Ausgabe Nummer 46 (2009)
Kein Sonderstatus mehr für landwirtschaftliche Berufe
Der Berufsverband (VTL) wird sowohl auf Bundes- wie auf kantonaler Ebene, wie bei den übrigen Berufsverbänden schon der Fall, stärker in die Berufsbildung eingebunden.
«Bis anhin war die Berufsbildung im Bundesgesetz über die Landwirtschaft geregelt. Neu werden schweizweit alle Berufe dem Berufsbildungsgesetz unterstellt. Damit verliert die landwirtschaftliche Berufsbildung ihren Sonderstatus», erklärte Markus Hausammann, Leiter Ressort Bildung und Weiterbildung vom Verband Thurgauer Landwirtschaft VTL, an der Medienorientierung in der Kartause Ittingen. «Hauptaufgabe der landwirtschaftlichen Berufsbildung im Kanton sei sicher, für die qualifi zierte Hofnachfolge auf unseren rund 2500 Betrieben im Thurgau zu sorgen», sagte Hausammann. Beim heutigen Strukturwandel von knapp zwei Prozent wären dazu theoretisch 80 Lehrabgänger pro Jahr erforderlich. Diesem Bedarf stehe eine effektive Zahl von 40 bis 60 Lehrlingen pro Ausbildungsjahr gegenüber. Davon seien rund ein Drittel ausserkantonale Absolventen. Es zeichne sich also ab, dass sich der Strukturwandel auch in unserem Kanton verschärfen werde.
VTL mitverantwortlich für Berufsbildung
Wie Bruno Meili, Präsident Berufsbildungskommission VTL, feststellte, organisieren sich die Berufsverbände in der
Organisation der Arbeitswelt (OdA). Diejenige der Landwirtschaft nenne sich AgriAliForm. Daran sind folgende Branchen beteiligt: Schweizerischer Bauernverband, AGORA, Bio Suisse, Schweizerischer Weinbauverband, Schweizerische Vereinigung Weinhandel, Verband Schweizer Gemüseproduzenten, Schweizerischer Obstverband und Aviforum Gefl ügelproduzenten. Die AgriAliForm arbeite eng mit den Berufsorganisationen zusammen. Im Thurgau sei dies mit dem VTL und deren Berufskommissionen. Der VTL sei somit mitverantwortlich für Berufsbildung. Zu den Aufgaben gehören die Ausgestaltung der Berufsbildung, die Organisation der überbetrieblichen Kurse, die Nachwuchsförderung und die dafür notwendige Werbung. Folgende Berufe können im Berufsfeld Landwirtschaft mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis in der drei jährigen Lehre abgeschlossen werden: Gemüsegärtner/in, Gefl ügelfachmann/in, Landwirt/in, Obstfachmann/in, Weintechnologe/in und Winzer/in. Die zweijährige Ausbildung zum Agrarpraktiker/in kann in folgenden Bereichen abgeschlossen werden: Landwirtschaft, Weinkulturen, Weinbereitung.
ÜKs auch in der Landwirtschaft eingeführt
Neu wurden im Thurgau auch die Überbetrieblichen Kurse ÜK eingeführt, sagte Hans Knus, Verantwortlicher ÜK im Kanton Thurgau, Zurzeit besuchen 55 Lehrlinge im ersten Lehrjahr vier Tage ÜKs. Im zweiten Lehrjahr kommen noch vier Tage dazu. Die Grundausbildung zwischen Schule und Lehrbetrieb soll so erweitert und gefestigt werden. Bei allen thematischen Schwerpunkten wie Hygiene und Qualitätssicherung rund um die Milchgewinnung, Strassenverkehr, Ergonomie, Gesundheitsschutz, Umgang mit Hofdünger sowie der Unterhalt und Umbau von allen Futterbaumaschinen stehe die Unfallverhütung im Zentrum, betonte Knus.
Auch BBZ neu organisiert
Nicht nur die Branche sondern auch die Berufsschule habe sich neu organisiert, stellte Ruedi Huber, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Bildung BBZ Arenenberg fest. So sei die Zusammenarbeit zwischen der Branche, den Lehrmeistern und der Schule noch enger geworden. Zudem erfolgte die Integration der landwirtschaftlichen Berufe in die Bildungslandschaft der übrigen Berufe. Das Ausbildungsmodell Landwirt/Landwirtin sei zudem optimiert worden.
Mario Tosato

Sie informierten über die Neuerungen in der landwirtschaftlichen Berufsbildung (von links): Ruedi Huber, Hans Knus, Markus Hausammann und Bruno Meili. (tos)
