelorganisationen durchführen. Diese werden ab 2009 nicht nur im Frühjahr durchgeführt.
Ethoprogrammverordnung ? neue gesetzliche Grundlage für BTS und Raus
Die Anforderungen für BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) sowie Raus (regelmässiger Auslauf im Freien) sind per 1. Oktober 2008 neu in der Etho-Programmverordnung geregelt. Diese Verordnung ist im Internet unter www.blw.admin.ch, Rubrik: Themen/Direktzahlungen und Strukturen/BTS und Raus mit den entsprechenden Weisungen und Erläuterungen ersichtlich. Die Weisungen dieser Ethoprogrammverordung enthalten zum Teil gegenüber dem Verordnungstext weitergehende Präzisierungen. In den neuen KIP-Richtlinien vom 1. Oktober 2008 sind die gesetzlichen Vorgaben für BTS und Raus zusammenfassend ebenfalls erläutert.
Wir möchten nun auf eine spezielle Anforderung an die Weide beim Raus-Programm hinweisen:
Die Weidefläche für die Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel sowie für die Tiere der Ziegen- und der Schafgattung muss so bemessen sein, dass die Tiere einen wesentlichen Teil ihres Tagesbedarfs an Raufutter durch die Weide decken können.
Die Weide muss den Grundfutterverzehr (Trockensubstanzbedarf) der betreffenden Tiere an den Tagen mit Weidegang zu mindestens einem Viertel decken. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden Angaben in der aktuellen Nährstoffbilanz massgebend. (Ethoprogrammverordnung, Anhang 5).
Hinweis: Bei der Kontrolle wird bei den hier genannten Tierkategorien der Richtwert von 8 Aren Weidefläche pro GVE verwendet (ausgenommen davon sind Tiere, für welche die «Auslauf-Alternativvariante » möglich ist).
An- und Anmeldung bei Label
Verschiedentlich haben wir festgestellt, dass sich Betriebe sehr kurzfristig für Labelprogramme an- respektive abmelden. Dies verursacht sowohl bei der Labelorganisation als auch bei der Kontrollstelle einen erheblichen Mehraufwand. Wir empfehlen deshalb, diese Thematik demnächst zu analysieren und allenfalls mit der entsprechenden Labelorganisation Kontakt aufzunehmen. Bei einzelnen Labelprogrammen im Tierbereich basieren die Labelanforderungen teilweise auf den BTS- respektive Raus-Vorschriften. Daher wäre je nach Betriebssituation ein Vergleich der Labelanforderungen mit den Anmeldungen der Tierkategorien bei BTS und Raus empfehlenswert.
Weitere Informationen zu diesen Themen gibt es unter www.arenenberg.ch in der Rubrik KOL oder auf der Homepage der jeweiligen Label-Organisation (zum Beispiel www.ip-suisse.ch, www.agrosolution. ch, www.qm-schweizerfl eisch.ch usw.). Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, Telefon 071 663 32 34.
BBZ Arenenberg, KOL, Lorenz Escher
ÖLN ? Tierschutz
Bekanntlich hat die Tierschutzgesetzgebung per 1. September 2008 einige Änderungen erfahren. Die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung ist eine Grundvoraussetzung für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN). Eine gute informative Übersicht über die gesetzlichen Anforderungen bieten die Tierschutz? Kontrollhandbücher vom 1. November 2008. Diese stellt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) im Internet für jede Nutztierkategorie unter www.bvet.admin. ch, Rubrik: Themen/ Tierschutz/Nutztiere zur Verfügung. In den Kontrollhandbüchern und Kontrollberichten wird für die domestizierten Tiere der Rindergattung einschliesslich Yaks und Wasserbüffel neu der Begriff «Rinder» verwendet. Die «Bewegung für angebunden gehaltene Rinder», welche rechtlich geregelt ist und aufgezeichnet werden muss, gab in der Vergangenheit vereinzelt zu Fragen Anlass. Daher möchten wir auf den Punkt 19 vom «Kontrollhandbuch Rinder» auszugsweise hinweisen:
Bewegung für Yaks und angebunden gehaltene Rinder
Erfüllt wenn:
- Yaks jederzeit Zugang zu einer Weide oder einem Laufhof haben;
- den Rindern an mindestens 90 Tagen im Jahr Auslauf gewährt wird, davon 30 Tage während der Winterfütterungsperiode;
- Rinder höchstens zwei Wochen ohne Auslauf bleiben;
- der Auslauf für angebunden gehaltene Zuchtstiere auf einem Laufhof oder einer Weide erfolgt. Anstelle des Auslaufs können Zuchtstiere auch im Freien geführt werden;
- ein aktualisiertes 1) Auslaufjournal 2) 3) vorhanden ist;
Anmerkungen:
1) Der Auslauf ist spätestens nach drei Tagen im Journal einzutragen.
2) Erfolgt der Auslauf in Gruppen, so kann der Auslauf pro Gruppe eingetragen werden.
3) Wird einem Tier oder einer Tiergruppe während einer gewissen Zeitspanne dauernd Auslauf gewährt, so muss im Auslaufjournal nur am ersten und letzten Tag dieser Zeitspanne eine entsprechende Eintragung gemacht werden.
