Ausgabe Nummer 46 (2007)

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Kälber enthornen durch Tierhalter

Mitteilung des Veterinäramts, Nov. 2007

Das Enthornen von Kälbern ist ein schmerzhafter Eingriff und darf deshalb nicht ohne Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Tierhalter, welche die Schmerzausschaltung selber durchführen wollen, dürfen die dafür nötigen Medikamente von ihrem Tierarzt nur erhalten, wenn sie den vorgeschriebenen Kurs absolviert haben.

Sie müssen auch beachten, dass sie die Schmerzausschaltung nur bei Kälbern machen dürfen, die höchstens drei Wochen alt sind. Wenn die Tierhalter den Eingriff nach der dritten Lebenswoche vornehmen, verstösst dies gegen die Gesetzgebung, und bei einer Kontrolle muss mit Kosten für ein Verwaltungsverfahren und mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Begründungen für einen späteren Eingriff ? wie Terminschwierigkeiten, bessere Sichtbarkeit der Hornanlage oder tierärztliche Empfehlungen, das Enthornen sei bei älteren Kälbern einfacher ? können nicht akzeptiert werden. Das Veterinäramt nimmt keine Prüfungen an Kälbern ab, die mehr als drei Wochen alt oder für die Kälbermast bestimmt sind.

Die Ausbildung zum Enthornen umfasst drei Stufen. Schon nach Abschluss der zweiten Stufe, das heisst der praktischen Ausbildung durch den Bestandestierarzt, darf der Tierhalter bis zur Prüfung durch den Amtstierarzt die Schmerzausschaltung selber durchführen. Voraussetzung für diese befristete Berechtigung ist aber, dass der Bestandestierarzt den Tierhalter beim Veterinäramt zur Prüfung angemeldet hat.

Dem Veterinäramt ist aufgefallen, dass einige Tierhalter schon lange selber enthornen, ohne dass sie sich um einen Termin für die Prüfung bemüht haben. Der Kantonstierarzt legt deshalb fest, dass die Anmeldung zur Prüfung nach Abschluss der zweiten Stufe innert vier Wochen zu erfolgen hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Tierhalter eine Frist von einem Jahr, in der die letzte Ausbildungsstufe zu absolvieren ist. Wenn die Anmeldung zur Prüfung nicht rechtzeitig erfolgt ist oder innert der gewährten Frist kein für die Abnahme der Prüfung geeignetes Kalb gemeldet wird, erlischt die Berechtigung zur Durchführung der Schmerzausschaltung durch den Tierhalter.

Paul Witzig, Kantonstierarzt