Ausgabe Nummer 18 (2007)

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Krähenschäden in der Landwirtschaft

Rabenkrähen sind clevere Vögel. Sie sind Allesfresser und damit sehr anpassungsfähig. Und sie lassen sich auch nur schwer bejagen und vertreiben. In den letzten Jahren haben sich die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Kanton Thurgau verdoppelt, Grund genug, den Krähen unsere besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Zu den Rabenvögeln zählen nicht nur die bei uns am häufigsten vorkommende Rabenkrähe, sondern auch die Saatkrähe, die Nebelkrähe, der Kolkrabe, die Elster, die Dohle und der Eichelhäher. Probleme in der Landwirtschaft verursachen aber nur die drei ersten Arten.

Wer ist betroffen?
Von Krähenschäden sind in der Landwirtschaft vor allem Acker-, Gemüse- und Obstbauern betroffen. Neuerdings werden aber auch Schäden an Siloballen und das Töten von Jungtieren bei Freilandhaltung beobachtet. Bei Mais, Getreide, Sonnenblumen und Soja werden Samen und auflaufende Saaten aufgepickt und abgerissen, im Gemüsebau Setzlinge ausgerissen und im Frühsommer ganze Kirschbäume geplündert. Wie die Statistik der Kantonalen Jagdverwaltung zeigt, wurden im Thurgau im Jagdjahr 2005/2006 an die Landwirte durch Krähen verursachte Schäden von rund Fr. 34 000.? vergütet. Gut 700 Krähen wurden geschossen. Die Zahlen der letzten fünf Jahre zeigen aber auch, dass die Schadensumme, im Gegensatz zu den Abschusszahlen, stark schwankt. Diese hängt deshalb wohl weniger mit dem Bestand an Krähen zusammen, sondern vor allem mit den klimatischen Bedingungen während der schadenskritischen Zeiten im Jahr. Denn kann die Saat schnell auflaufen, ist sie auch rasch dem Schnabel der Krähe entwachsen.

Vorbeugen bringt mehr als schiessen
Wie bei den meisten durch Wildtiere möglichen Schäden ist die Wildschadenverhütung bei Krähen zielführender als der blosse Abschuss der Schadenstifter. Gerade bei den Krähen sind nicht die territorial lebenden Paare ein Problem, sondern die grossen Jugendschwärme, die über kein Territorium verfügen und deshalb in grosser Zahl herumvagabundieren. Aus diesen Schwärmen ein, zwei Vögel herauszuschiessen ist zwar durchaus möglich und vertreibt den Schwarm auch für eine gewisse Zeit. Aber vielleicht nur bis zur Kultur des Nachbarn, der dann genauso betroffen sein wird.
Gemäss einem Artikel in der UFA-Revue 12/2006 wird unter anderem empfohlen, nicht zu früh zu säen beziehungsweise die Saat in erwärmte Böden auszubringen, damit diese möglichst rasch aufläuft. Im Weiteren sollte eine eher tiefe Saat angestrebt werden (5 bis 6 cm in leichten, 4 bis 5 cm in schweren Böden). Und, ebenfalls wichtig, zwischen der Bodenbearbeitung und der Saat sollte ein bis zwei Tage zugewartet werden, da die Krähen durch die mit der Bearbeitung an die Oberfläche beförderten Bodenlebewesen angezogen werden.

Krähen «riechen das Pulver»
Im Thurgau hat der Grundeigentümer gegenüber schadenstiftenden Wildtieren teilweise ein Selbsthilferecht. Somit können Landwirte auf ihrem Land Krähen, Tauben, Stare, Wachholderdrosseln und Amseln abschiessen. Wer das bei Krähen, beispielsweise vom Traktor herunter, schon einmal versucht hat, wird rasch festgestellt haben, dass die schwarzen Räuber sehr clever sind und sich am gleichen Ort in nächster Zeit kaum ein zweites Mal erwischen lassen. Sie riechen förmlich das Pulver und nehmen sofort sichere Distanz zur potenziellen Gefahr. Kommt hinzu, dass der Abschuss nicht mit irgendeiner Waffe, sondern nur mit den für die Jagd zulässigen Gewehren gestattet ist. Im Weiteren ist auch immer auf einen guten Kugelfang zu achten, damit der Krähenabschuss nicht zu einem Haftpflichtfall wird. Selbstverständlich ist es ebenfalls sinnvoll, wenn bei Schadengefahr die örtliche Jagdgesellschaft beigezogen wird, die auch diesen oder jenen Schwarzrock erlegen kann. Das wird den Krähenbestand zwar nicht regulieren, aber doch dazu führen, dass im entsprechenden Gebiet für zwei, drei Tage Ruhe herrscht. Im obenerwähnten Artikel der UFA wurden noch weitere Massnahmen zur Abwehr empfohlen, so das Aufstellen von Vogelscheuchen und Sitzstangen für Greifvögel, das Aufhängen von glitzernden Alubändern, das Aufstellen eines Zeltes am Feldrand oder das Aufhängen von toten Krähen. Letzteres kann erfahrungsgemäss durchaus die Artgenossen für ein paar Tage vertreiben, gleichzeitig aber auch Tierschützer auf den Plan rufen. Als erfolgversprechendste Abwehrmassnahme wird pro Hektar das Anbringen von ein bis drei Gasballonen mit 1 bis 1,5 m Durchmesser an einer Schnur in einer Höhe von 10 bis 30 m empfohlen.
Eines ist klar: Krähenschäden haben zugenommen, und der Schutz der gefährdeten Kulturen ist nur erfolgversprechend, wenn verschiedene und sich abwechselnde Massnahmen ergriffen werden.

Fritz Waldspurger, Martin Ebner, Jagd Thurgau

Abschuss- und Schadenstatistik von Krähen

Jagdjahr Geschossene Krähen Schäden in Franken
2001/2002 788 16134.-
2002/2003 810 15072.-
2003/2004 791 6288.-
2004/2005 937 30287.-
2005/2006 738 34313.-
(Quelle: Kant. Jagdverwaltung)


Rabenkrähe (Quelle: Internet)
Rabenkrähe (Quelle: Internet)