Ausgabe Nummer 39 (2005)

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Ja zur Personenfreizügigkeit

In eigener Sache

Ja zur Personenfreizügigkeit

Der Thurgauer Bauernverband ist erfreut über die Annahme der Personenfreizügigkeit durch das Schweizer Stimmvolk.

Der bilaterale Weg mit der EU kann nun weiter gegangen werden, davon profitiert auch die Landwirtschaft. Die Thematik Arbeitskräfte in der Landwirtschaft ist nun etwas entschärft. Für die Bauernfamilien, die in der heutigen Zeit grosse Herausforderungen zu lösen haben, wird die Rekrutierung von geeigneten Mitarbeitern einfacher, dabei sinkt auch der administrative Aufwand für die Rekrutierung.
Das Ja zur Personenfreizügigkeit ist auch ein Ja zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz und ein Ja zur einheimischen Lebensmittelproduktion. Sie bietet den Konsumentinnen und Konsumenten frische und qualitativ hoch stehende Nahrungsmittel aus der Nähe an.

Thurgauer Bauernverband

Inkrafttreten im nächsten Jahr
Die Personenfreizügigkeit tritt frühestens per 1. Januar 2006 in Kraft. Erst ab diesem Zeitpunkt können Gesuche für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern eingereicht werden. Wie die genauen Bewilligungsverfahren ablaufen, ist zurzeit noch nicht klar. Auch der Mindestlohn ist noch nicht festgelegt. Arbeitgebern, welche dieselbe Person wie dieses Jahr beschäftigen wollen, empfehlen wir, einen Vorvertrag abzuschliessen. Dieser muss mit dem Hinweis «gültig unter Vorbehalt der Aufenthaltsbewilligung» versehen sein. Weiter können jetzt schon die nötigen Unterlagen wie Passkopie und Lebenslauf bereitgestellt werden. Im «Thurgauer Bauer» informieren wir ab November 2005 über den Ablauf der Bewilligungsverfahren.

Adrian von Grünigen, Thurgauer Bauernverband