Jungtiere im Feld auch während Schonzeit «frei»
Ausgabe Nummer 5 (2004)
Jungtiere im Feld auch während Schonzeit «frei»
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Kanton verabschiedet Bestimmungen zur Wildschwein-Schonzeit 2004 |
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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat vor kurzem die neuen Bestimmungen betreffend die Bejagung von Wildschweinen während der Schonzeit erlassen. Darin stellt der Kanton fest, dass sowohl die Anzahl erlegter Wildschweine als auch die Summe der abgegoltenen Sauenschäden im Jahr 2003 sich gegenüber 2002 rund halbiert hätten. Dies lasse zwar einen gegenüber den Vorjahren reduzierten Bestand vermuten, schreibt der Kanton. Und weiter: «Dazu beigetragen hat sicher die intensive Bejagung der letzten Jahre.» Aufgrund der besonderen Witterungsverhältnisse des letzten Jahres sei es jedoch falsch, aus den Zahlen generell auf einen Bestandesrückgang mit anhaltendem Trend zu schliessen. «Da Wildschweinebestände bei guten Bedingungen sehr schnell wachsen können, ist eine konstante Bejagung angezeigt», hält der Regierungsrat demgegenüber fest.
Daher hat der Regierungsrat betreffend Wildschweinbejagung in der Schonzeit 2004 in Anlehnung an die Regelungen der vergangenen Jahre Folgendes beschlossen:
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