Ausgabe Nummer 20 (2004)

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Letzte Gelegenheit für Fungizidanwendungen

Feldbau: Schadpilze in Wintergerste
 
Letzte Gelegenheit für Fungizidanwendungen
 
Wintergerste
Mit Beginn des Ährenschiebens ist der letzte Termin für eine Fungizidbehandlung in der Wintergerste erreicht. Späte Saaten beziehungsweise Lagen nochmals auf Krankheiten kontrollieren. Während Mehltau kaum mehr zunehmen wird (Altersresistenz), ist nach dem Regen der vergangenen Woche bei den Blattflecken (vor allem Netzflecken, etwas weniger Rhynchosporium-Blattflecken) noch mit einer Zunahme zu rechnen. Dabei können die Blattkrankheiten mit Abwehrreaktionen der Pflanzen auf Mehltau verwechselt werden. Die so genannten Teerflecken (2 bis 3 mm) sind im Vergleich zu Netz- und Rhynchosporium-Blattflecken gleichmässig dunkelbraun. Allgemein ist der Gesundheitszustand der Gerstenfelder jedoch gut.

Winterweizen
In den meisten Feldern sind noch sehr wenige Krankheiten vorhanden. Die Chancen für den Extenso-Anbau sind vorläufig (noch) gut. In den nächsten Tagen werden aber die zurzeit erst auf den untersten Blättern vorhandenen Septoria-Blattflecken auf den oberen Blattetagen sichtbar werden. Vereinzelt gibt es auch Felder mit starkem Mehltaubefall. Halmbasis wie Blätter sind von der Krankheit befallen. Neben Sortenunterschieden erhöht vor allem ein hohes Stickstoffangebot und entsprechendes Mikroklima (warm, hohe Luftfeuchtigkeit) die Anfälligkeit für Mehltau. Solche Einzelfälle sind zu behandeln, wenn über 30 bis 40 Prozent der obersten drei Blätter krank sind. Für normale Bestände liegt der optimale Einsatzzeitpunkt für Fungizide im Fahnenblattstadium. In diesem Stadium Krankheits- und Getreidehähnchenkontrolle durchführen.

Getreidehähnchen
Mit den steigenden Temperaturen haben diese Woche die Eiablagen der Getreidehähnchen wieder zugenommen. Erste Larven sind geschlüpft. Die Befallssituation ist je nach Sorte, Lage, Saattermin sehr unterschiedlich, jedoch zurzeit noch nicht gravierend. Die Schadenschwelle wird oft (noch) nicht erreicht. Besonders spät gesäter Winterweizen und Frühjahrssaaten können gefährdet sein. In jedem Fall muss die einzelne Parzelle im Stadium DC 37 bis 39 (Entfalten Fahnenblatt) kontrolliert werden. Im ÖLN ist für die Getreidehähnchenbekämpfung eine Sonderbewilligung nötig.
Für Winterweizen-Herbstsaaten ab 20. Oktober 2003 und für Frühjahrssaaten (Sommergetreide) gilt bei Überschreiten der Schadenschwelle eine generelle Sonderbewilligung. Folgende Auflagen sind dabei zu erfüllen:
  1. Der Landwirt zählt quer durchs Feld an zehn Stellen je fünf zufällig ausgewählte Halme auf Anzahl Larven und Eier aus.
  2. Ist die Schadenschwelle von durchschnittlich einer Larve oder einem Ei pro Halm erreicht, ist die Auszählung in die betreffende Schlagkartei einzutragen.
  3. Die Behandlung kann bei Erreichen bzw. Überschreiten der Schadenschwelle ohne schriftliche Bewilligung der Pflanzenschutzstelle erfolgen.
  4. Es darf nur ein bewilligtes Mittel eingesetzt werden (siehe «Pflanzenschutzmittel im Feldbau 2004» im «Thurgauer Bauer» vom 6. Februar 2004).
  5. Es muss ein unbehandeltes Kontrollfenster von einer Are belassen werden (Spritzbalkenbreite x 10 Meter).

Für Saaten vor dem 20. Oktober muss nach wie vor eine individuelle Sonderbewilligung für jede Parzelle bei der unten stehenden Fachstelle eingeholt werden. Nach Auszählung der einzelnen Parzellen kann die Sonderbewilligung telefonisch beantragt werden.

Mais
Der Mais ist zügig aufgelaufen. Mit dem Mais werden sich auch die Unkräuter entwickeln. Für ein ungestörtes Jugendwachstum sind je nach Unkrautdruck Behandlungen im Zwei- bis Sechs-Blatt-Stadium nötig. Eine Übersicht über die Herbizide, deren Wirkungen und Einsatzzeitpunkte geben die Tabellen (Seiten 52 bis 56) in der Broschüre «Pflanzenschutzmittel im Feldbau» im «Thurgauer Bauer» vom 6. Februar 2004. Neu dürfen Atrazin und atrazinhaltige Mittel in der Grundwasserschutzzone S2 nicht mehr verwendet werden. Bei entsprechender Witterung kann die mechanische Unkrautregulierung erfolgreich durchgeführt werden. Die Wirkung beim Hacken ist umso besser, je kleiner die Unkräuter und Hirsen sind. Den ersten Hackgang bei fünf bis zehn Zentimeter hohen Pflanzen durchführen. Allfällig notwendige Korrekturen sind später bis zum Acht-Blatt-Stadium der Maispflanzen mit wirksamen Herbiziden immer noch möglich.


LBBZ Arenenberg, Fachstelle Pflanzenschutz und Ökologie, Hermann Brenner, Telefon 071 663 31 40

 
 
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