Ausgabe Nummer 6 (2007)
Informationen aus der Vorstandssitzung des TBV vom 5. Februar 2007
Der Vorstand des Thurgauer Bauernverbandes (TBV) traf sich am Montag, 5. Februar,
zur zweiten Sitzung des laufenden Jahres. Unter anderem befasste sich der Vorstand mit
folgenden Themen:
Parolenfassung zur Volksinitiative für eine soziale Einheitskasse
Einstimmig lehnt der Vorstand die Initiative für eine soziale Einheitskasse ab und fasste die Nein-Parole. Für Bauernfamilien sind einkommens- und vermögensabhängige Prämien nachteilig. Die Eigenverantwortung wird eingeschränkt. Bauernfamilien nehmen die Eigenverantwortung heute überdurchschnittlich wahr und sparen so Prämien. Der Vorteil einer eigenen Krankenkasse für die Landwirtschaft würde wegfallen. Damit gäbe es auch Nachteile für die Versicherungsberatung.
Vernehmlassung Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (Cassis de Dijon)
Der SBV hat sich ausführlich mit dieser Vernehmlassung befasst und seine diesbezüglichen Anträge den kantonalen Bauernverbänden zur Stellungnahme zugestellt. Grundsätzlich steht der SBV dem unterbreiteten Vorschlag des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemnisse äusserst kritisch gegenüber. Insbesondere befürchtet er, dass der sehr eingeschränkte Abbau der Handelshemmnisse durch den engen Anwendungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips die Landwirtschaft kostenseitig nicht entlasten wird und dass die Deklarationsvorschriften für landwirtschaftliche Rohstoffe und Lebensmittel verwässert werden. Weiter befürchtet er, dass die inländischen Produzenten diskriminiert werden gegenüber den Konkurrenten aus Mitgliedstaaten der EG, des EWR oder aus anderen Staaten, die unter den Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips fallen sollen. Da die Landwirtschaft und die Lebensmittelverarbeiter mit vielen Produkten primär auf dem Schweizer Markt präsent sind, müsse der Bundesrat in der Vorlage Massnahmen vorsehen, um die Diskriminierung von binnenmarktorientierten Unternehmen durch die einseitige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu verhindern. Diese Massnahmen fehlen. Der Vorstand des Thurgauer Bauernverbandes stimmt der Analyse der Vorlage durch den SBV zu und unterstützt die Vernehmlassungsanträge des SBV.
Informationen aus der Arbeitsgruppe EU-Freihandelsabkommen
Der Vorstand liess sich über den Stand der Arbeiten der speziellen «Arbeitsgruppe EU-Freihandelsabkommen» informieren, welche sich mit der Thematik zwischenzeitlich in zwei Sitzungen auseinandergesetzt und gute Vorarbeit geleistet hatte. In Zusammenarbeit mit Dr. Peter Rieder, emeritierter Agrarprofessor der ETH Zürich, wird man nun eine Betroffenheitsanalyse der Thurgauer Produzenten erstellen. Diese soll die verschiedenen Interessens- und Betroffenheitsgrade der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebszweige sichtbar machen. Auch soll dadurch unter anderem der grösstmögliche gemeinsame Nenner für eine hauptsächliche Meinung zum geplanten EU-Agrarfreihandel ermittelt werden.
Irène Aemissegger, Thurgauer Bauernverband
Parolenfassung zur Volksinitiative für eine soziale Einheitskasse
Einstimmig lehnt der Vorstand die Initiative für eine soziale Einheitskasse ab und fasste die Nein-Parole. Für Bauernfamilien sind einkommens- und vermögensabhängige Prämien nachteilig. Die Eigenverantwortung wird eingeschränkt. Bauernfamilien nehmen die Eigenverantwortung heute überdurchschnittlich wahr und sparen so Prämien. Der Vorteil einer eigenen Krankenkasse für die Landwirtschaft würde wegfallen. Damit gäbe es auch Nachteile für die Versicherungsberatung.
Vernehmlassung Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (Cassis de Dijon)
Der SBV hat sich ausführlich mit dieser Vernehmlassung befasst und seine diesbezüglichen Anträge den kantonalen Bauernverbänden zur Stellungnahme zugestellt. Grundsätzlich steht der SBV dem unterbreiteten Vorschlag des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemnisse äusserst kritisch gegenüber. Insbesondere befürchtet er, dass der sehr eingeschränkte Abbau der Handelshemmnisse durch den engen Anwendungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips die Landwirtschaft kostenseitig nicht entlasten wird und dass die Deklarationsvorschriften für landwirtschaftliche Rohstoffe und Lebensmittel verwässert werden. Weiter befürchtet er, dass die inländischen Produzenten diskriminiert werden gegenüber den Konkurrenten aus Mitgliedstaaten der EG, des EWR oder aus anderen Staaten, die unter den Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips fallen sollen. Da die Landwirtschaft und die Lebensmittelverarbeiter mit vielen Produkten primär auf dem Schweizer Markt präsent sind, müsse der Bundesrat in der Vorlage Massnahmen vorsehen, um die Diskriminierung von binnenmarktorientierten Unternehmen durch die einseitige Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu verhindern. Diese Massnahmen fehlen. Der Vorstand des Thurgauer Bauernverbandes stimmt der Analyse der Vorlage durch den SBV zu und unterstützt die Vernehmlassungsanträge des SBV.
Informationen aus der Arbeitsgruppe EU-Freihandelsabkommen
Der Vorstand liess sich über den Stand der Arbeiten der speziellen «Arbeitsgruppe EU-Freihandelsabkommen» informieren, welche sich mit der Thematik zwischenzeitlich in zwei Sitzungen auseinandergesetzt und gute Vorarbeit geleistet hatte. In Zusammenarbeit mit Dr. Peter Rieder, emeritierter Agrarprofessor der ETH Zürich, wird man nun eine Betroffenheitsanalyse der Thurgauer Produzenten erstellen. Diese soll die verschiedenen Interessens- und Betroffenheitsgrade der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebszweige sichtbar machen. Auch soll dadurch unter anderem der grösstmögliche gemeinsame Nenner für eine hauptsächliche Meinung zum geplanten EU-Agrarfreihandel ermittelt werden.
Irène Aemissegger, Thurgauer Bauernverband