In welchem Fall ein aktualisiertes Auslaufjournal vorhanden sein muss, und wie dieses zu führen ist, ist basierend auf der Tierschutzgesetzgebung in den Kontrollhandbüchern Tierschutz erläutert. Ab diesem Jahr wird aufgrund der überarbeiteten «Richtlinie zur Kürzung der Direktzahlungen » die Unvollständigkeit oder das Fehlen von Auslaufjournalen wesentlich stärker bewertet. Mehr zu diesen Kürzungsrichtlinien ist im Internet unter www.blw.admin.ch, Rubrik: Themen/Direktzahlungen und Strukturen ersichtlich.
ÖLN- und Labelkontrollen: bereits ab Mai
In der Vergangenheit wurden die angemeldeten ÖLN- und auch die Labelkontrollen zum grossen Teil im Zeitraum Juli bis Mitte September durchgeführt. Ab diesem Jahr wird die Kontrollstelle KOL bereits ab Anfang Mai mit der Durchführung der ÖLN- und Labelkontrollen beginnen. Dadurch dürfte die Terminfestlegung für die angemeldeten Kontrollen optimaler gestaltet werden können.
Suisse-Bilanz nach Kalenderjahr
Mit der neuen kantonalen Weisung zur Suisse-Bilanz im Ökologischen Leistungsnachweis wurde die Kontrollperiode ab 2009 neu auf das Kalenderjahr festgelegt. Das heisst bei den ÖLN-Kontrollen im Jahr 2009 ist die Suisse-Bilanz der letzten abgeschlossenen Kontrollperiode auszuweisen (1. August 2007 bis 31. Juli 2008). Die von der Betriebsleitung unterzeichnete Suisse-Bilanz ist dem jeweiligen Kontrolleur zuhanden der Kontrollstelle abzugeben.
Unangemeldete Kontrollen
Im Bereich der Tierhaltung wird die Kontrollstelle KOL auch unangemeldete Kontrollen gemäss den gesetzlichen Vorgaben sowie gemäss den Aufträgen der privaten Labelorganisationen durchführen. Diese werden ab 2009 nicht nur im Frühjahr durchgeführt.
Ethoprogrammverordnung ? neue gesetzliche Grundlage für BTS und Raus
Die Anforderungen für BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) sowie Raus (regelmässiger Auslauf im Freien) sind per 1. Oktober 2008 neu in der Etho-Programmverordnung geregelt. Diese Verordnung ist im Internet unter www.blw.admin.ch, Rubrik: Themen/Direktzahlungen und Strukturen/BTS und Raus mit den entsprechenden Weisungen und Erläuterungen ersichtlich. Die Weisungen dieser Ethoprogrammverordung enthalten zum Teil gegenüber dem Verordnungstext weitergehende Präzisierungen. In den neuen KIP-Richtlinien vom 1. Oktober 2008 sind die gesetzlichen Vorgaben für BTS und Raus zusammenfassend ebenfalls erläutert.
Wir möchten nun auf eine spezielle Anforderung an die Weide beim Raus-Programm hinweisen:
Die Weidefläche für die Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel sowie für die Tiere der Ziegen- und der Schafgattung muss so bemessen sein, dass die Tiere einen wesentlichen Teil ihres Tagesbedarfs an Raufutter durch die Weide decken können.
Die Weide muss den Grundfutterverzehr (Trockensubstanzbedarf) der betreffenden Tiere an den Tagen mit Weidegang zu mindestens einem Viertel decken. Im Zweifelsfall sind die entsprechenden Angaben in der aktuellen Nährstoffbilanz massgebend. (Ethoprogrammverordnung, Anhang 5).
Hinweis: Bei der Kontrolle wird bei den hier genannten Tierkategorien der Richtwert von 8 Aren Weidefläche pro GVE verwendet (ausgenommen davon sind Tiere, für welche die «Auslauf-Alternativvariante » möglich ist).
An- und Anmeldung bei Label
Verschiedentlich haben wir festgestellt, dass sich Betriebe sehr kurzfristig für Labelprogramme an- respektive abmelden. Dies verursacht sowohl bei der Labelorganisation als auch bei der Kontrollstelle einen erheblichen Mehraufwand. Wir empfehlen deshalb, diese Thematik demnächst zu analysieren und allenfalls mit der entsprechenden Labelorganisation Kontakt aufzunehmen. Bei einzelnen Labelprogrammen im Tierbereich basieren die Labelanforderungen teilweise auf den BTS- respektive Raus-Vorschriften. Daher wäre je nach Betriebssituation ein Vergleich der Labelanforderungen mit den Anmeldungen der Tierkategorien bei BTS und Raus empfehlenswert.
Weitere Informationen zu diesen Themen gibt es unter www.arenenberg.ch in der Rubrik KOL oder auf der Homepage der jeweiligen Label-Organisation (zum Beispiel www.ip-suisse.ch, www.agrosolution. ch, www.qm-schweizerfl eisch.ch usw.). Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, Telefon 071 663 32 34.
BBZ Arenenberg, KOL, Lorenz Escher
